Öffentlicher Dienst
Bereichsübergreifender Kollektivvertrag (wirtschaftlicher Teil 2003 – 2004)
Im Februar 2003 unterzeichneten Arbeitgeber und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Südtirol das wirtschaftliche Abkommen für die Jahre 2003 und 2004. Es handelt sich dabei um die Vereinbarung über die Erhöhung der Gehälter der Arbeiter und Angestellten des Landes, der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften, der Altersheime, des Wohnbauinstitutes und der Verkehrsämter von Bozen und Meran für die Jahre 2003 bis 2004. Erstmals kommt der Vertrag fast zeitgerecht, d.h. alle Körperschaften haben die Möglichkeit den die Gehaltserhöhungen mit nur einem Monat Verspätung anzuwenden.
Vorgesehen ist der Inflationsausgleich – berechnet auf die offiziellen Werte der Gemeinde Bozen – für das Jahr 2002 von 1,2 Prozent. Ab 1. Juli kommen weitere zwei Prozent hinzu. Laut Bestimmungen wäre nur vorgesehen, dass das Inflationsziel der Regierung von 1,4 Prozent angewandt wird. Die Verhandlungspartner stimmten überein, dass dieses Ziel nicht erreichbar ist und nur zum Schaden der Bediensteten gereicht. Die Verwaltungen hätte später dafür höhere Kosten. Im Jahr darauf wird wieder ab 1.Februar der Inflationsausgleich bezahlt und ab 1.Juli mindestens die programmierte Inflation von 1,3 Prozent. Allerdings wurde ein Mechanismus vereinbart, dass dieser Prozentsatz bei zu erwartender höherer Geldentwertung in Bozen um 0,4 Prozent bzw. 0,6 Prozent nach oben korrigiert wird.
Auf einigen Belegschaftsversammlungen wurde der dieser Abschluß begrüßt, da er rechtzeitig erfolgt ist, der Inflationsausgleich bereits im Folgejahr passiert und nicht erst im nächsten Vertragszeitraum sowie die Auswirkungen auf die verschiedenen Zulagen direkt und unmittelbar erfolgen.