Aktuell

Tony Tschenett als ASGB-Vorsitzender bestätigt

In seiner ersten Sitzung am 6. Oktober 2014 hat der neu zusammengesetzte Bundesvorstand des ASGB Tony Tschenett als Vorsitzenden bestätigt. Ebenso bestätigt wurden der stellvertretende Vorsitzende Alex Piras sowie die Vertreterin für den Dienstleistungsbereich im Leitungsausschuss des ASGB, Priska Auer. Neu im fünfköpfigen Führungsgremium sind hingegen Petra Nock für den Öffentlichen Dienst sowie Paul Christanell für den Bereich Industrie-Handwerk-Landwirtschaft. Sie ersetzen somit Reinhard Innerhofer und Werner Blaas.

Tony TschenettTony Tschenett

Drei Wochen nach dem 13. Bundeskongress, bei dem auch ihr 50-jähriges Bestehen des ASGB gefeiert wurde, wurde der Leitungsausschuss neu gewählt. Der Bundesvorstand sprach Tony Tschenett, der ohne Gegenkandidat blieb, mit überwältigender Mehrheit sein Vertrauen aus und bestätigte somit den Vorsitzenden des ASGB in seinem Amt.
Tschenett dankte dem Bundesvorstand für das entgegengebrachte Vertrauen und für den Auftrag, die Interessen der ASGB-Mitglieder und der Südtiroler Arbeitnehmer, Familien, Rentner und Jugendlichen weiterhin mit Nachdruck zu vertreten.
„Zur Zeit brennt es aus Arbeitnehmersicht an allen Ecken und Enden. In Südtirol gibt es mehrere soziale Baustellen wie etwa das Gesundheitswesen, die Jugendarbeitslosigkeit oder die Arbeitslosigkeit aufgrund der anhaltenden Krise und auch aus Rom kommen wöchentlich Hiobsbotschaften und Verzweiflungsmaßnahmen, die einen generell an der Überlebensfähigkeit dieses Staates zweifeln lassen und Südtirol immer tiefer in eine wirtschaftliche Sackgasse führen“, erklärt Tschenett in einer ersten Stellungnahme nach seiner Wiederwahl.
Es ist wichtig, dass sich die Südtiroler Arbeitnehmerschaft mehr gewerkschaftlich organisiert, um in grundlegenden Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Familie, Arbeitsmarkt oder Steuerrecht mehr Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger zu gewinnen, so Tony Tschenett.

Aktuell
Ausschreibungen von Dienstleistungen des Landes

Zweisprachigkeitsnachweis positiv,
aber weitere Kriterien notwendig

Der ASGB begrüßt den Beschluss der Landesregierung, bei Ausschreibungen von Dienstleistungen des Landes zunächst den Zweisprachigkeits-Nachweis als qualitatives Kriterium zu bewerten und in einem zweiten Schritt Betriebe ohne Nachweis gar nicht mehr zu Ausschreibungen zuzulassen.

„Diesen Beschluss der Landesregierung können wir nur gutheißen. Dies ist ein erster Schritt um die Qualität der Dienstleistungen zu steigern. Prinzipiell müssen wir bei Vergaben von Aufträgen unsere Prioritäten ändern um regionale Arbeitsplätze abzusichern. Die EU-Vergaberichtlinie von April 2014 bietet die Möglichkeit soziale, nachhaltige und ökologische Aspekte in Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu berücksichtigen.“, erklärt Tony Tschenett.
„Dass der Wettbewerb schärfer wird und oft Billiganbieter den Bestbietern vorgezogen werden, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Um diesem Trend entgegenzuwirken, ist es notwendig, zu der beschlossenen Maßnahme der Landesregierung, zusätzliche Kriterien bei der Ausarbeitung des Vergabegesetzes bei den Ausschreibungen festzulegen. Im sozialen Aspekt muss auf die Einhaltung von Kollektivverträgen, Landeskollektivverträgen und falls vorhanden Betriebsabkommen gepocht werden. Außerdem soll der Einsatz von Leiharbeitern zukünftig stark eingeschränkt und wenn möglich sogar vermieden werden. Der Erlass von Qualitätskriterien wie Mitarbeiterschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Qualifikation und Erfahrung von Schlüsselpersonal sollte positiv dazu beitragen, die Spreu vom Weizen zu trennen und den Bestbietern den Weg zu ebnen.“, ist Tschenett überzeugt.
„ In der Vergangenheit wurde oft ökologischen Aspekten, wie der Einbeziehung von Regionalität, sowie Berücksichtigung der Beschäftigung von Eigenpersonal, Lehrlingen und älteren Arbeitnehmern oder umweltfreundlicher Bauführung, nicht die notwendige Priorität geschenkt. Dies gilt zukünftig geändert, um kleinen und mittleren Betrieben mit Eigenpersonal die Chance zu geben, gegen Billigstanbieter im Wettbewerb zu bestehen. Um die Konkurrenzfähigkeit regionaler Betriebe zu erhalten, gehört auch das Verbot von Subvergaben und Benennnungspflicht bei der Auftragsvergabe“, so unser Vorsitzender.
„Verstärkte Kontrolle bei der Ausführung der Arbeiten und schärfere Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Bedingungen sollen Missbrauch vorbeugen.“, schließt Tschenett.
Die starke Stimme für die VerbraucherInnen Südtirols