Gastgewerbe

Vorzeitige Auflösung der Saisonsverträge

Nachdem das Saisonsende naht, in den meisten Tourismuszentren geht die Saison im Gastgewerbe bis Ende Oktober Anfang November, erkundigen sich immer mehr ArbeitnehmerInnen danach, ob man das Arbeitsverhältnis auch vorzeitig auflösen kann. Wir möchten deshalb bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen, dass das Landesabkommen für die Bediensteten im Gastgewerbe die Zeitverträge folgendermaßen regelt:
Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit laufen mit Erreichen des Termins ab. Voraussetzung ist die genaue Angabe des Enddatums oder eines Ereignisses (z.B. Ostern, Allerheiligen). Es genügt nicht, nur „Saisonende" anzugeben. Fehlt das genaue Enddatum, so muss eine schriftliche Kündigung mit 15 Kalendertagen gemacht werden.
Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des/der Arbeitgebers/in: Falls der/die Arbeitnehmer/in ohne Rechtfertigungsgrund oder wegen der Schließung des Betriebes aus Verschulden des/der Arbeitgebers/in entlassen wird, hat der/die Arbeitnehmer/in Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe der Entlohnung, die ihm/ihr vom Tag der Entlassung bis zum Ende der Vertragsdauer zugestanden hätte.
Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des/der Arbeitnehmers/in: Wird der Zeitvertrag vorzeitig von Seiten des/der Arbeitnehmers/in ohne gerechtfertigten Grund aufgelöst bzw. wird ein ungerechtfertigtes Fernbleiben vor Vertragsende festgestellt, so hat der/die Arbeitgeber/in das Recht, eine Entschädigung in maximaler Höhe der ihm noch zustehenden Entlohnungen (Lohn, 13. und 14. Monatslohn, sowie Urlaub und Abfertigung usw.) einzubehalten. Das heißt, es besteht von Seiten des Arbeitgebers die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer keine Restguthaben mehr auszubezahlen.
Auflösung des Zeitvertrages im beiderseitigen Einverständnis: Sollte von einem der Vertragspartner der Wunsch bestehen, das Saisonverhältnis vor Ablauf des Termins aufzulösen, empfiehlt es sich, eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses im beiderseitigen Einverständnis anzustreben. In diesem Fall kann keiner der Vertragspartner eine Entschädigung verlangen.

