SBR

Zuschuss auf die Freiwillige Weiterversicherung

Gesuche bis 30. April 2003 einzureichen!
Jährlich können alle, die beim NISF/INPS oder anderen Pensionskassen zur freiwilligen Weiterversicherung ermächtigt sind, bei der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Ergänzungsvorsorge, um einen Zuschuss ansuchen. Der Beitrag macht höchstens 60 Prozent der effektiv eingezahlten Beiträge für das Jahr 2002 aus, darf aber maximal das Ausmaß des freiwilligen Rentenversicherungsbeitrages für Hausangestellte erreichen.
Wer alle drei Monate einzahlt (vier Trimester) erhält den vollen Zuschuss, ansonsten wird er im Verhältnis gekürzt. Der Beitrag wird solange gewährt, bis das Beitragsalter erreicht ist und die Alters- bzw. Dienstaltersrente zu beziehen.
Die Voraussetzungen:
- Ansässigkeit in der Region seit drei Jahren (oder der Ehegatte erfüllt die Voraussetzung);
- Keine direkte Rente beziehen;
- Keine Ausübung einer Tätigkeit, die sozialversicherungspflichtig ist;
- termingerechte Einzahlung der einzelnen Raten der freiwilligen Weiterversicherung.
Wann und wo ist das Gesuch zu stellen?
Die Anträge müssen bis spätestens 30. April 2003 beim Amt für Ergänzungsvorsorge eingereicht werden. Dem Gesuch sind die Kopien der Einzahlungsscheine und eine Kopie der Identitätskarte beizulegen.
Die Formblätter liegen im ASGB-Patronat in Bozen auf, sowie in allen Bezirksbüros. Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare behilflich! •

SBR

Kostenlose Gutschrift der obligatorischen Mutterschaftszeiten

Wir möchten alle nochmals erinnern, dass es jetzt möglich ist, beim NISF/INPS bzw. INPDAP die obligatorischen Mutterschaftszeiten (maximal fünf Monate) für alle Kinder, deren Geburt außerhalb eines Arbeitsverhältnisses liegt, als Versicherungszeiten gutzuschreiben.
- Voraussetzung ist insgesamt eine lohnabhängige Tätigkeit von fünf Jahren.
- Mitzubringen ist ein Geburtsschein jedes Kindes und
- die Identitätskarte.
Der Antrag kann im ASGB-Patronat und in jedem Bezirksbüro gestellt werden. •