Landesbedienstete

Informationen an unsere Mitglieder
Schulwartinnen und Schulwarte

Kürzlich fand ein Treffen zwischen den Gewerkschaften und Vertretern des Personalamtes und des Schulamtes statt. Dabei wurden wir darüber informiert, dass das Personalamt einen Beschluss vorbereitet, um Transparenz in der Zuweisung des Reinigungspersonals und der Reinigungsflächen zu gewährleisten. Wir vom ASGB befassen uns seit Jahren mit dem Problemfeld der Arbeitssituation der Schulwarte. In den Gewerkschaftsversammlungen des letzten Jahres habt ihr uns die Problematiken, die eure Arbeit mit sich bringt, erläutert.
Hauptanliegen sind:
ungerechte und zum Teil nicht transparente Aufteilung der zu reinigenden Flächen
unklare Dienstanweisungen und Dienstanweisungen von nicht berechtigten Personen (Lehrer, Kollegen, usw.)
geringe Wertschätzung des Berufsbildes des Schulwartes und dessen Arbeitsleistung
fehlende Ersatzdienste bei Abwesenheit von Kollegen
Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungen
Uns ist wichtig, dass Aufsichtsstunden, Zusatztätigkeiten, eine Reduzierung der Arbeitsstunden gemäß Gesetz 104/92, bei der Zuteilung der Reinigungstätigkeit berücksichtigt werden, damit deshalb weniger Quadratmeter Fläche gereinigt werden müssen.
Wir vom ASGB haben dem Personalamt den Vorschlag unterbreitet, dass ein eigener Reinigungsplan für jeden Bediensteten ausgegeben werden soll. Die Landesverwaltung hat unseren Vorschlag für gut geheißen und mit dem neuen Beschluss wird dies verpflichtend eingeführt werden.
Wie sieht deine Arbeitssituation aus? Hast du Zweifel? Stimmen die zu reinigenden Flächen mit den Landesvorgaben überein? Wir vom ­ASGB werden uns weiterhin dafür einsetzten, dass ungerechte und wenig transparente Arbeitsanweisungen nicht mehr vorkommen und Arbeitssituationen verbessert werden.

SOLLTEST DU ZWEIFEL HABEN, DANN MELDE DICH EINFACH BEI UNS!
Deine Ansprechperson:
Dr. Brigitte Hofer
Tel. 0471/ 974598
E-MAIL: asgbl@asgb.org,
oder komm einfach bei uns vorbei: Silvius-Magnago-Platz, 3 – Landhaus 3/b, in Bozen.

Dienstleistungen des ASGB

Staatliches Mutterschaftsgeld

Das staatliche Mutterschaftsgeld ist eine einmalige Unterstützung von 1.691,05 Euro für Mütter, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld aufgrund einer Arbeitstätigkeit haben. Das Gesuch muss innerhalb von sechs Monaten ab Geburt oder Adoption eingereicht werden und steht allen Bürgerinnen zu, die in Südtirol ansässig sind. Das Gesamteinkommen 2013 für die Gesuche 2014 darf bei einer Familiengemeinschaft bestehend aus drei Personen den Betrag von 35.256,84 Euro nicht überschreiten. Allerdings wird auch für diese Gesuche das Kriterium ISEE angewandt.
Weitere Informationen zum staatlichen Familiengeld oder/und zum staatlichen Mutterschaftsgeld gibt es auf www.asgb.org.