Dienstleistungen des ASGB

Staatliches Mutterschaftsgeld

Das staatliche Mutterschaftsgeld ist eine einmalige Unterstützung von 1.691,05 Euro für Mütter, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld aufgrund einer Arbeitstätigkeit haben. Das Gesuch muss innerhalb von sechs Monaten ab Geburt oder Adoption eingereicht werden und steht allen Bürgerinnen zu, die in Südtirol ansässig sind. Das Gesamteinkommen 2013 für die Gesuche 2014 darf bei einer Familiengemeinschaft bestehend aus drei Personen den Betrag von 35.256,84 Euro nicht überschreiten. Allerdings wird auch für diese Gesuche das Kriterium ISEE angewandt.
Weitere Informationen zum staatlichen Familiengeld oder/und zum staatlichen Mutterschaftsgeld gibt es auf www.asgb.org.

Dienstleistungen des ASGB

Staatliches Familiengeld

Innerhalb 31. Jänner 2015 können Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern um das staatliche Familiengeld für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2014 ansuchen. Das staatliche Familiengeld ist eine Maßnahme zur Unterstützung einkommensschwacher Familien.
Das Familiengeld steht allen Bürgern zu, welche in Südtirol ansässig sind. Für die Berechnung des Einkommens wird das staatliche Kriterium ISEE verwendet. Beim Gesamt­einkommen wird das Vermögen dazugezählt (mit 20 Prozent) und eventuelle Mietspesen und Freibeträge abgezogen bzw. besondere Situationen (Behinderung oder Invalidität) berücksichtigt.
Die Obergrenze ISEE hängt dann schlussendlich von der Anzahl der Familienmitglieder ab. Für das Mod. ISEE braucht es die gültige Identitätskarte des Antragstellers, die steuerpflichtigen Einkommen aller Familienmitglieder, das bewegliche Vermögen aller Familienmitglieder zum 31. Dezember, das unbewegliche Vermögen mit Berücksichtigung des noch zu zahlenden Restkapitals des Darlehens bzw. Kopie des registrierten Mietvertrages.