Aktuell

ASGB: kein Verständnis für Doppelgehälter

Ohne doppeltes Gehalt kein Auskommen! Dies scheint zumindest für jene Bürgermeister und Gemeindepolitiker zu gelten, die auch eine Funktion bei einer Bezirksgemeinschaft bekleiden. Was das Sparpaket der Regierung Monti abgeschafft hat, könnte jetzt wieder eingeführt werden. Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) hat hier für absolut kein Verständnis und fordert, dass der Regionalrat sich gegen die Doppelbezüge ausspricht.

Das Spardekret Montis vom Februar 2013 hatte die Häufung von Amtsentschädigungen, wie die zusätzlichen 2.800 Euro für Präsidenten der Bezirksgemeinschaften (BZG), 40 Prozent davon auch für Vizepräsidenten und 20 Prozent für Ausschussmitglieder, abgeschafft. Dieses Verbot der Kumulierbarkeit wurde auch in einem Regionalgesetz verankert.
Dieses soll jetzt auf Protest des Rats der Gemeinden hin zugunsten der betroffenen Politiker/innen wieder abgeändert werden. Das Verfassungsgericht hatte einem Rekurs von Land und Gemeindenverband Recht gegeben.
„Es ist offensichtlich, dass Landes- und Gemeindepolitiker mit zweierlei Maß messen, wenn es um die eigene Haut geht. Während sie sich im eigenen Interesse um lukrative Zusatzeinkünfte bemühen, müssen viele Arbeitnehmerfamilien in unserem Lande schauen, wie sie ans Monatsende kommen“, kritisiert Reinhard Innerhofer vom Öffentlichen Dienst im ASGB das Vorhaben scharf.
„Sie rechtfertigen für sich solche Doppelbezüge, erachten es aber als notwendige Sparmaßnahme, dass die öffentlich Bediensteten in Südtirol seit dem Jahr 2010 nicht einmal mehr den Inflationsausgleich erhalten“, zeigt sich Innerhofer empört.
„Wir werden es nicht akzeptieren, dass das Land und der Gemeindenverband mit Steuergeldern prozessieren, um die Doppelbezüge dieser Politiker zu retten, dafür aber die Freistellungen für Gewerkschaftstätigkeit und damit das Vertretungsrecht für die Bediensteten beschneiden will, um Zusatzkosten im öffentlichen Haushalt zu sparen“, so Innerhofer weiter. „Die Aussage der betroffenen Politiker - sie würden gar nicht gefragt, ob sie überhaupt zufrieden wären mit den wiedereingeführten Doppelgehältern - empfinden wir als Beleidigung und Arroganz gegenüber den vielen Arbeitnehmern, die mit ihrem Lohn nicht ans Monatsende kommen und auch gegenüber den vielen Südtirolern, die ehrenamtlich und mit großer Verantwortung wertvolle Dienste für die Bevölkerung leisten“, erklärt Innerhofer.
„Wir werden die Sache genauestens verfolgen und schauen, wer sich für eine Wiedereinführung der Doppelgehälter einsetzt und dafür abstimmt. Sollte es tatsächlich dazu kommen, werden wir uns auf jeden Fall entsprechend dagegen wehren“, so Innerhofer abschließend.

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AUSSCHREIBUNGEN

Zweisprachigkeitsnachweis positiv, aber weitere Kriterien notwendig

Der ASGB begrüßt den Beschluss der Landesregierung, bei Ausschreibungen von Dienstleistungen des Landes zunächst den Zweisprachigkeitsnachweis als qualitatives Kriterium zu bewerten und in einem zweiten Schritt Betriebe ohne Nachweis gar nicht mehr zu Ausschreibungen zuzulassen.

„Diesen Beschluss der Landesregierung können wir nur gutheißen. Dies ist ein erster Schritt um die Qualität der Dienstleistungen zu steigern. Prinzipiell müssen wir bei Vergaben von Aufträgen unsere Prioritäten ändern um regionale Arbeitsplätze abzusichern. Die EU-Vergaberichtlinie von April 2014 bietet die Möglichkeit soziale, nachhaltige und ökologische Aspekte in Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu berücksichtigen.“, erklärt der Vorsitzende, Tony Tschenett.
„Dass der Wettbewerb schärfer wird und oft Billiganbieter den Bestbietern vorgezogen werden, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Um diesem Trend entgegenzuwirken ist es notwendig, zu den beschlossenen Maßnahmen der Landesregierung zusätzliche Kriterien bei den Ausschreibungen festzulegen. Im sozialen Aspekt muss auf die Einhaltung von Kollektivverträgen, Landeskollektivverträgen und falls vorhanden Betriebsabkommen gepocht werden. Außerdem soll der Einsatz von Leiharbeitern zukünftig stark eingeschränkt und wenn möglich sogar vermieden werden. Der Erlass von Qualitätskriterien wie Mitarbeiterschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Qualifikation und Erfahrung von Schlüsselpersonal sollte positiv dazu beitragen, die Spreu vom Weizen zu trennen und den Bestbietern den Weg zu ebnen.“, ist Tschenett überzeugt.
„In der Vergangenheit wurde oft ökologischen Aspekten, wie der Einbeziehung von Regionalität, sowie Berücksichtigung der Beschäftigung von Eigenpersonal, Lehrlingen und älteren Arbeitnehmern oder umweltfreundlicher Bauführung, nicht die notwendige Priorität geschenkt. Dies gilt zukünftig geändert, um kleinen und mittleren Betrieben mit Eigenpersonal die Chance zu geben, gegen Billigstanbieter im Wettbewerb zu bestehen. Um die Konkurrenzfähigkeit regionaler Betriebe zu erhalten, gehört auch das Verbot von Subvergaben und Benennnungspflicht bei der Auftragsvergabe“, so Tschenett.
„Verstärkte Kontrolle bei der Ausführung der Arbeiten und schärfere Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Bedingungen sollen Missbrauch vorbeugen.“, schließt Tschenett.