Gebietskörperschaften

VII. Gewerkschaftstag ASGB-Gebietskörperschaften

Am 20.02.2003 fand im Kolpinghaus in Bozen der VII. Gewerkschaftstag der Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften statt. Über 90 Delegierte und Gäste haben die Einladung angenommen, haben mit diskutiert und Forderungen und Wünsche zu Papier gebracht. Nachstehend informieren wir über die wichtigsten Tagesordnungspunkte und Beschlüsse des Gewerkschaftstages.
Inflation – sinkende Kaufkraft - Was nun – was tun?
Nach den Grußworten des scheidenden Obmannes der Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften, Martin Leitner, referierte Walther Andreaus, Geschäftsführer der Südtiroler Verbraucherzentrale, zum Thema: Inflation-sinkende Kaufkraft Was nun-was tun?
In seinem Referat, welches wir auszugsweise wiedergeben, stellte Andreaus fest:
„Alles wird ständig teurer", jammert die geplagte Hausfrau, wenn sie am Fünfundzwanzigsten mit ihrem Wirtschaftsgeld zu Ende ist. „Alles wird ständig teurer", murrt dann ihr Mann in der Betriebsversammlung. Damit, dass „alles ständig teurer wird" begründen die Gewerkschaften Lohnforderungen, die über die Produktivitätssteigerungen hinausgehen. Die Arbeitgeber halten dann mit der offiziellen Inflationsrate dagegen. Daher kommt der Preisstatistik eine wichtige Rolle zu.
Es steigen zwar nicht alle Preise, aber die Preise im Durchschnitt. Gemeint ist damit offensichtlich, dass die Preiserhöhungen stärker ins Gewicht fallen als die Preissenkungen. Dieses „stärker ins Gewicht" fallen hat mit der bloßen Zahl der Einzelpreisänderungen unmittelbar nichts zu tun: Wenn beispielsweise sämtliche Gewürzarten, die im Haushalt verwendet werden, über Nacht doppelt so teuer würden, hätte das auf das durchschnittliche Preisniveau weniger Einfluss als zum Beispiel eine auch bloß zehnprozentige Preissteigerung bei einer so gewichtigen Ware wie Milch. Aber halt: gilt das auch für den Rentner der Milch nicht verträgt? Mit den Durchschnitten ist es daher eine eigene Sache: Einerseits kommt man ohne sie einfach nicht aus, andererseits verwischen sie große und wichtige Unterschiede. Im Durchschnitt entfallen beispielsweise von den gesamten Haushaltsausgaben nur etwa 3,1 Prozent auf die Wohnungsmiete. Diese – statistisch eindeutige und richtige – Feststellung wird dem jungen Ehepaar, das für die Einzimmerwohnung mit Kochgelegenheit 800 Euro berappt, nur ein bitteres Lächelns entlocken, weil die beiden Eheleute bestimmt nicht 25.800 € im Monat verdienen. Wie die Preise im Durchschnitt steigen, zeigt der viel zitierte Istat-Index. Genauer gesagt gibt es zwei wichtige Indexe:
1. den Verbraucherpreisindex für alle privaten Haushalte (NIC) (Jänner Bozen 3,4%)
2. den Verbraucherpreisindex für Haushalte von Arbeitern und Angestellten (FOI) (Jänner Bozen 2,7%)
Für beide gibt es noch jeweils eine Version ohne Berechnung der Tabakwaren. Über das „im Durchschnitt" sind wir schon gestolpert: Wie bildet man einen Durchschnitt aus vielen tausend Preisänderungen? Wenn Brot um 10% und Pfeffer um 20% teurer wird, beträgt die durchschnittliche Preissteigerung natürlich nicht 15%, denn 1 kg Brot verbraucht ein Haushalt unschwer an einem Tag, 1 kg Pfeffer nicht einmal in 10 Jahren. Man bildet als eine Art Warenkorb aus den Dingen, die eine Durchschnittsfamilie im Laufe eines Monats kauft – zum Beispiel
72,14 E für Brot und Getreide, 59,43 E für Milch, Käse und Eier, 71,18 E für Kartoffeln, Obst und Gemüse, 198,89 E für Bekleidung und Schuhe usw.
Was nun – was tun?
Politische Maßnahmen:
- Mehr Wettbewerb:
Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle (mit Beteiligung der Verbraucherschützer und der Sozialpartner):
- Schaffung eines Internet PREISFORUM:
Förderung von Initiativen zum besseren Marktzugang für einheimische Produkte zu einem angemessenen Preis (Aufwertung der Großmarkthalle in Bozen)
- Marktpolizei:
die Marktpolizei soll effektiver werden und bei Preisspekulanten Kontrollen durchführen.
