Dienstleistungen des ASGB

Erhöhter Beitrag für Wohnungsnebenkosten – MindestrentnerInnen

Um die finanzielle Verfügbarkeit der „Mindestrentner“ bzw. der Rentner mit niedrigen Rentenbezügen zu erhöhen, hat die Landesregierung kürzlich eine Maßnahme beschlossen, die einen erhöhten Beitrag für die Wohnungsnebenkosten vorsieht.
Damit wurde ein Weg gefunden, wie die Mindestrente indirekt aufgestockt werden kann. Auf direktem Wege ist dies leider nicht möglich, da das Land Südtirol keine Gesetzgebungsbefugnis auf dem Gebiet der Rentenbestimmungen hat. Um in den Genuss dieses erhöhten Beitrages für Wohnungsnebenkosten zu gelangen, müssen in erster Linie folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
allein lebende RentnerInnen zu sein
Mindestalter von 70 Jahren
Gesamtrenteneinkommen
unter 7.800 Euro jährlich
Das Gesamtrenteneinkommen sowie die Höhe der Spesen für Wohnungsnebenkosten können auch mittels Eigenerklärung bestätigt werden.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, werden maximal 170 Euro pro Monat an Betrag anerkannt, die Auszahlung erfolgt jedoch einmal – zweimal im Jahr.
Alle weiteren Informationen über die Maßnahme erhalten alle Interessierten in den Sozialsprengeln. Dort können auch die Gesuche gestellt werden.

Dienstleistungen des ASGB

Wichtiges in Kürze

Verrechnung Steuererklärung - Modell 730
Bekanntlich wird die Steuerschuld oder das Steuerguthaben beim Formblatt Mod. 730 über dem Lohnstreifen bzw. über die Rente verrechnet. Trotzdem sollte sich jeder Steuerzahler vergewissern, ob die eventuelle Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben auf dem Lohn bzw. mit der Rente verrechnet wurden. Hat jemand in der Zwischenzeit z.B. den Arbeitsplatz gewechselt, oder hat der Betrieb die Firmenbezeichnung geändert, ist wahrscheinlich die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben nicht verrechnet worden. In solchen Fällen kann das Guthaben über den neuen Arbeitgeber verrechnet werden; allerdings muss das dem Steuerbeistandszentrum im ASGB mitgeteilt werden. Liegt eine Steuerschuld vor, die nicht verrechnet wurde, kann diese auch noch nachträglich über die Bank eingezahlt werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, zu kontrollieren, ob die Steuerschuld auch tatsächlich abgezogen wurde.
Einzige Ausnahme: Heuer werden erstmals Steuerguthaben über 4.000 Euro bei Steuererklärungen mit zu Lasten lebenden Kindern nicht mehr direkt über dem Arbeitgeber, sondern direkt von der Agentur der Einnahmen, ausbezahlt. Diese werden einem Kontrollmechanismus unterworfen bevor das Guthaben innerhalb von sechs Monaten ausbezahlt wird.
Ergänzungen für fehlerhafte Steuererklärung
Fehlerhafte Steuererklärungen für das Jahr 2013 können noch ausgebessert bzw. ergänzt werden. Das heißt, sollte jemand eine größere Abschreibung übersehen haben, kann man diese mit einem sogenannten „Integrativo“ noch geltend machen. Auch eine eventuelle höhere Steuerschuld kann mit einer Ergänzung der Steuererklärung ausgeglichen werden.
Letzter Abgabetermin für Steuererklärung
Wer heuer noch keine Steuererklärung gemacht hat, kann dies noch innerhalb Mitte Dezember 2014 nachholen; allerdings mit Bezahlung einer geringen Strafe. Arbeitnehmer, die im Jahr 2013 nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, könnten durch die Abfassung einer Steuererklärung ein Guthaben erzielen; betroffen sind dabei vor allem Studenten, Lehrlinge oder auch andere Arbeitnehmer, die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren. Dasselbe kann auch bei Rentnern zutreffen, die nicht das ganze Jahr eine Rente bezogen haben. Genaueres kann man nur bei Vorlage des Mod. CUD feststellen.
Wichtig: CUD Arbeitslose
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass das NISF/INPS die Mod. CUD nicht mehr per Post zuschickt. Arbeitnehmer, die im Jahr 2013 eine Arbeitslosenunterstützung erhalten haben und noch andere Einkommen erzielt haben, sind auch zur Abfassung einer Steuererklärung verpflichtet und können dies noch bis innerhalb Mitte Dezember nachholen.
Fehlerhafte Steuerbescheide
Es passiert immer wieder, dass Steuerbescheide von der Agentur der Einnahmen verschickt werden, die fehlerhaft sind. Jüngstes Beispiel: Höhere Guthaben der Regionalen Zusatzsteuer, die verrechnet werden könnten. Nachdem diese Guthaben von der Agentur der Einnahmen noch einmal bestätigt werden müssen, stellt sich dann aber meist heraus, dass sie falsch waren und das höhere Guthaben gar nicht zusteht.
Aber auch fehlerhafte Steuerbescheide über eine vermeintlich höhere Steuerschuld sind unterwegs. Deshalb ist es unbedingt notwendig, diese vor Bezahlung überprüfen zu lassen; denn fehlerhafte Steuerbescheide können innerhalb eines Monats ab Erhalt richtig gestellt werden.
CUD für SAD Mitarbeiter
Nach Monate langen Verhandlungen und Auseinandersetzungen ist es vor allem auf Initiative des ASGB Sekretärs Richard Goller den Gewerkschaften gelungen, rückwirkend für das Jahr 2013 die Produktivitätsprämie auf dem Modell CUD separat auszuweisen. Gleichzeitig wurde ein Treffen vereinbart, bei dem es um die Separatbesteuerung der Überstunden für das Jahr 2014 geht.
In den letzten Wochen haben alle betroffenen Mitarbeiter der SAD ein neues Mod. CUD erhalten und müssen, sofern sie schon eine Steuererklärung gemacht haben, diese korrigieren. Es ergibt sich dabei je nach Höhe der Prämie ein Steuerguthaben von einigen hundert Euro, die nächstes Jahr mit dem Mod. 730 ausbezahlt werden. Wer noch keine Steuererklärung gemacht hat, kann dies immer noch bis Mitte Dezember nachholen.