Dienstleistungen des ASGB
Erhöhter Beitrag für Wohnungsnebenkosten – MindestrentnerInnen
Um die finanzielle Verfügbarkeit der „Mindestrentner“ bzw. der Rentner mit niedrigen Rentenbezügen zu erhöhen, hat die Landesregierung kürzlich eine Maßnahme beschlossen, die einen erhöhten Beitrag für die Wohnungsnebenkosten vorsieht.
Damit wurde ein Weg gefunden, wie die Mindestrente indirekt aufgestockt werden kann. Auf direktem Wege ist dies leider nicht möglich, da das Land Südtirol keine Gesetzgebungsbefugnis auf dem Gebiet der Rentenbestimmungen hat. Um in den Genuss dieses erhöhten Beitrages für Wohnungsnebenkosten zu gelangen, müssen in erster Linie folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Das Gesamtrenteneinkommen sowie die Höhe der Spesen für Wohnungsnebenkosten können auch mittels Eigenerklärung bestätigt werden.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, werden maximal 170 Euro pro Monat an Betrag anerkannt, die Auszahlung erfolgt jedoch einmal – zweimal im Jahr.
Alle weiteren Informationen über die Maßnahme erhalten alle Interessierten in den Sozialsprengeln. Dort können auch die Gesuche gestellt werden.
Damit wurde ein Weg gefunden, wie die Mindestrente indirekt aufgestockt werden kann. Auf direktem Wege ist dies leider nicht möglich, da das Land Südtirol keine Gesetzgebungsbefugnis auf dem Gebiet der Rentenbestimmungen hat. Um in den Genuss dieses erhöhten Beitrages für Wohnungsnebenkosten zu gelangen, müssen in erster Linie folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
allein lebende RentnerInnen zu sein
Mindestalter von 70 Jahren
Gesamtrenteneinkommen
unter 7.800 Euro jährlichDas Gesamtrenteneinkommen sowie die Höhe der Spesen für Wohnungsnebenkosten können auch mittels Eigenerklärung bestätigt werden.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, werden maximal 170 Euro pro Monat an Betrag anerkannt, die Auszahlung erfolgt jedoch einmal – zweimal im Jahr.
Alle weiteren Informationen über die Maßnahme erhalten alle Interessierten in den Sozialsprengeln. Dort können auch die Gesuche gestellt werden.