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Banken müssen Leitzinssenkung weiter geben
Die Banken sind aufgefordert, die kürzlich vorgenommene Leitzinssenkung an die Kunden weiterzugeben. Insgesamt hat die EZB seit der letzten Erhöhung im November 2000 die Leitzinsen in fünf Schritten von 4,75% auf nunmehr 2,50% gesenkt. Besonders die Inhaber von variabel verzinsten Darlehen sollten sich um eine Zinssenkung bemühen. Die Bankkunden haben einen Rechtsanspruch auf eine korrekte Zinsanpassung, wenn dies laufende Verträge betrifft, die eine sogenannte Zinsanpassungsklausel enthalten. Die Verbraucherzentrale rät den BankkundInnen, bei bestehenden Kreditverträgen die korrekte Zinsanpassung zu überprüfen. Bei neuen Darlehen sollte ein genauer Vergleich des Zinssatzes und der Konditionen vorgenommen werden. •