Verbrauchertelegramm

Werbung und „Privacy“ – Schluss mit Werbeanrufen

Nahezu täglich stören uns mehr oder weniger aufdringliche Televerkäufer mit Anrufen über Fixnetz und Handy, um uns – so scheint es – das gesamte Leben neu auszustatten. Und statt Freizeit genießen und ausspannen ist plötzlich Verkaufsangebote abwimmeln angesagt.
Man sollte die eigene Festnetz-Nummer ins Verzeichnis der Einsprüche (Registro delle Opposizioni) eintragen lassen: die dort vermerkten Nummern dürfen nicht mehr zu Werbezwecken angerufen werden.
Und: Bei jeder Vertragsunterschrift wird man nach der Zustimmung zur Datenverarbeitung gefragt. Wichtig: die Zustimmung zur Verarbeitung im Sinne des Vertragszwecks (also z.B. für den Abschluss eines Handyvertrags) muss getrennt von der Zustimmung zur Verarbeitung für Marketingzwecke abgefragt werden. Tipp: kontrollieren Sie bereits abgeschlossene Verträge nach dieser Zustimmung. Falls diese erteilt wurde, kann sie jederzeit wieder entzogen werden, ohne dass dies den Vertrag an sich irgendwie beeinflusst!
Hat man trotz allem einen Verkäufer an der Strippe, so bietet sich ein höfliches „Nein, danke“ und auflegen als Sofort-Maßnahme an.
Weitere Infos auf www.verbraucherzentrale.it.

Verbrauchertelegramm

Ferienzeit ist Einbruchszeit: Die Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Einbruchssicherung

In der Ferienzeit haben Einbrecher Hochsaison. Jedoch könnten viele Einbrüche alleine schon durch die Anwendung einfacher Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden (keine Kippstellungen bei Fenster- und Balkontüren, Haustürschlüssel nie draußen verstecken, die Nachbarn über die Abwesenheit informieren); außerdem kann man bei einem Rundgang im und außerhalb des Hauses Schwachstellen oft bereits mit bloßem Auge erkennen. Dazu zählen z.B. Standardschlösser, schwache Mauerverankerungen, ungesicherte Türangeln, Kellerfenster ohne Zusatzschlösser und vieles mehr.Auch ist die Investition in Einbruchssicherungs-Maßnahmen gut angelegtes Geld, denn der Aufwand für solche Maßnahmen kann zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Maßnahmen zur Einbruchssicherung können bis Ende des Jahres noch zu 50 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden (zehn gleiche Jahresraten). Für Zahlungen die 2015 getätigt werden, können 40 Prozent und danach nur mehr 36 Prozent von der IRPEF abgezogen werden.
Weitere Informationen auf
www.verbraucherzentrale.it.