Transport & Verkehr

Steuerrückvergütung bei SAD

Aufgrund der Mitteilung einiger Mitglieder machte sich der Fachsekretär Richard Goller an die Überprüfung der Angelegenheit.
Da die Durchführungsbestimmung des Staates bei der getätigten Auszahlung der Ergebnisprämie noch nicht beschlossen war, war laut Firmenleitung der verminderten Steuersatzes rückwirkend nicht anwendbar.
Diese Entscheidung der Firmenleitung war für den ASGB nicht akzeptabel; Richard Goller führte Gespräche mit der Agentur für Einnahmen, dem Unternehmerverband und der Firmenleitung. Als die Rundschreiben und Dekrete von unserem Sekretär der Firmenleitung vorgelegt wurden, lenkte diese gezwungenermaßen ein und übermittelte allen Betroffenen ein neues CUD. Somit kann die zu viel einbehaltene Steuer im Jahr 2015 mit der Steuererklärung rückvergütet werden.
Goller verlangte auch ein Integration der Überstunden. Diesbezüglich lenkte die Firma nicht ein, da es für sie nicht zwingend ist und einen Mehraufwand an Bürokratie bedeuten würde. Die Durchführungsbestimmungen würden sehr wohl die Möglichkeit des verminderten Steuersatzes auch bei Überstunden zulassen.
Für das laufende Jahr strebt der ASGB ein Abkommen an, in welchem die Ergebnisprämie und die Überstunden mit dem Dezembergehalt ausgeglichen werden können.
Zudem verfällt das Abkommen der Ergebnisprämie mit Ende des Jahres 2014 (SAD und SASA).
Die GTV wird deshalb versuchen diese Klausel des verminderten Steuersatzes bei der Ergebnisprämie und den Überstunden im Abkommen zu verankern.

Transport & Verkehr

Erneuerung Ergebnisprämie beim Weißen Kreuz

Das Abkommen vom 16. Mai 2012 wurde um weitere drei Jahre verlängert und ist somit für die Jahre 2015, 2016 und 2017 gültig.
Die Ergebnisprämie wurde wie folgt erhöht:
1.277 Euro für das Jahr 2015
1.292 Euro für das Jahr 2016
1.307 Euro für das Jahr 2017