Dienstleistungen des ASGB

Neue Formblätter 730

Anfang November waren die Steuerexperten Christian Egger und Wally Wörndle in Fiuggi bei Rom um sich über Neuerungen bei der Abfassung von Steuererklärungen zu informieren. Die sogenannte „consulta“ ist ein Zusammentreffen der Verantwortlichen der Steuerbeistandszentren der UIL aus ganz Italien um Erfahrungen auszutauschen, Probleme aufzuzeigen und Neuerungen zu erfahren. Dabei ging es heuer vor allem um die neuen Formblätter 730, die ab 2015 angewandt werden.
Das neue Mod. 730 ist schon ab 2015 für die Einkommen des Jahres 2014 für alle Arbeitnehmer und Rentner telematisch mittels eigenen PIN-Code abrufbar. In diesem Formular sollen bereits die Einkommen, die abschreibbaren Zinsen, Lebens- und Unfallversicherung, sowie der Besitz laut vorhergehender Steuer­erklärung enthalten sein. Die Interessierten können diese Angaben bestätigen, ergänzen oder korrigieren und selbst auf telematischem Wege verschicken. Natürlich können sich die Steuerzahler weiterhin an die Steuerbeistandszentren wenden, um ihre Steuererklärung abzufassen, die dann die Angaben bestätigen und die Erklärungen wie vorgesehen verschicken und dann auch die Verantwortung dafür übernehmen.
Erfahrungsgemäß werden in 85 Prozent der Steuererklärungen abschreibbare Spesen verrechnet. 3,2 Millionen Steuererklärungen enthalten Hypothekarzinsen, 4,2 Millionen Lebens- und Unfallversicherungen, 11,5 Millionen mal werden Arztspesen in Abzug gebracht und 2,5 Millionen Steuererklärungen enthalten Spesen für Sanierung bzw. energetische Sanierung. Ab 2016 sollen auch die Abzüge der gesundheitlichen Ausgaben sowie andere Abzüge in der vorgefertigten Steuererklärung enthalten sein. Die zeitlichen Abläufe sind noch nicht ganz geklärt; das neue vorgefertigte Mod. 730 ist noch nicht ganz ausgereift.
Ziel der „Renziboys“ ist es, die Steuerbeistandszentren, die Patronate und somit die Gewerkschaften insgesamt zu schwächen und auszuschalten. Dabei schwächt man aber vor allem die Arbeitnehmer und Rentner. Am Rande des Kurses ist auch die ausweglose Situation der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt zur Sprache gekommen: die Jugendlichen brauchen keinen PIN-Code um ihre Einkommen herunterzuladen, weil sie keine Arbeit haben; die Rentner und Arbeitslosen sind nicht mal in der Lage das CUD von der INPS zu drucken, weil sie mit PIN-Code, Zugangsschlüssel, Bürgerkarte und Lesegerät nicht zurecht kommen; dabei sollte die Digitalisierung schnell, bequem und unbürokratisch funktionieren.
Weiters wurde auch das neue ISEE, das ab Januar 2015 angewandt wird, erläutert. Das ISEE ist eine staatliche Einkommens- und Vermögenserklärung zur Ermittlung der wirtschaftlichen Situation einer Familie. In Südtirol wurde im Jahre 2011 die Erhebung von Einkommen und Vermögen (EEVE) für den Zugang zu den Leistungen des Landes eingeführt und wird in einer zentralen Datenbank verwaltet. Eine einzige Jahreserklärung für jedes Familienmitglied sollte ausreichen, die in den verschiedenen Bereichen in denen eine Leistung beantragt wird, verwendet wird. So sollte es sein. Leider verlangen einige Körperschaften wie die Gemeinde Bozen weiterhin die staatliche ISEE Erklärung, die eben ab Januar 2015 neu geregelt wird.
Man spricht in Zukunft vom zur Verfügung stehenden Einkommen einer Familie; dabei werden die durchschnittlichen Bankeinlagen jedes Familienmitgliedes sowie das Einkommen des nicht in der Familiengemeinschaft lebenden Elternteiles mitberechnet. Das Steuerbeistandszentrum gibt alle Daten ein und nach vorgeschriebenen Querkontrollen mit der INPS und mit der Agentur der Einnahmen stellt die INPS das Modell ISEE aus, das dann für einige Gesuche verwendet werden kann.

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Steuerguthaben Modell 730/2014

Auf Anfrage bei der Agentur der Einnahmen betreffend die Auszahlung der Steuerguthaben aus dem Jahre 2013, die sich über das Modell 730 ergeben haben, wurde uns folgendes zugesichert: Die Steuerguthaben, die direkt über die Agentur der Einnahmen gehen, weil die Arbeitnehmer zur Zeit der Abfassung der Steuererklärung keinen Arbeitgeber hatten, sollen im Monat Dezember zur Auszahlung gelangen. Die Auszahlung der Steuerguthaben, die über 4.000 Euro betragen und mit den Steuerfreibeträgen der Kinder oder mit Steuerguthaben aus den Vorjahren zusammenhängen und heuer erstmals über die Agentur der Einnahmen direkt ausgezahlt werden, beginnt auf unsere Anfrage hin erst im Jänner 2015.