Bauindustrie

BAUINDUSTRIE: Kollektivvertrag erneuert

Am 1. Juli 2014 wurde der mit 31. Dezember 2012 abgelaufene Nationale Arbeitskollektivvertrag für die Beschäftigten des Sektors Bauindustrie (betrifft ca. 800.000 Personen) erneuert. Er ist gültig für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 30.6.2016 und sieht eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 52 Euro Brutto (berechnet auf die 3. Kategorie des spezialisierten Arbeiters) vor, welche in zwei Raten mit Fälligkeit Julilohn 2014 (19,50 Euro Brutto) und Julilohn 2015 (32,50 Euro Brutto) ausbezahlt werden.Was die Zusatzverhandlungen auf Landesebene betrifft, so dürfen diese nicht vor dem 1. Jänner 2015 beginnen.

Landwirtschaft

Abkommen Obstmagazine

Am 11. Juni 2014 wurde zwischen den Fachgewerkschaften und dem Raiffeisenverband Südtirol für die 2.000 Beschäftigten Mitarbeiter der Obstmagazine Südtirol für den Zeitraum 2014 – und 2014 ein Abkommen unterzeichnet.
Dieses sieht vor, dass rückwirkend ab 1. Jänner 2014 eine Lohnerhöhung von 2,1 Prozent fällig wird. Weiters wurde eine Produktivitätszulage von 10 Euro für die 4. Lohnstufe (wird an die anderen Lohnstufen angepasst) erreicht welche alle Mitarbeiter ausbezahlt erhalten, welche ab April 2014 beschäftigt waren.
Ab 1. Jänner 2015 ist eine weitere Lohnerhöhung von 2,1 Prozent vorgesehen, während die Produktivitätszulage um acht Prozent (4. Lohnerhöhung) ansteigen wird. Außerdem ist es gelungen, den Jahresbeitrag der Betriebe für die ergänzende Gesundheitsabsicherung ab 2015 (Hilfsfonds Mutual Help-Cesare Pozzo) von 300 auf 324 Euro zu erhöhen. Ende Oktober werden die Sozialpartner das Leistungspaket für die Beschäftigten der Obstmagazine ergänzen.