Aktuell

Der Landesbeitrag für zahnprothetische Leistungen

Die Sanitätsbetriebe Südtirols sind laut Landesgesetz ermächtigt, zahnprothetische Leistungen und kieferorthopädische Hilfsmittel, für alle in Südtirol ansässigen und im Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen, mit öffentlichen Beiträgen zu unterstützen, sofern die vorgesehenen Einkommensgrenzen, laut nachfolgender Tabelle, nicht überschritten werden.
Die Einkommensgrenzen (Bereinigtes Einkommen)
bis 13.944,34 E 100% Rückerstattung
über 13.944,34 E bis 17.301,31 E 75% Rückerstattung
über 17.301,31 E bis 21.691,19 E 50% Rückerstattung
über 21.691,19 E Keine Rückerstattung
Das bereinigte Einkommen wird durch Abzug eines Freibetrages von 30% auf den lohnabhängigen Anteil, minus die Freibeträge (1.755,95 E für den Ehepartner, 1.342,79 E für das 1. Kind, 1.652,66 E für das 2. Kind, 2.065,83 E für das 3. Kind und 2.427,35 E für jedes weitere Kind) ermittelt. Bei minderjährigen Kindern eines alleinerziehenden Elternteiles, als Antragsteller, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 1.960,00 E.
Für Gesuche welche bis zum 30. Juni eines jeden Jahres abgegeben werden zählt das Einkommen des vorletzten Jahres, für jene ab 01. Juli jenes des letzten Jahres.
Die Landesbeiträge
Je Element bei herausnehmbarer Prothese 53,71 E
Je Element bei festsitzender Prothese (Krone, Brücke) 234,98 E
Herausnehmbarer Regulierungsapparat 1.906,76 E
Festsitzender Regulierungsapparat 2.578,15 E
Der Einreichetermin
Der Antragsteller muß innerhalb 60 Tagen ab Rechnungsdatum die Originalrechnung gemeinsam mit dem Antragsformblatt beim zuständigen Sanitätsbetrieb einreichen.
Bei kieferorthopädischen Behandlungen ist neben der Arztrechnung auch die Verschreibung durch den Zahnarzt beizulegen.
Mit dem Landesgesetz Nr. 7 vom 05.03.2001 wurde außerdem bestimmt, daß auch zahnärztliche Leistungen welche im Ausland erbracht wurden, Anrecht auf eine Rückerstattung von Seiten der Sanitätsbetriebe geben. Die Rechnungen müssen entweder in deutscher oder italienischer Sprache ausgestellt werden, oder es muß eine Übersetzung in einer dieser beiden Sprachen beigelegt werden. Die Übersetzung kann auch durch den Antragsteller selbst erstellt werden.
Wichtig!
Der effektiv zu Lasten verbliebene Betrag (Rechnungsbetrag des Zahnarztes minus Rückerstattung von Seiten des Sanitätsbetriebes), kann anläßlich der Steuererklärung teilweise von der Steuer abgezogen werden. Deshalb unbedingt die Zahnarztrechnungen kopieren! Das selbe gilt auch für im Ausland ausgestellte Zahnarztrechnungen. •

Thema

Pflege-Schröpfung?

