Verbrauchertelegramm

Ferienzeit ist Einbruchszeit: Die Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Einbruchssicherung

In der Ferienzeit haben Einbrecher Hochsaison. Jedoch könnten viele Einbrüche alleine schon durch die Anwendung einfacher Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden (keine Kippstellungen bei Fenster- und Balkontüren, Haustürschlüssel nie draußen verstecken, die Nachbarn über die Abwesenheit informieren); außerdem kann man bei einem Rundgang im und außerhalb des Hauses Schwachstellen oft bereits mit bloßem Auge erkennen. Dazu zählen z.B. Standardschlösser, schwache Mauerverankerungen, ungesicherte Türangeln, Kellerfenster ohne Zusatzschlösser und vieles mehr.Auch ist die Investition in Einbruchssicherungs-Maßnahmen gut angelegtes Geld, denn der Aufwand für solche Maßnahmen kann zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Maßnahmen zur Einbruchssicherung können bis Ende des Jahres noch zu 50 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden (zehn gleiche Jahresraten). Für Zahlungen die 2015 getätigt werden, können 40 Prozent und danach nur mehr 36 Prozent von der IRPEF abgezogen werden.
Weitere Informationen auf
www.verbraucherzentrale.it.

Thema

Das Bausparen startet 2015 – ASGB fordert Nachbesserungen

Nach jahrelanger Diskussion ist das sogenannte Bausparen nun unter Dach und Fach. Die Südtiroler Landesregierung hat am 4. November 2014 einen entsprechenden Beschluss zur Umsetzung dieses Vorhabens gefasst. Mit dem Bauspardarlehen des Landes sollen jene Bürger/innen, die in einen Zusatzrentenfonds einzahlen, ab Januar 2015 eine zusätzliche Möglichkeit zur Finanzierung des Eigenheims bekommen. Das Bausparmodell gilt sowohl für den Kauf der Erstwohnung als auch für den Bau oder die Sanierung derselben. Zurzeit laufen in der Landesverwaltung noch die formalen Vorbereitungen.

Der ASGB begrüßt die Einführung des Bausparens in Südtirol als zusätzliche Möglichkeit des Eigenheimerwerbs, auch weil es besonders für junge Arbeitnehmer/innen einen Anreiz darstellt, sich für den Aufbau einer Zusatzrente zu entscheiden. Allerdings haben wir bereits im Vorfeld des Beschlusses mehr Sicherheiten für die Bausparer gefordert, um das Bausparmodell auch zu einer kalkulierbaren Sache zu machen. Zu unseren Forderungen zählt etwa die Festlegung einer Obergrenze für den Zinssatz, der dem Land für das Darlehen zu zahlen ist, ebenso wie der Abschluss einer Arbeitsausfallversicherung durch das Land, die in bestimmten Fällen (Tod, Invalidität oder unfreiwilliger Arbeitsplatzverlust des Darlehensnehmers) die Rückzahlung des Darlehens übernehmen soll.

Wir beschreiben in der Folge einige wichtige Voraussetzungen und Bestimmungen für das Bauspardarlehen. Für die Vollständigkeit verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen (Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 1259 vom 04.11.2014 sowie Landesgesetz Nr. 13 vom 17.12.1998):
Es braucht eine Mitgliedschaft von acht Jahren in einem Zusatzrentenfonds.
Der Gesuchsteller darf nicht älter als 55 Jahre sein, muss seinen Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Südtirol haben und die Erstwohnung muss sich ebenso in Südtirol befinden.
Das Bauspardarlehen wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Gesuchstellers gewährt.
Man muss im Fonds mindestens 15.000 Euro angespart haben.
Der Antrag für das Bauspardarlehen wird bei einer jener Banken gestellt, die mit dem Land eine entsprechende Konvention abschließen. Auch die Auszahlung des Bauspardarlehens an den Gesuchsteller erfolgt direkt über eine Bank, welche hierfür das Geld aus dem Rotationsfonds des Landes entnimmt.
Der als Bauspardarlehen auszahlbare Betrag beträgt das Doppelte der bei Einreichen des Antrages angereiften Zusatzrentenposition, mindestens aber 15.000 Euro und höchstens 200.000 Euro.
Als Garantie für das Bauspardarlehen wird zugunsten des Landes eine Hypothek ersten Grades auf die Erstwohnung eingetragen.
Die Tilgung des Darlehens kann entweder durch laufende Rückzahlung von Kapital plus Zinsen oder in Form von ausschließlicher Zinszahlung mit Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit erfolgen.
Interessenten für das Bauspardarlehen sollten sich auf jeden Fall vor Abschluss des Vertrages ausreichend informieren. Denn für wen das Bausparmodell in Frage kommt oder vorteilhaft ist und für wen hingegen nicht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dies hängt u.a. vom Alter der Person, von der Dauer und der Höhe der Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds sowie von der Art des Arbeitsverhältnisses ab. Gleichzeitig muss der Bausparer die gesamte Finanzierbarkeit der Erstwohnung nachweisen können. Als Alternative zum Bausparmodell kann auch weiterhin um einen Vorschuss für die Erstwohnung beim Zusatzrentenfonds angesucht werden.
Der ASGB hat der Landesregierung in einem Schreiben erneut die kritischen Punkte im Gesetz bzw. im Beschluss aufgezeigt, die es nachzubessern gilt, um den Bausparern größere Sicherheiten zu geben und die Kosten eines solchen Bauspardarlehens besser abschätzen zu können. Es bleibt nun abzuwarten wie das Bausparmodell 2015 anlaufen wird.