ASGB Jugend

ASGB-Jugend warnt vor Abfertigung im Lohn

Die ASGB-Jugend zeigt sich über das Vorhaben, die Abfertigung in den Lohn einfließen zu lassen, äußerst besorgt und appelliert an die Politik gegen diese Maßnahme zu opponieren.

Der italienische Premier Matteo Renzi hat mit seinem Plan, zukünftig die Abfertigung oder zumindest Teile der Abfertigung in den Lohn einfließen zu lassen, für ordentlich Diskussionen gesorgt.
„Die ASGB-Jugend zeigt sich äußerst besorgt über dieses Vorhaben, denn es entspricht der italienischen Regierungsmentalität kurzfristig zu denken und die kontraproduktiven Langzeitfolgen bewusst zu ignorieren.“, erklärt Alexander Wurzer, Vorsitzender der ASGB-Jugend.
„Sollte die Maßnahme, zukünftig die Abfertigung in den Lohn einfließen zu lassen, tatsächlich eine Mehrheit finden und gesetzlich bindend werden, würden drei essentielle Säulen, die äußerst wichtig für die angeschlagene italienische Wirtschaft sind, in arge Bedrängnis kommen:
Auf der einen Seite würde das ohnehin finanziell angeschlagene Fürsorge­institut NISF/INPS in finanzielle Schwierigkeiten gelangen, da Betriebe über 50 Mitarbeiter die Abfertigung für die Beschäftigten dort deponieren müssen. Laut ersten Schätzungen würde die Maßnahme im Fürsorgeinstitut ein Loch von drei Milliarden Euro hinterlassen, die dringend benötigt werden, um die laufenden Leistungen zu finanzieren. Zusätzlich würde die Abfertigung im Lohn nicht mehr in die Zusatzvorsorge einfließen können. Damit besteht das Risiko, dass die Altersvorsorge zukünftig noch weit geringer ausfallen wird und die Wahrscheinlichkeit der Altersarmut um ein vielfaches ansteigen wird.
Ein weiterer Punkt, dessen sich die Befürworter einer solchen Initiative bewusst sein müssen, ist die Tatsache, dass kleine und mittlere Betriebe die Möglichkeit haben, die Abfertigung der Beschäftigten autonom zu verwalten (außer die Beschäftigten haben nach der Reform 2007 dafür optiert die Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds einfließen zu lassen) und eventuell für Forschung und Investitionen zu verwenden. Laut Schätzungen des „Centro Studi di Unimpresa“ würden den Betrieben italienweit damit ca. 5,5 Milliarden Euro jährlich für Investitionen entgehen. Die Wirtschaftsstabilität Südtirols wird hauptsächlich von den betroffenen kleinen und mittelgroßen Unternehmen garantiert. Unter diesem Aspekt gibt es keine Alternative zur aktuellen Regelung.“, führt Wurzer weiter aus.
„Die Utopie, dass die Wirtschaft durch die monatliche Lohnerhöhung angekurbelt wird, ist Tagträumern vorbehalten. Die 80-Euro Regelung der Regierung Renzi hat bereits gezeigt, dass der Konsum kaum angestiegen ist. Die Abfertigung im Lohn würde kurzfristig kaum etwas bringen, aber die Gesellschaft nachhaltig schädigen. Deshalb fordern wir die politischen Vertreter Südtirols, vor allem jene, die in Rom sitzen auf, all ihren Einfluss geltend zu machen, diese Maßnahme niemals Gesetz werden zu lassen.“

Landesbedienstete

10. Landesversammlung ASGB-Landesbedienstete

Thema: „DIE ZUKUNFT DIE WIR WOLLEN!“

Der nicht ganz vollständige neue VorstandDer nicht ganz vollständige neue Vorstand

Am 21. Mai 2014 fand im Kolpinghaus in Bozen die 10. Landesversammlung der Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete statt. Anwesend waren 116 Delegierte. Nach der Begrüßung durch den scheidenden Vorsitzenden Erwin Pfeifer übernahm Peter Enz die Moderation. Im 1. Teil der Landesversammlung wurden wie vom Statut vorgesehen, der neue Landesvorstand gewählt, der sich nun folgendermaßen zusammensetzt:

