Bauindustrie

ASGB-BAU: Bürokratie hemmt Bautätigkeit

Mit wachsender Sorge stellt die Fachgewerkschaft Bau im ASGB fest, dass unnötige Regulierungen und bürokratische Hemmnisse den Erfolg der Betriebe gefährden.
Die Fachsekretäre vom ASGB-BAU haben bei kürzlich stattgefundenen Aussprachen mit Baubetrieben im ganzen Land, vor allem aber im Burggrafenamt festgestellt, dass (noch) auf gesunden Beinen stehende Unternehmen, welche Arbeitsaufträge hätten, aufgrund der ausufernden Bürokratie durch die lokale Politik diese Arbeiten bis auf unbestimmte Zeit nicht ausführen bzw. gar nicht beginnen können. Die starren bürokratischen Rahmenbedingungen sorgen einerseits für Unsicherheit bei den Unternehmen, gefährden aber auf der anderen Seite auch deren Reaktionsfähigkeit in Krisenzeiten.
„Das Resultat der bürokratischen Hemmnisse sind die Überstellung von Arbeitern aufgrund von „Arbeitsmangel“ in die Lohnausgleichskasse um sofortige Entlassungen zu vermeiden. Dass in schwierigen Zeiten die Wirtschaft durch Ineffizienz bei den Behörden, höheren Kosten und längeren Wartezeiten durch unnötige Marktregulierungen zusätzlich geschwächt wird, mutet paradox an, entspricht aber leider der Realität. Deshalb fordern wir die politisch Verantwortlichen in aller Deutlichkeit auf, bürokratische Hürden abzubauen und die Bauwirtschaft als eines der Sorgenkinder der Wirtschaft nicht weiter mit unnötigen Auflagen zu belasten.“, erklären die beiden Fachsekretäre von Bau und Holz im ASGB Friedrich Oberlechner und Werner Blaas.

Bauindustrie

BAUINDUSTRIE: Kollektivvertrag erneuert

Am 1. Juli 2014 wurde der mit 31. Dezember 2012 abgelaufene Nationale Arbeitskollektivvertrag für die Beschäftigten des Sektors Bauindustrie (betrifft ca. 800.000 Personen) erneuert. Er ist gültig für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 30.6.2016 und sieht eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 52 Euro Brutto (berechnet auf die 3. Kategorie des spezialisierten Arbeiters) vor, welche in zwei Raten mit Fälligkeit Julilohn 2014 (19,50 Euro Brutto) und Julilohn 2015 (32,50 Euro Brutto) ausbezahlt werden.Was die Zusatzverhandlungen auf Landesebene betrifft, so dürfen diese nicht vor dem 1. Jänner 2015 beginnen.