Gesundheitsdienst
Leistungsprämie für die Bediensteten der Sanitätsbetriebe
Der bereichsübergreifende Vertrag sah für das Jahr 2001 eine Leistungsprämie in der Höhe von zwei Prozent vor. Die Zuweisungskriterien für die Auszahlung dieser Prämie wurden wie folgt vereinbart:
1. Der Fonds wird zu gleichen Teilen auf das gesamte nicht ärztliche Personal auf der Basis der Anzahl der Bediensteten aufgeteilt. Im Falle eines Teilzeitarbeitsverhältnisses wird der Betrag im Verhältnis vermindert.
2. Auf der Grundlage von Kriterien, welche auf Betriebsebene verhandelt werden, kann der Generaldirektor bis höchstens zehn Prozent des Fonds zusätzlich verteilen. •