Gesundheitsdienst

Offener Brief an die Landesregierung

Stellenbesetzung - Werkverträge
Der ASGB Betriebsausschuss des Sanitätsbetriebes Bozen hat festgestellt, dass derzeit in der Personalabteilung des Sanitätsbetriebes Bozen die Stelle des Abteilungsdirektors und alle Ämter mit Amtsdirektoren von Anhörigen der italienischen Muttersprache besetzt sind.
Weiters haben wir festgestellt, dass im Sanitätsbetrieb Bozen wöchentlich Werkverträge mit Einzelpersonen von verschiedenen Berufsgruppen abgeschlossen werden. Dadurch wird nicht nur die Pflicht zur Zweisprachigkeit sondern auch der Proporz bei der Stellenbesetzung umgangen.
Aufgrund dieser Sachlage ersucht der ASGB Betriebsausschuss des Sanitätsbetriebes Bozen die Südtiroler Landesregierung auf folgende Frage eine Auskunft zu erhalten:
1) Wie sieht die derzeitige Stellenbesetzung im Sanitätsbetrieb Bozen aufgeteilt nach Sprachgruppen in allen Funktions – Organisationsbereichen des Krankenhauses und in den zonalen Strukturen (Ärzte, Führungskräfte, nicht ärztliches Personal)aus?
2) Wie müsste die Stellenbesetzung hinsichtlich des Prozentanteiles der drei Sprachgruppen anläßlich der letzten Volkszählung im Einzugsgebiet des Sanitätsbetriebes Bozen aussehen?
3) Wie sehen die Richtlinien bzw. die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Abschlusses von Werkverträgen bezogen auf die Berufsgruppen aus? •

Gesundheitsdienst

Aussprache über Rettungsdienst

Am 19.02.2003 fand auf Anfrage der Fachgewerkschaften ASGB-Gesundheitsdienst und ASGB-Weisses Kreuz ein Treffen mit dem Amtsdirektor vom Amt für Krankenhäuser, Herrn Tschager, statt.
Bei dieser Aussprache ging es den Vertretern des ASGB (Tony Tschenett und Gerhard Perger für den Gesundheitsdienstes; Markus Dibiasi und Otto Flunger für das Weiße Kreuz) darum, dass einerseits die zukünftigen Einsätze mit Krankenpflegern/innen in den Rettungswagen geregelt und ein Berufsbild für die Rettungssanitäter/innen und Rettungshelfer/innen, geschaffen wird.
Laut Aussage von Amtsdirektor Tschager muss der Einsatz von Krankenpflegern/innen im Rettungswagen von der Landesregierung ermächtigt werden.
Bei der Schaffung des Berufsbildes für die Rettungssanitäter/innen und Rettungshelfer/innen vertrat auch Herr Tschager die Meinung des ASGB und teilte gleichzeitig mit, dass sich bereits eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Berufsbildes beschäftige, wobei die rechtlichen Aspekte noch zu überprüfen sind. Innerhalb Mai 2003 soll dem ASGB ein Vorschlag des neuen Berufsbildes unterbreitet werden. Der ASGB forderte den zuständigen Amtsdirektor auf, dass die vorgebrachten Punkte ehestens politisch umgesetzt werden, damit den Bürgern ein noch effizienterer Rettungsdienst gewährleistet werden kann. •