Gesundheitsdienst

Landesnotrufzentrale 118

Am 25. März 2003 wurde der Übergang der Bediensteten der Landesnotrufzentrale 118 an die Sanitätseinheit Bozen unterzeichnet. Ab 1. April 2003 haben somit alle Bediensteten der Landesnotrufzentrale 118, welche vorher beim Landesrettungsverein Weisses Kreuz oder beim Bergrettungsdienst des AVS beschäftigt waren, einen neuen Arbeitgeber. Die Verhandlungen zogen sich mehrere Jahre hin, da in einigen Punkten des Abkommens die unterschiedlichen Meinungen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber berücksichtigt werden mussten.
Unsere Anliegen als ASGB wurden voll berücksichtigt, wobei wir uns für den Einsatz unserer ASGB-Gewerkschaftsvertreter, den Kollegen Otto Flunger vom Weissen Kreuz und Walter Oberkalmsteiner vom Krankenhaus Bozen und bei den Fachsekretären des ASGB Tony Tschenett und Markus Dibiasi bedanken möchten. •

Gesundheitsdienst

Leistungsprämie für die Bediensteten der Sanitätsbetriebe

Der bereichsübergreifende Vertrag sah für das Jahr 2001 eine Leistungsprämie in der Höhe von zwei Prozent vor. Die Zuweisungskriterien für die Auszahlung dieser Prämie wurden wie folgt vereinbart:
1. Der Fonds wird zu gleichen Teilen auf das gesamte nicht ärztliche Personal auf der Basis der Anzahl der Bediensteten aufgeteilt. Im Falle eines Teilzeitarbeitsverhältnisses wird der Betrag im Verhältnis vermindert.
2. Auf der Grundlage von Kriterien, welche auf Betriebsebene verhandelt werden, kann der Generaldirektor bis höchstens zehn Prozent des Fonds zusätzlich verteilen. •