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Der Landeshaushalt als Chance zur Schaffung von Vertrauen und neuen Arbeitsplätzen

Der ASGB hat gemeinsam mit den konföderierten Gewerkschaften und dem Unternehmerverband vorliegendes Papier unterzeichnet und dem Landeshauptmann und den Mitgliedern der Landesregierung unterbreitet.

„Entgegen den optimistischen Erwartungen zu Jahresbeginn wird Südtirols Wirtschaft im heurigen Jahr nicht wachsen: das BIP hat sich seit dem Jahr 2007 kaum verändert. Die entscheidenden Herausforderungen der Zukunft werden es somit sein, Vertrauen und neue Beschäftigung zu schaffen. Unsere Unternehmen und tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen sich tagtäglich für die Entwicklung unseres Landes ein und sind bereit, diese Herausforderungen anzunehmen. Sie haben ein enormes Potenzial, was durch den stetigen Zuwachs an Exporten bestätigt wird. Der Unternehmerverband Südtirol und die Gewerkschaftsorganisationen ASGB, CGIL/AGB, SGBCISL und UIL-SGK und ASGB teilen die Überzeugung, dass der Erhalt der bestehenden und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen höchste Priorität für diese Landesregierung haben müssen. Aus dieser Überzeugung heraus haben wir als Vertreter der Unternehmen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am 6. November 2013 das Grundsatzpapier „Gemeinsam für Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet.
Viele unserer Vorschläge in den Bereichen Steuerpolitik, Industriepolitik und Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung wurden von dieser Landesregierung aufgenommen und zum Teil bereits umgesetzt. Auch dank dieser Maßnahmen ist die Zahl der Beschäftigten in Südtirol im Jahr 2014 weiter angestiegen. Das ist ein Zeichen dafür, dass heimische Unternehmen – sofern sie wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen vorfinden – auch weiterhin Beschäftigung schaffen.
Gerade um die Situation am Arbeitsmarkt zu stützen, erlauben sich der Unternehmerverband Südtirol und die Gewerkschaftsorganisationen ASGB, CGIL/AGB, SGBCISL und UIL-SGK, der Landesregierung zwei konkrete Vorschläge zu unterbreiten, deren Umsetzung für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen grundlegend sind.
1. Arbeitskosten – Irap-Steuersatz
Die Landesregierung hat den Irap-Steuersatz für das Jahr 2014 auf 2,78 Prozent und für das Jahr 2015 auf 2,68 Prozent gesenkt. Neben dieser strategischen Entscheidung greift nun auch die Befreiung der Arbeitskosten von der Irap-Bemessungsgrundlage, so wie sie auf nationaler Ebene beschlossen wurde. Es ist dies eine weitere zentrale Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten. Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen auf internationalen Ebene – wo es die Irap-Steuer nicht gibt – wird dadurch nachhaltig gestärkt. Gerade deshalb ist es aus unserer Sicht von grundlegender Bedeutung, diese Maßnahme nicht nur zu übernehmen, sondern zu verstärken. Die Autonome Provinz Trient dient dabei als Beispiel: im Finanzgesetz, das den Haushalt 2015 begleitet, sind für den Zeitraum zwischen 2015 bis einschließlich 2018 folgende Irap-Steuersätze festgeschrieben:
OrdentlicherSteuersatz: 2,3 Prozent
Steuersatz für Betriebe, die die Beschäftigung halten: 1,8 Prozent
Steuersatz für Betriebe, die den Personalstand um mindestens fünf Prozent aufstocken: 0 Prozent
Diese Maßnahme garantiert der heimischen Wirtschaft Wettbewerbsfähigkeit und fördert die Beschäftigung und die betrieblichen Investitionen zu Gunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn dank dieser Initiative können Betriebsabkommen und Maßnahmen für die Ausbildung oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeregt werden.
2. Energiepolitik
Wir schätzen die Bemühungen der Landesregierung, die komplizierte Situation auf dem heimischen Energiemarkt zu lösen. Wir sind davon überzeugt, dass dabei nicht die Gewinnmaximierung für die Gesellschafter – also Land und Gemeinden – im Vordergrund stehen sollte, sondern die Definition eines Preises, der für Familien und Unternehmen von Vorteil ist. Südtirol produziert doppelt so viel Strom, wie das Land selbst verbraucht. Trotzdem sind die Kosten für die Endverbraucher weitaus höher, als im europäischen Durchschnitt. Unabhängig von der Gesellschaftsform, die zur Führung der Südtiroler Wasserkraftwerke vorgesehen wird, gilt es vor allem, die Energiekosten an jene des restlichen Europas anzugleichen.
Wir wollen die Gelegenheit nutzen, um der Landesregierung unsere volle Unterstützung anzubieten. Und wir möchten auch bei jenen Reformen mit konkreten Vorschlägen mitarbeiten, die gerade diskutiert werden und vor allem die Sanität und die öffentliche Verwaltung betreffen. Es handelt sich dabei um strategische Entscheidungen für die Zukunft unseres Landes. Ebenso wichtig ist eine Entbürokratisierung, die nicht länger hinausgezögert werden darf, um auch weiterhin ein gutes Verhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung, Bürgern und Unternehmen zu gewährleisten.
Unsere gemeinsame Priorität muss darin liegen, Arbeit zu schaffen! Die Landesregierung hat die große Chance, im Haushaltsgesetz mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ein starkes Zeichen zu setzen und damit vertrauensbildend für Familien und Unternehmen zu sein. Genau das ist notwendig, um wieder richtig durchstarten zu können!“

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