Aktuell
AUSSCHREIBUNGEN

Zweisprachigkeitsnachweis positiv, aber weitere Kriterien notwendig

Der ASGB begrüßt den Beschluss der Landesregierung, bei Ausschreibungen von Dienstleistungen des Landes zunächst den Zweisprachigkeitsnachweis als qualitatives Kriterium zu bewerten und in einem zweiten Schritt Betriebe ohne Nachweis gar nicht mehr zu Ausschreibungen zuzulassen.

„Diesen Beschluss der Landesregierung können wir nur gutheißen. Dies ist ein erster Schritt um die Qualität der Dienstleistungen zu steigern. Prinzipiell müssen wir bei Vergaben von Aufträgen unsere Prioritäten ändern um regionale Arbeitsplätze abzusichern. Die EU-Vergaberichtlinie von April 2014 bietet die Möglichkeit soziale, nachhaltige und ökologische Aspekte in Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu berücksichtigen.“, erklärt der Vorsitzende, Tony Tschenett.
„Dass der Wettbewerb schärfer wird und oft Billiganbieter den Bestbietern vorgezogen werden, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Um diesem Trend entgegenzuwirken ist es notwendig, zu den beschlossenen Maßnahmen der Landesregierung zusätzliche Kriterien bei den Ausschreibungen festzulegen. Im sozialen Aspekt muss auf die Einhaltung von Kollektivverträgen, Landeskollektivverträgen und falls vorhanden Betriebsabkommen gepocht werden. Außerdem soll der Einsatz von Leiharbeitern zukünftig stark eingeschränkt und wenn möglich sogar vermieden werden. Der Erlass von Qualitätskriterien wie Mitarbeiterschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Qualifikation und Erfahrung von Schlüsselpersonal sollte positiv dazu beitragen, die Spreu vom Weizen zu trennen und den Bestbietern den Weg zu ebnen.“, ist Tschenett überzeugt.
„In der Vergangenheit wurde oft ökologischen Aspekten, wie der Einbeziehung von Regionalität, sowie Berücksichtigung der Beschäftigung von Eigenpersonal, Lehrlingen und älteren Arbeitnehmern oder umweltfreundlicher Bauführung, nicht die notwendige Priorität geschenkt. Dies gilt zukünftig geändert, um kleinen und mittleren Betrieben mit Eigenpersonal die Chance zu geben, gegen Billigstanbieter im Wettbewerb zu bestehen. Um die Konkurrenzfähigkeit regionaler Betriebe zu erhalten, gehört auch das Verbot von Subvergaben und Benennnungspflicht bei der Auftragsvergabe“, so Tschenett.
„Verstärkte Kontrolle bei der Ausführung der Arbeiten und schärfere Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Bedingungen sollen Missbrauch vorbeugen.“, schließt Tschenett.

Verbrauchertelegramm

Neuer Energiebonus für energiesparendes Bauen und Sanieren

Mit 20. August ist in Südtirol der neue Energiebonus für energiesparendes Bauen und Sanieren in Kraft getreten; damit wurden einige bis dato unklare Punkte aus der Welt geschafft. Der entsprechende Beschluss der Landesregierung (Nr. 964 vom 5. August 2014) sieht bei einer energetischen Sanierung eines Gebäudes eine Kubaturerweiterung von 20 Prozent der bestehenden Baumasse mit einem Minimum von 200 m³ vor. Für energiesparendes Bauen sieht der Beschluss der Landesregierung eine Kubaturerweiterung von 10 bis 20 Prozent vor. Die Höhe des Energiebonus ist dabei abhängig vom Datum der Baukonzession und dem KlimaHaus-Standard. Für den Bau eines KlimaHaus A-Gebäudes erhält man z.B. einen Bonus von 15 Prozent. Wird das Gebäude hingegen als KlimaHaus „A-nature“ ausgeführt (d.h. dass es zusätzlich weiteren umwelttechnischen Aspekten entspricht), so kann der Bonus sogar in Höhe von 20 Prozent in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos auf www.verbraucherzentrale.it/bauen unter „Aktuelles“.