Amts- und Schulwarte: Frieda Thomaseth
Forst: Thomas Pittner
Kindergarten: Sabine Giuntini, Karin Wellenzohn
Lagerverwalter: Rudolph Pernstich
Landesschulen: Helene Mayr, Werner Radmüller, Robert Unterholzer
Mitarbeiter für Integration: Marina Kuppelwieser
Straßenwärter: Franz Unterkamsteiner
Verwaltung: Brigitte Hofer, Erwin Pfeifer, Margit Pfeifer, Ivan Plasinger, Helmut Schatzer, Brigtta Steiger, Irene Tappeiner
Als Kassiere wurden gewählt:
Kurt Nocker, Peter Enz, Marianna Unterfrauner
Im 2. Teil der Landesversammlung wurden die Grußbotschaften der Ehrengäste vorgetragen. Anschließend stellte unser Vorsitzender Erwin Pfeifer den Tätigkeitsbericht vor und Prof. Dr. Don Paolo Renner hielt die Festrede zum Thema der Landesversammlung „Die Zukunft, die wir wollen“.
Folgende Resolutionen wurden vorgestellt und einstimmig genehmigt:
1. Resolution zur Reorganisation der Landesverwaltung
Wir fordern, dass uns Gewerkschaften baldmöglichst ein klares Konzept zur Reorganisation der Landesverwaltung vorgestellt wird.
Das Ziel der Reorganisation muss eine straffere und besser organisierte Verwaltung zum Vorteil aller Bürger und Bürgerinnen und nicht zum Nachteil des Personals sein. Das Hauptaugenmerk muss auf eine bessere Verteilung der Ressourcen liegen und nicht auf den Personalabbau gerichtet sein. Wir fordern, dass unsere politischen Vertreter und Vertreterinnen die öffentlichen Dienstleistungen und die Arbeit der Bediensteten auch nach außen entsprechend anerkennen und würdigen.
2. Resolution zur Motivations – und Leistungsförderung der Landesbediensteten
Im Landesdienst werden die beruflichen Anforderungen immer belastender und der Druck immer größer. Motivationsverlust und Krankheit sind vielfach die Folgen davon. Eine Auszeit kann diese Auswirkungen verringern. Wir fordern für alle Landesbediensteten die Einführung des Sabbatjahres.
Wir fordern, dass weitere Wettbewerbe für interne Aufstiege innerhalb der Landesverwaltung abgehalten werden, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Motivation und berufliche Besserstellung zu ermöglichen.
Wir fordern, dass für das Landespersonal die Kernzeit am Freitag auf den Vormittag beschränkt wird, um mehr Flexibilität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Verwaltung zu ermöglichen.
3. Resolution zu den Kollektivvertragsverhandlungen
Die Verhandlungsagentur wird in ihrer aktuellen Form ihren Zielen nicht gerecht. Wir fordern eine Autonomie der Verhandlungsagentur durch:

Übertragung der notwendigen Kompetenzen;
Definition eines Budgets;
Definition des Verhandlungsrahmens.
Wir fordern, dass bei Eröffnung der Verhandlungstische ein Zeitlimit für den Abschluss der Verhandlungen gesetzt wird.
Wir fordern, dass alle Vertragspartner nach Unterzeichnung der Verträge bei der Umsetzung derselben mit einbezogen werden.
4. Resolution zur Berufsgruppe MitarbeiterIn für die Integration
Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, die von den MitarbeiterInnen für Integration abverlangte Flexibilität in Bezug auf die verschiedenen Bildungseinrichtungen und den damit zusammenhängenden Stundenplänen, sowie deren Fachkompetenz endlich durch einen Kollektivvertrag den richtigen Rahmen zu geben.
Wir fordern, dass diese Berufsgruppe als gleichwertiger Partner der Bildungseinrichtungen anerkannt wird und in deren Gremien das Mitbestimmungsrecht als vollwertiges Mitglied erhalten.
5. Resolution zum Kindergarten
Wir fordern die Landesregierung auf, die Arbeitszeit des Kindergartenpersonals kollektiv vertraglich zu regeln.
Wir fordern, dass die Arbeitsbelastung im Kindergarten durch Verkürzung der täglichen Unterweisungszeit und eine Verringerung der Verwaltungstätigkeit verbessert wird.
Wir fordern, die Kriterien für die Stellenvergabe einheitlich und nachvollziehbar zu überarbeiten, damit Transparenz und Sicherheit für alle gewährleistet wird.
6. Resolution der Lehrer im Landesdienst
Der neue Vertrag wurde von Arbeitgeberseite einseitig ausgelegt, um in negativer Weise genutzt zu werden und Einsparungspotenzial zu finden. Dies ist eine tiefe Verletzung des kollektiv vertraglichen Denkens und Handelns, weil es nicht dem Grundsatz der Verbesserung entspricht.
Wir fordern eine korrekte Auslegung des Vertrages, besonders in Bezug auf die Unterrichtseinheiten, mit anschließender Umsetzung an allen Schulstellen, die klar, transparent und in gleicher Form erfolgen muss.
Wir fordern, dass die Absichtserklärung, die bei der Vertragsunterzeichnung abgegeben wurde „ Einführung bzw. Neuordnung der Kollegialorgane der Berufs-, Fach – und Musikschulen“ rasch in die Tat umgesetzt wird.
Erneuerung/Beitritt Haftpflichteversicherung
Wir erinnern unsere Mitglieder, dass mit 1. September die Haftpflichtversicherung ausgelaufen ist. Ab sofort können unsere Mitglieder entweder die Haftpflichtversicherung erneuern oder neu beitreten.
Kurzinfo zur Haftpflichtversicherung
Voraussetzung: Mitglied der Fachgewerkschaft ­ASGB-Landesbedienstete. ‚Die Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen infolge eines Schadenereignisses, welches einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einen Dritten oder einen Vermögensschaden an der öffentlichen Verwaltung zur Folge hat.
NEU: die betroffenen Berufsbilder können nun auch die sog. buchhalterische Haftung / responsabilità contabile versichern, s. Option b). Diese betrifft die Rechnungsführer und bezieht sich auf die Überprüfung der vom Rechnungsbeamten / Buchhalter vorgelegten Abrechnung. Die Deckung beträgt Euro 1.500.000.

Es sind drei Versicherungsoptionen vorgesehen:
a) 70 Euro pro Angestellten in der öffentlichen
Verwaltung ohne buchhalterische Haftung
b) 125 Euro pro Angestellten in der öffentlichen
Verwaltung – inklusive buchhalterische Haftung
c) 175 Euro pro Führungskraft in der
öffentlichen Verwaltung

Weitere Infos unter: www.asgb.org.
Menu: Fachgewerkschaft – Landesbedienstete.