- Gebühren und Tarife:
Überprüfung derselben über einen mehrjährigen Zeitraum und Einfrierung derselben. Vor jeder weiteren Tariferhöhung sollten die Sozialpartner (Arbeitnehmer-, Wirtschafts- und Verbrauchervertreter) angehört werden.
- Unterstützung der Verbraucherinformation über Preise
Wirtschaftliche Maßnahmen:
Ob die Geschäftsleute ihre Preise erhöhen dürfen entscheiden nicht sie selber, auch nicht die Behörden, sondern die VerbraucherInnen. Beim letzten Weihnachtsgeschäft wurden durch die sinkende Nachfrage bereits Aktionswochen durchgeführt (obwohl verboten), die Preisnachlässe bis zu 50 Prozent gebracht haben. Die Abnehmer der Ware entscheiden darüber, ob eine Preiserhöhung vorgenommen werden darf. Wir Verbraucher entscheiden aber auch ob eine Preiserhöhung vorgenommen werden muss: Wenn nämlich von einer bestimmten Ware mehr nachgefragt als angeboten wird. Einerseits beginnen, wenn der Preis steigt, zumindest einige Leute, die diese Ware kaufen wollten, darüber nachzudenken, ob sie erstens diese Ware wirklich so dringend brauchen, ob sie zweitens nicht mit einer geringeren Menge auskommen und ob nicht drittens eine andere, billigere Ware fast denselben Zweck erfüllt.
Nach dem Tätigkeitsbericht des Fachsekretärs Hans Rungg über die letzten vier Jahre, verabschiedete der VII. Gewerkschaftstag folgende Anträge und Resolutionen zu folgenden Themen:
Resolution Abfertigung/
Zusatzrentenfonds
Bereits seit Jahren sollte laut bereichsübergreifendem Abkommen für den Öffentlichen Dienst Südtirols dieselbe Abfertigungsregelung gelten wie für den Privatbereich. Ebenso lange herrscht jedoch sowohl bei den Bediensteten wie bei den Verwaltungen große Unsicherheit, wie das Ganze zu Hand haben ist.
Die zusätzliche Pensionsabsicherung ist gerade für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für alle anderen, von ungeheurer Wichtigkeit, um sich ihren Lebensstandard besser zu sichern. Sie, wir alle, haben ein Recht darauf, dass endlich alle Voraussetzungen dafür gegeben sind dies zu tun.
Der Gewerkschaftstag des ASGB Gebietskörperschaften fordert zu größter Anstrengung in diese Richtung auf und verlangt, dass die kürzlich auf BÜKV-Ebene eingesetzte Arbeitsgruppe ehestens mit konkreten Ergebnissen ankommt.
Resolution Pflegeversicherung
Wir anerkennen, dass aus der längeren Lebenserwartung durch ein höheres Risiko zum Pflegefall zu werden höhere Kosten entstehen können.
Wir anerkennen ebenso, dass diese Kosten nicht unbedingt auf zukünftige Generationen abgewälzt werden sollten.
Wir kritisieren jedoch das Ansinnen über eine – im Großen und Ganzen gleiche - Abgabe für alle, neuerlich Ungerechtigkeiten zu schaffen und die Arbeiter und Angestellten unvergleichbar mehr zur Kasse zu bitten, als andere Kategorien. Es geht nicht an, dass die Erhaltung und Modernisierung des Sozialstaates verstärkt auf die Schultern der Lohnabhängigen gelastet wird. Auch und gerade die Wirtschaft profitiert von der sozialen Absicherung durch die öffentliche Hand.
Der ASGB Gebietskörperschaften fordert die Verantwortlichen auf, die bestehenden Konzepte in starker Abstimmung mit den Gewerkschaften in diesem Sinne zu überarbeiten.
Resolution Preisentwicklung
Nicht nur seit der EURO-Umstellung, aber insbesondere seitdem, verlieren die Einkommen de Lohnabhängigen in Südtirol schneller an Wert, als etwa auf nationaler Ebene. Statistiken, wissen wir, lassen sich so oder so biegen. Dabei sind es gerade Mitbürger/inn/en mit niederen Einkommen, die Preiserhöhungen im täglichen Bedarf mehr spüren. Auf die Statistik hat dies ein weit geringeren Einfluss.
Der ASGB Gebietskörperschaften unterstützt die Initiative der Verbraucherzentrale konkrete Maßnahmen für eine stärkere Preiskontrolle auf zu bauen. Er fordert alle, die damit auf irgendeine Weise damit zu tun haben, auf möglichst eng und ehrlich mit dieser Preiserhebungsstelle zusammen zu arbeiten.