Gesundheitsdienst

Pressekonferenz zur Sanitätsreform in Südtirol

Die Diskussion um die Reform des Südtiroler Sanitätswesens schlägt nach der Festlegung von Landesrat Richard Theiner auf einen einzigen Südtiroler Sanitätsbetrieb hohe Wellen. Innerhalb eines Jahres hat der Landesrat verschiedene Modelle zur Erneuerung unseres Gesundheitssystems angekündigt und als beschlossene Sache dargestellt. Dies ist fast ausschließlich über die Medien erfolgt. Das Personal wurde in der Diskussion immer wieder als Kostenfaktor dargestellt. Die Sozialpartner wurden bislang als Zuschauer außerhalb des Entscheidungsfelds gestellt. Ihre Vorschläge für Einsparungen und Verbesserungen im Sanitätswesen, die zusammen mit den Bediensteten in den Krankenhäusern erarbeitet und dem Landesrat unterbreitet wurden, blieben allesamt unberücksichtigt. Stattdessen wurden externe Berater damit beauftragt, das Südtiroler Sanitätswesen zu bewerten und eine Sanitätsreform in Richtung „ein Sanitätsbetrieb" auszuarbeiten.
Diese Vorgangsweise des Landesrates hat die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst veranlasst, eine Pressekonferenz abzuhalten. Darin wurde die Situation in den Krankenhäusern geschildert und vom Landesrat Klartext gefordert. Der ASGB-Gesundheitsdienst hat seine klare Position nochmals unterstrichen: eine Reform des Südtiroler Gesundheitswesens ist auf jeden Fall notwendig. Er wird sich aber weder für noch gegen einen einzigen Sanitätsbetrieb aussprechen, solange nicht Zahlen, Fakten und ganz konkrete Pläne auf dem Tisch liegen. Das Personal und die Bevölkerung haben das Recht zu wissen, was mit ihrem Arbeitsplatz geschieht bzw. welche medizinischen Dienstleistungen in Zukunft in ihrem Bezirk noch angeboten werden oder nicht.
Voraussetzung für jede Sanitätsreform ist aber, dass die Vorschläge des Personals mit umgesetzt werden und dass die Bedürfnisse der Bevölkerung in der Peripherie berücksichtigt werden. Die einzelnen Vertreter der ASGB-Betriebsausschüsse haben in der Pressekonferenz aufgezeigt, wie sehr das Arbeitsklima und die Beziehung zum Patienten in den Krankenhäusern unter der derzeitigen Diskussion leiden.
Den Stein ins Rollen gebracht hat im Frühjahr 2004 der damals gerade neu bestellte Landesrat Theiner mit seiner Entscheidung über den Personalstopp, in einer Zeit wo in vielen Abteilungen insbesondere unter den Krankenpflegern bereits ein akuter Personalmangel herrschte. Vor gut einem Jahr erhielten die Bediensteten dann die persönliche Zusage des Landesrates, dass die vier Sanitätsbetriebe erhalten bleiben sollen. Bald darauf wurde die Einführung der so genannten Departments im medizinischen Bereich vorgestellt. Departments beinhalten die Zusammenarbeit zwischen ähnlichen Abteilungen sowohl im selben Krankenhaus als auch zwischen nahe gelegenen Krankenhäusern, um die Auslastung von Personal, Betten und medizinischen Geräten zu verbessern. Diese notwendige Maßnahme, die Einsparungen effektiv ermöglichen würde, wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt. Stattdessen wurde vor einigen Monaten die Katze aus dem Sack gelassen: der Landesrat kündigte, wie von vielen bereits vermutet, die baldige Zusammenlegung der Sanitätsbetriebe zu einem einzigen als großen Wurf und als beschlossene Sache an.
Das Ergebnis der bisherigen Diskussion ist eine angespannte Lage zwischen den Betroffenen. Die ständige Kostendiskussion im Sanitätswesen hat mittlerweile zu Vorurteilen in der Bevölkerung gegenüber dem Personal geführt. Dabei hat das Gesundheitsassessorat schon eingestanden, dass durch die Zusammenlegung der vier Sanitätsbetriebe keine Einsparungen zu erwarten seien. Zu Recht fragen sich die Vertreter des ASGB-Gesundheitsdienstes, warum der Landesrat dann überhaupt diese Anstrengung übernimmt und warum er es so eilig hat. Eigenartig erscheint es den Vertretern der Fachgewerkschaft auch, warum der Landesrat bis heute nie auf die Vorschläge des ASGB geantwortet hat und stattdessen externe Berater mit der Erarbeitung eines Reformkonzepts beauftragt hat. Die Vorsitzenden der ASGB-Ausschüsse in den Sanitätsbetrieben haben auf der Pressekonferenz betont, dass sich das Südtiroler Sanitätswesen gerade durch die gut funktionierenden Sanitätsbetriebe in der Peripherie auszeichne. Diese schreiben - wie von der Politik gefordert - bereits schwarze Zahlen und arbeiten somit wirtschaftlich. Zu bedenken gab der ASGB-Gesundheitsdienst auch, dass an den Sanitätsbetrieben Bruneck, Brixen und Meran ganze Wirtschaftszweige mit heimischen Klein- und Mittelbetrieben hängen, was viele Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft sichert. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Sanitätsbetriebe für das ganze Land wird in den Reformplänen Theiners gänzlich verkannt.
Der ASGB-Gesundheitsdienst fordert, dass die Sanitätsreform in Südtirol auf eine breite Diskussionsbasis gestellt wird, damit eine objektive Bewertung möglich ist. Bis dahin kann und wird sich der ASGB nicht für oder gegen einen einzigen Sanitätsbetrieb äußern. Er warnt aber eingehend davor, ein funktionierendes System grundlegend zu ändern, ohne die möglichen Auswirkungen einer Reform im Detail zu beleuchten.