SBR

Kostenlose Gutschrift der obligatorischen Mutterschaftszeiten

Wir möchten alle nochmals erinnern, dass es jetzt möglich ist, beim NISF/INPS bzw. INPDAP die obligatorischen Mutterschaftszeiten (maximal fünf Monate) für alle Kinder, deren Geburt außerhalb eines Arbeitsverhältnisses liegt, als Versicherungszeiten gutzuschreiben.
- Voraussetzung ist insgesamt eine lohnabhängige Tätigkeit von fünf Jahren.
- Mitzubringen ist ein Geburtsschein jedes Kindes und
- die Identitätskarte.
Der Antrag kann im ASGB-Patronat und in jedem Bezirksbüro gestellt werden. •

Bezirke

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