Die stationäre, ärztliche Versorgung im akuten Stadium wird im Krankenhaus besorgt. Die Langzeitpflege, oft besonders für alte Menschen, aber leider heute immer mehr auch für Opfer von Arbeits-, Verkehrs-, Freizeit- und Sportunfällen, wäre ein Krankenhaus mit all seiner spezialen Einrichtung und dem Pflegepersonal für die akute Behandlung von Unfällen durch abgeklärte Langzeitkranke unnötig besetzt und soll daher in einer eigenen Abteilung, im Pflegheim, oder, wo möglich, auch zu Hause, erfolgen. Was ist an besonderen Diensten dazu für körperlich und geistige Behandlung braucht, ist eben im Pflegedienst zu organisieren. Es ist klar, dass es viele Überschneidungen und Parallelen mit den Diensten im Altersheimen gibt, besonders was Unterkunft, Verpflegung, Verpflegung, medizinische, körperliche und geistige Betreuung usw. gibt und oft die Grenzen zwischen gesund und krank, und somit der Zuständigkeit, sehr verschwommen sind. Gerade deswegen auch, und zwecks Vermeidung von Unterlassungen, sind Langzeit-Pflegestationen im oder in der Nähe von Altersheim und Krankenhaus anzusiedeln. Und dafür ist es höchste Zeit, Vorsorge zu treffen, Initiativen zu ergreifen, um vielen Menschen die Sorge um ihre Versorgung im Falle der Not schon vorweg abzunehmen.
Mit der Sanitätsreform (1978) ist der Übergang von Krankenversicherung für die „Gemeldeten" auf Gesundheitsfürsorge für alle Bürger, gleich welchen Alters, Geschlechtes, Standes und welcher Vermögenslage mit Staatsgesetz gemäß Auftrag der Verfassung (Art. 32) vollzogen worden. Demnach sind auch seit einigen Jahren die „Krankenkasse-Beiträge" zur Finanzierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes abgeschafft worden und der gesamtstaatliche Gesundheitsfonds wird mit dem Steueraufkommen der Bürger finanziert. Daraus fließen auch die Mittel in den Landeshaushalt und werden in diesem umverteilt, auch in den Landesgesundheitsfonds, und von diesem für die Deckung der verschiedenen Kosten für die Gewährleistung der Gesundheit in den drei Bereichen der Prävention, Gesundheitspflege und Rehabilitation ausgegeben. Der Bürger ist also heute nicht mehr nur für den Bereich „Krankheit" versichert, sondern genießt global von der Wiege bis zum Grabe und in allen Lebenslagen den allumfassenden Gesundheitsschutz, finanziert vom (progressiven) Steueraufkommen und nicht mehr, beschränkt auf Krankheit, von den Kranken-Versicherungsbeiträgen, damals zum größten Teil zu Lasten des Arbeitgebers, zu kleinem Teil des Arbeitnehmers. Mit der Steuerzahlung, progressiv laut Art. 53 der Verfassung, hütet der Staat und gewährleistet bei uns das Land laut eigenem Gesetz, unser aller Gesundheit und darin inbegriffen die (eventuelle) Langzeitpflege, nur vervollständigend organisieren in Räumlichkeiten, Einrichtung, Pflegepersonal usw. müssen es die Verantwortlichen. Die Finanzierung ist aus dem Landesgesundheitsfonds sicherzustellen, wenn notwendig aus dem satten Landeshaushalt durch Umverteilung mit Vorzug und (erkannter) Dringlichkeit für den Menschen und dann erst für Tiere und Sachen! Ein Herausschälen der Landzeitpflege aus dem gesetzlich garantierten, umfassenden Gesundheitsdienst mit getrennten Strukturen und Finanzierung aus „Versicherungsbeiträgen", zudem für alle gleich und gegen den Verfassungsgrundsatz laut Art. 53, dürfte weder gesetzmäßig, wegen der Rückkehr zum abgeschafften System der „Kranken-Versicherung" mit Fixquoten, noch zweckdienlich wegen der vielen Komplikationen und Ausnahmen für Veranlagung und Inkasso sein!
Der heutzutage lähmende Streit, statt Zupacken und Machen, stammt sicher aus dem phantasielosen Vergleich mit dem noch bestehenden Kranken-Versicherungssystem in Österreich und Deutschland, wo ein Versicherungsschutz gemäß Versicherungsprämie gewährt wird, wenn nicht inbegriffen, verweigert wird usw. Dort kann Pflegeversicherung für zusätzliche Dienste kassiert werden, wir haben im öffentlichen Gesundheitsdienst, mit Steuern und nicht Prämien, schon alles inbegriffen, nur schlecht oder lückenhaft organisiert. Daher Verbesserung, Durchforstung der Organisation, Ausmerzung der Verschwendung, und man braucht dem Bürger nicht so schonungslos in die Taschen zu greifen! •