ASGB Jugend

ASGB-Jugend: Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes schafft Unsicherheit

Der ASGB-Jugend-Vorsitzende Alexander Wurzer kritisiert die Ergänzung zum Wohnbauförderungsgesetz, dass die Landesregierung nach Gutdünken Modalitäten und Kriterien auch mittels Errichtung von Rangordnungen festlegen kann.
„Dass die Landesregierung sparen muss ist klar. Dass dies oft auf dem falschen Weg passiert, ist leider auch eine Tatsache. Dem Amt für Wohnbauförderung ist nämlich das Geld ausgegangen.
Doch anstatt das Amt mit mehr Geldmitteln auszustatten, geht die Landesregierung her und zaubert einen neuen Absatz zum bestehenden „Wohnbauförderungsgesetz“ aus dem Hut, der schwer zu durchschauen ist. So gesteht die Landesregierung sich selbst die Kompetenz zu, zusätzliche Modalitäten und Kriterien festzulegen, auch mittels Errichtung von Rangordnungen. Salopp gesagt, hat die Landesregierung damit die Möglichkeit nach Gutdünken über die Gesuche zu bestimmen. Dies stößt deshalb sauer auf, weil die Wohnbauförderung bisher eine wichtige Stütze für Südtirols Bürger war. Nun macht sich Unsicherheit breit. Nicht nur bei den Gesuchstellern, sondern auch bei der krisengeschüttelten Bauwirtschaft.“, erklärt Alexander Wurzer in einer Presseaussendung der ASGB-Jugend.
„Wir fordern die Landesregierung auf, ihre Sparmaßnahmen zu überdenken. Familie, Soziales Sanität und Wohnbau dürfen nicht angetastet werden. Diese Säulen sind vor allem in Krisenzeiten keine Privilegien für Südtirols Bürger, sondern notwendige Mittel um über die Runden zu kommen.“

ASGB Jugend

Bausparen über die Zusatzrente

Der ASGB unterstützt die Absicht der öffentlichen Hand, für die Südtiroler über die Zusatzrente eine zusätzliche Möglichkeit zum Erwerb des Eigenheims zu schaffen. Wir erachten die Investition in ein Eigenheim als wesentlichen Beitrag zur Altersvorsoge. Ziel der Politik muss es sein, ein Darlehen zu günstigeren Bedingungen zu ermöglichen. Allerdings müssen im Interesse der Zusatzrentensparer vor Anlauf des Bausparprojektes seitens der Politik und der zuständigen Verwaltung einige Punkte geklärt werden, die im Beschluss der Landesregierung geregelt werden sollen:
Garantierte Obergrenze beim Zinssatz:
Bausparen ist ein soziales Projekt für jene Südtiroler, die sich für den Aufbau einer Zusatzrente entschieden haben und damit freiwillig und selbstverantwortlich einen Beitrag für ihre Altersvorsorge leisten. Daher fordern wir einen Zinssatz auf das Bauspardarlehen aus dem Rotationsfonds des Landes, der durch eine Obergrenze von 2,5 Prozent geregelt ist.
Zusätzliches Bankdarlehen
Es braucht auch eine Höchstgrenze für den Zinssatz im Falle eines Zusatzdarlehens aus Mitteln der Bank.
Angleichung für öffentlich Bedienstete
Der virtuell für die Zusatzrente verbuchte Abfertigungsanteil (Lehrer) sowie der beim öffentlichen Arbeitgeber zurückgelegte Abfertigungsanteil (82 Prozent) müssen für die Bemessung des Bauspardarlehens mitberücksichtigt werden. Ebenso muss die steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge jenen der Privatwirtschaft angepasst werden (max. 5.164 Euro/Jahr).
Beseitigung der bürokratischen Hürden
Zurzeit gilt, dass die Dokumentation für den Vorschuss auf die Erstwohnung aus der Zusatzrente nur 18 Monate Gültigkeit hat (zw. Ausstellung der Rechnungen bzw. Kaufvertrages und Zeitpunkt der Antragstellung), das Darlehen aber erst später (z.B. 20 Jahre) zurückgezahlt wird.
Versicherungsdeckung
Es fehlt die Festlegung einer kollektiven Versicherungspolizze gegen Todesfall und Invalidität und eine zeitweise Versicherungsdeckung für Arbeitsausfälle (Betriebsschließung, Konkurs, Personalabbau usw.).

Zu bedenken gilt es, dass die Ansparphase für Neumitglieder des Zusatzrentenfonds mindestens acht Jahre dauert. Viele junge Leute werden sich erst für eine Zusatzrentenvorsorge entscheiden, wenn das Bausparmodell effektiv anläuft.