Resolution Privatisierung des öffentlichen Dienstes
Vor 10 Jahren startete der italienische Staat mit der Privatisierung des Öffentlichen Dienstes.
Positiv hervor zu heben ist dabei, dass auch in diesem Bereich von Arbeitsverhältnis gesprochen werden kann, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leichter zu ihrem Recht kommen können und ihre Arbeitsbedingungen mit Hilfe ihrer Gewerkschaft über kollektive Arbeitsverträge auszuhandeln befähigt sind.
Gefahren bestehen für Bedienstete und Bürger jedoch aus der immer häufiger geforderten Liberalisierung. Durch Ausgliederung von wichtigen Dienstleistungen werden die Rechte der betroffenen Bediensteten bedroht und die Bürgerinnen und Bürger riskieren für schlechtere Dienste höhere Gebühren zu zahlen.
Der ASGB Gebietskörperschaften ruft dabei zur größten Vorsicht auf und fordert – gerade im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen im Energiebereich – ein umfassendes Konzept. Weder Dienstleistungen noch Bürgerinteressen dürfen zum Spielball fassungsloser Strategen werden!
Resolution Ticket
Der ASGB Gebietskörperschaften ist sich bewusst, dass die Ausgaben für den Gesundheitsdienst kontrollierbar bleiben müssen. An jeder Steigerung tragen gerade die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als treueste Steuerzahler zu einem guten Teil bei. Ebenso ist das Gesundheitswesen ein wichtiger Teil des Sozialstaates, der in diesen Jahren bis in seinem Kern in Frage gestellt wird.
Das Land Südtirol hat seit dem letzten Jahr verschiedene Kostenbeteiligungen – bekannt unter dem Namen Ticket – eingeführt bzw. erhöht. Wir unterstützen einzelne der dabei genannten Zielsetzungen, sind aber der Meinung:
- Dass nicht die Kranken zusätzlich bestraft werden dürfen,
- dass die Arbeitnehmer bereits zu einem guten Teil die Kosten für den Gesundheitsdienst tragen,
- dass die Bestimmungen zum Teil unausgegoren sind, etwa hinsichtlich Beitragsgerechtigkeit, Gesundheitsvorsorge u.ä.m.
Der ASGB Gebietskörperschaften ruft in diesem Sinne die LR dazu auf, die bestehende Kostenbeteiligung zurück zu nehmen und mit den Gewerkschaftsbünden unverzüglich Gespräche für ein Gesamtkonzept zur Kostendämmung und eventuell auch Kostenbeiträgen zu beginnen.
Resolution Verbraucherschutz
Mit dem Hinweis auf allgemeine Sparmaßnahmen will die Landesregierung die Beiträge an die Südtiroler Verbraucherzentrale kürzen. Dieses Ansinnen ist auf einer der letzten Sitzungen zum Teil überdacht worden und mehr Gelder als angekündigt sollen fließen.
Der ASGB Gebietskörperschaften betrachtet die Tätigkeit der Verbraucherzentrale als wesentlich zum Schutz der Kaufkraft der Löhne und Gehälter, vor allem in dieser Zeit der Umstellung auf die neue Währungseinheit EURO. Es ist hinlänglich bekannt, dass es schwerer ist mit den neuen Zahlen um zu gehen, als vorher gesehen und dass vielfach Erhöhungen anstatt Umrechnungen getätigt wurden. Dies spüren vor allem diejenigen, die in erster Linie ihr Geld für tägliche Verbrauchsgüter ausgeben müssen.
Der ASGB Gebietskörperschaften fordert daher die Landesregierung auf, die Südtiroler Verbraucherzentrale weiterhin großzügig zu unterstützen.
Resolution zur Familienpolitik
Das Land Südtirol leistet sich auf der Basis regionaler Bestimmungen eine Familienpolitik, die schwer diesen Namen verdient. Die heutigen Regeln entstammen Änderungen, Neuerungen, Novellierungen, die vorgenommen wurden, um jeweils aufgetretene Probleme und Bedürfnisse im Moment zu lösen.
Es ist höchst an der Zeit, dass Zielsetzungen und Konzepte erarbeitet werden, nach denen Politik für Familien in Südtirol gemacht wird. Dabei sind Schwerpunkte zu setzen, dann die Mittel so einzusetzen, dass sie nicht wie ein Tropfen auf dem heißen Stein wirken. Der Begriff Familie ist klar zu definieren, auch damit eventuelle Schlaumeiereien vermieden werden.
Resolution zu Vertragserneuerungen
Erstmals bei der Erneuerung des BÜKV – wirtschaftlicher Teil - für die Jahre 2003 – 2004 ist es gelungen die Forderungen zeitig vorzulegen und halbwegs rechtzeitig abzuschließen.
