Dienstleistungen des ASGB

Trennung und Scheidung werden einfacher

Ministerpräsident Renzi will die Scheidungen in Italien beschleunigen, die Gerichte entlasten und die gesamte Abwicklung für die Parteien kostengünstiger gestalten. Er hat zwei parallele Wege eingeschlagen, um dieses Ziel zu erreichen:
1. im Senat liegt ein Gesetzesentwurf, der die zeitliche Durchführung von Scheidungen sehr stark reduzieren wird;
2. mit der Dringlichkeitsverordnung 132/2014 über die Entlastung der Justiz, ist am 10. November 2014 das Gesetz umgewandelt worden, welches u.a. die einvernehmliche Trennung und Scheidung ohne Gerichtsverfahren regelt.
Paare, die sich trennen wollen oder nach dreijähriger Trennung scheiden lassen wollen, können dies nun einvernehmlich und ohne Gerichtsurteil machen:
Für Paare ohne unterhaltspflichtige Kinder und ohne Eigentum kann die Trennung und Scheidung sehr schnell und kostengünstig durchgeführt werden. Sind beide mit diesem Vorhaben einverstanden, so unterzeichnen sie vor dem Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde eine Trennungsvereinbarung über die Auflistung der Konditionen. Nicht gelöst werden kann die wirtschaftliche Situation, denn eine Übertragung von Eigentumsrechten ist nicht möglich. In jedem Fall wird ein Rechtsbeistand empfohlen, ist aber nicht obligatorisch. Wird diese Entscheidung nach 30 Tagen von beiden Partnern bestätigt, so ist die Trennung oder Scheidung vollzogen. Erscheinen sie nicht zum Anhörungstermin, bleiben sie weiterhin als Eheleute eingetragen.

Rechtsbeistandüber einen eigenen Anwalt benötigen Paare, die eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung treffen wollen, um die Besitzverhältnisse und/oder die Unterhaltspflichten für die gemeinsamen Kinder sowie andere Auflagen zu regeln. Diese von allen Beteiligten unterzeichnete Vereinbarung wird vom Staatsanwalt begutachtet. Hat dieser keine Einwände, so wird sie anschließend an jene Gemeinde verschickt, in welcher die Ehe registriert wurde. Das Standesamt sorgt dann für die Eintragung der erfolgten Trennung oder Scheidung. Konnte man vorher für eine einvernehmliche Scheidung auch einen gemeinsamen Anwalt wählen, werden nun zwei benötigt. Dadurch wird das Verfahren sicher nicht schneller abgewickelt, zumal es bei Kindern auch das positive Gutachten von Seiten des Staatsanwaltes braucht und dafür keine zeitliche Vorgabe gemacht wurde.

Die Kosten für die entsprechende Eintragung beim Standesamt sind sehr gering, denn sie dürfen nicht höher als die Kosten bei der Eheschließung ausfallen. Zusätzlich fallen die Kosten für den eventuellen Rechtsbeistand durch Anwälte an.

Dienstleistungen des ASGB

Ministerpräsident Renzi kappt die
Finanzierung der Patronate

Die Regierung in Rom will mit dem Entwurf des neuen Stabilitätsgesetzes die Finanzierung für die Patronate kürzen. Mit einer solchen gravierenden Kürzung können die Patronate die Dienstleistungen für die Bürger im Vor- und Fürsorgebereich sowie im Gesundheitsbereich nicht mehr wie bisher ausüben.
Zur Geschichte der Patronate
Die Patronate wurden schon im Jahr 1947 auf dem gesamten Staatsgebiet eingerichtet, damit die Bürger unentgeltlichen Zugang zu den sozialen Fürsorge- und Vorsorgeleistungen des Staates haben. Mit dem Gesetz 152/2001 wurde die sozialpolitische Rolle der Patronate aufgewertet, das individuelle Recht eines jeden Bürgers auf soziale Absicherung über den Beistand von Seiten der Patronate wurde verstärkt.
Zur Finanzierung der Patronate
In einem spezifischen Fond, angesiedelt beim Nationalen Fürsorgeinstitut, fließt ein kleiner Prozentanteil der eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge für Lohnabhängige. Jedes Patronat erhält seine Finanzierung aufgrund einer jährlichen Punktezuweisung, die sich aus den erbrachten und abgeschlossenen Leistungen und nach positiver Überprüfung über das Arbeitsamt ergeben. Trotz dieser Finanzierung könnte kein Patronat ohne Unterstützung seiner Trägerorganisation überleben, zu welchen in der Regel die Gewerkschaftsbünde sowie die Verbände für Werktätige und Bauern zählen.
Die Dienstleistungen der Patronate
Die Patronate erbringen zahlreiche kostenlose Dienstleistungen, welche die Bürger ansonsten nur gegen Bezahlung erhalten würden, wie beispielsweise Beistand bei den verschiedensten Rentenangelegenheiten, bei Arbeitsunfällen oder bei der Anerkennung von einer Invalidität. Weiteres übernehmen sie als anerkannte Institutionen Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, wie das Nationale Fürsorgeinstitut, das Nationale Arbeitsunfallversicherungsinstitut, den Sanitätsbetrieb und die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Über 90 Prozent der Rentenanträge sowie alle damit zusammenhängenden Praktika werden über die Patronate erstellt. Der Aufgabenbereich umfasst auch die Anträge um Unterstützungsmaßnahmen bei Arbeitslosigkeit, bei Mutterschaft und die gesamte Familienförderung sowie den Bereich der finanziellen Sozialhilfe, der Invaliditätsrente und Begleitgeld, des Pflegegeldes und Rückerstattung von Gesundheitsleistungen. Italienweit werden jährlich ca. vier Millionen Anträge über die Patronate abgewickelt.
Auswirkungen der drohenden Kürzungen
Nun will die Regierung die Finanzierung kürzen, indem sie zukünftig den Fondsanteil reduziert. Das hat zur Folge, dass die jährliche Entschädigung für die Patronatsarbeit gekürzt wird. Das Nationale Fürsorgeinstitut hat in seinem Sozialplan festgehalten, dass die öffentliche Verwaltung 6.000 Ämter brauchen würde, um diesen großen Aufgabenbereich abdecken zu können. Die Kosten dafür würden 657 Millionen Euro betragen. Somit ist erwiesen, dass die Patronate schon heute für Einsparungen bei den öffentlichen Ausgaben sorgen.
Die Patronate wollen weiterhin zum Wohl
der Bürger unentgeltlich arbeiten
Die Patronate sind vor allem Anlaufstellen für Arbeitnehmer, für Rentner, für Menschen mit Behinderungen und für armutsgefährdete Personen, die bisher auf einen unentgeltlichen Beistand und Vertretung, Beratung, Information und Unterstützung zählen können. Zurzeit kämpfen die Verantwortlichen der Patronate um die Rücknahme dieser Kürzung, denn sie wollen weiterhin ihren Dienst der Bevölkerung zu Verfügung stellen, damit alle Bürger ihre Rechte im Bereich der sozialen Vor- und Fürsorge auch weiterhin kostenlos geltend machen können.