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Geld 2

Banken müssen Leitzinssenkung weiter geben

Die Banken sind aufgefordert, die kürzlich vorgenommene Leitzinssenkung an die Kunden weiterzugeben. Insgesamt hat die EZB seit der letzten Erhöhung im November 2000 die Leitzinsen in fünf Schritten von 4,75% auf nunmehr 2,50% gesenkt. Besonders die Inhaber von variabel verzinsten Darlehen sollten sich um eine Zinssenkung bemühen. Die Bankkunden haben einen Rechtsanspruch auf eine korrekte Zinsanpassung, wenn dies laufende Verträge betrifft, die eine sogenannte Zinsanpassungsklausel enthalten. Die Verbraucherzentrale rät den BankkundInnen, bei bestehenden Kreditverträgen die korrekte Zinsanpassung zu überprüfen. Bei neuen Darlehen sollte ein genauer Vergleich des Zinssatzes und der Konditionen vorgenommen werden. •

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Der Landesbeitrag für zahnprothetische Leistungen

Die Sanitätsbetriebe Südtirols sind laut Landesgesetz ermächtigt, zahnprothetische Leistungen und kieferorthopädische Hilfsmittel, für alle in Südtirol ansässigen und im Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen, mit öffentlichen Beiträgen zu unterstützen, sofern die vorgesehenen Einkommensgrenzen, laut nachfolgender Tabelle, nicht überschritten werden.
Die Einkommensgrenzen (Bereinigtes Einkommen)
bis 13.944,34 E 100% Rückerstattung
über 13.944,34 E bis 17.301,31 E 75% Rückerstattung
über 17.301,31 E bis 21.691,19 E 50% Rückerstattung
über 21.691,19 E Keine Rückerstattung
Das bereinigte Einkommen wird durch Abzug eines Freibetrages von 30% auf den lohnabhängigen Anteil, minus die Freibeträge (1.755,95 E für den Ehepartner, 1.342,79 E für das 1. Kind, 1.652,66 E für das 2. Kind, 2.065,83 E für das 3. Kind und 2.427,35 E für jedes weitere Kind) ermittelt. Bei minderjährigen Kindern eines alleinerziehenden Elternteiles, als Antragsteller, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 1.960,00 E.
Für Gesuche welche bis zum 30. Juni eines jeden Jahres abgegeben werden zählt das Einkommen des vorletzten Jahres, für jene ab 01. Juli jenes des letzten Jahres.
Die Landesbeiträge
Je Element bei herausnehmbarer Prothese 53,71 E
Je Element bei festsitzender Prothese (Krone, Brücke) 234,98 E
Herausnehmbarer Regulierungsapparat 1.906,76 E
Festsitzender Regulierungsapparat 2.578,15 E
Der Einreichetermin
Der Antragsteller muß innerhalb 60 Tagen ab Rechnungsdatum die Originalrechnung gemeinsam mit dem Antragsformblatt beim zuständigen Sanitätsbetrieb einreichen.
Bei kieferorthopädischen Behandlungen ist neben der Arztrechnung auch die Verschreibung durch den Zahnarzt beizulegen.
Mit dem Landesgesetz Nr. 7 vom 05.03.2001 wurde außerdem bestimmt, daß auch zahnärztliche Leistungen welche im Ausland erbracht wurden, Anrecht auf eine Rückerstattung von Seiten der Sanitätsbetriebe geben. Die Rechnungen müssen entweder in deutscher oder italienischer Sprache ausgestellt werden, oder es muß eine Übersetzung in einer dieser beiden Sprachen beigelegt werden. Die Übersetzung kann auch durch den Antragsteller selbst erstellt werden.
Wichtig!
Der effektiv zu Lasten verbliebene Betrag (Rechnungsbetrag des Zahnarztes minus Rückerstattung von Seiten des Sanitätsbetriebes), kann anläßlich der Steuererklärung teilweise von der Steuer abgezogen werden. Deshalb unbedingt die Zahnarztrechnungen kopieren! Das selbe gilt auch für im Ausland ausgestellte Zahnarztrechnungen. •