Das Bereichsabkommen 2001 – 2004 wird jedoch wieder mit großer Verspätung verhandelt und in Kraft treten.
Die neue Führung des ASGB Gebietskörperschaften wird hiermit aufgefordert mit aller Kraft darauf hin zu arbeiten, damit in nahe Zukunft alle Verträge termingerecht, bei ihrer natürlichen Fälligkeit, abgeschlossen sind. Die Arbeitnehmer/innen haben das Recht mit aktuellen, angepassten kollektiven Arbeitsverträgen zu arbeiten.
Die Arbeitgeberseite wird aufgefordert ihrerseits alle Möglichkeiten dafür zu schaffen und die Verhandlungen zügiger als bisher voran zu bringen.
Resolution ICI für Erstwohnung
Die Gewerkschaft ASGB fordert alle Gemeinden Südtirols auf, daß die Erstwohnung für die Immobiliensteuer ICI befreit ist.
Ehrung langjähriger Mitglieder
Der Obmann der Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften Martin Leitner hatte die angenehme Aufgabe, acht ASGB-Mitglieder, die 25 Jahre und mehr Mitglied bei der Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften und heute noch im Dienst sind zu ehren und zwar:
Battisti Werner; Kieser Helga; Winkler Max; Freitag Josef; Mairhofer Richard; Obrist David; Pfattner Urban ;Tartarotti Paul.
Wahl der Vorstandsmitglieder
Die Landeskongress hat folgende Mitglieder für den Landesvorstand ASGB-Gebietskörperschaften gewählt: Bianco Christian (Gemeinde Bozen), Cian Sieglinde (BZG Salten Schlern), Demetz Norberto (Gemeinde Wolkenstein), Dissertori Martin (BZG Salten Schlern), Ebner Anna Maria (Gemeinde Eppan), Goller Jakob (Gemeinde Völs), Haller Hansjörg (Gemeinde Ratschings), Haspinger Renate (Gemeinde Meran), Kerschbaumer Silvia (Gemeinde Kurtatsch), Leitner Martin (Gemeinde Villnöß), Mantinger Margareth (BZG Wipptal), Müller Hermann (Gemeinde Naturns), Obergasteiger Ernst (Gemeinde Bruneck), Obrist David (Gemeinde Feldthurns), Ortler David (Gemeinde Bozen), Santer Maria Elvira (BZG Burggrafenamt), Tartarotti Pau (Gemeinde Klausen), Thaler Peter (Gemeinde Bozen), Weger Eduard (Gemeinde Sarntal), Wieser Josefine (AH Jesuheim).
Zu diesen gewählten Vorstandsmitgliedern werden noch einige zusätzlich in den Landesvorstand kooptiert. •

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Erfolgreiche Versammlungen für das Kindergartenpersonal in Terlan und Mühlbach

Ausgearbeitete Vorschläge des Fachausschusses Kindergarten finden großen Beifall
Sinn der Versammlungen war es, den Kindergärtnerinnen und pädagogischen Mitarbeiterinnen die Inhalte der Verhandlungen für die neuen Berufsbilder zu vermitteln. Der Vorschlag der Verwaltung für das Einstufungsmodell wurde von den Verhandlungsdelegierten als nicht akzeptabel empfunden. Mittlerweilen hat die Verwaltung einen Entwurf vorgelegt, welcher den unannehmbarsten Teil nicht mehr beinhaltet. Die Vorschläge des Fachausschusses Kindergarten hingegen fand beim Kindergartenpersonal, welches in noch nie da gewesener Anzahl anwesend war, einhellige Zustimmung.
Gestärkt durch die eindeutige Zustimmung der Kindergärtnerinnen und pädagogischen Mitarbeiterinnen werden die Verhandlungen weitergeführt und zwar nach dem Grundsatz gleiche Arbeit – gleicher Lohn. Unser Verhandlungsziel lautet: Kindergärtnerinnen mit Berufserfahrung sollen die Klassen und Vorrückungen der achten Funktionsebene erhalten. Die Kindergärtnerinnen mit Hochschulabschluss sind ohne Einschränkung in die achte Funktionsebene einzustufen. Analog dazu soll auch für die pädagogischen Mitarbeiterinnen verfahren werden, welche direkt in die sechsten Funktionsebene eingestuft werden sollen, sofern sie einen Oberschulabschluss haben. Jene, welche bereits nach acht Dienstjahren den Gehalt der sechsten Funktionsebene angereift haben, sollen in der sechsten Funktionsebene ihre Laufbahn fortsetzen. •