Verbrauchertelegramm

Strom und Gas: Preise ab 1. Oktober gestiegen

Südtiroler Familien zahlen 200 Euro mehr als die „Durchschnittseuropäer“. Die von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas für den Zeitraum Oktober – Dezember 2014 festgelegten Preise sehen eine Steigerung: +5,4 Prozent für das Gas und +1,7 Prozent für den Strom vor. Eine durchschnittliche Familie wird im Jahr 70 Euro mehr zahlen müssen. Laut Berechnungen des Vergleichsportals facile.it sind die italienischen Tarife um ca. 200 Euro pro Jahr teurer als die durchschnittlich in Europa angewandten.
Wer ein besseres Angebot am freien Strommarkt sucht, kann über die Homepage der Aufsichtsbehörde auf den Vergleichsrechner „Trovaofferte“ zugreifen: www.autorita.energia.it/it/trovaofferte.htm. Dieser zeigt die Angebote jener Verkäufer, die ihre Daten eingeben. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, daher könnte es am Markt noch weitere, günstige Angebote geben.
VORSICHT! Es ist niemals möglich, ein Angebot als „das günstigste am Markt für alle Kunden“ einzustufen – egal was Ihnen der Vertreter am Telefon oder an der Haustür weismachen möchte!
Die VZS steht zur Überprüfung der Angebote für Haushaltskunden zur Verfügung.

Verbrauchertelegramm

Werbung und „Privacy“ – Schluss mit Werbeanrufen

Nahezu täglich stören uns mehr oder weniger aufdringliche Televerkäufer mit Anrufen über Fixnetz und Handy, um uns – so scheint es – das gesamte Leben neu auszustatten. Und statt Freizeit genießen und ausspannen ist plötzlich Verkaufsangebote abwimmeln angesagt.
Man sollte die eigene Festnetz-Nummer ins Verzeichnis der Einsprüche (Registro delle Opposizioni) eintragen lassen: die dort vermerkten Nummern dürfen nicht mehr zu Werbezwecken angerufen werden.
Und: Bei jeder Vertragsunterschrift wird man nach der Zustimmung zur Datenverarbeitung gefragt. Wichtig: die Zustimmung zur Verarbeitung im Sinne des Vertragszwecks (also z.B. für den Abschluss eines Handyvertrags) muss getrennt von der Zustimmung zur Verarbeitung für Marketingzwecke abgefragt werden. Tipp: kontrollieren Sie bereits abgeschlossene Verträge nach dieser Zustimmung. Falls diese erteilt wurde, kann sie jederzeit wieder entzogen werden, ohne dass dies den Vertrag an sich irgendwie beeinflusst!
Hat man trotz allem einen Verkäufer an der Strippe, so bietet sich ein höfliches „Nein, danke“ und auflegen als Sofort-Maßnahme an.
Weitere Infos auf www.verbraucherzentrale.it.