Dienstleistungen des ASGB

Steuererklärungen – Wichtiges in Kürze

Wie bereits in der letzten Ausgabe des AKTIV mitgeteilt, können heuer auch jene Personen das Modell 730 abfassen, welche zur Zeit der Abfassung der Steuererklärung keinen Arbeitgeber bzw. Rente haben. Deshalb können heuer auch Arbeitslose, Studenten und Beschäftigte im Haushalt das Modell 730 abfassen. Der Vorteil beim Modell 730 besteht darin, dass ein eventuelles Guthaben innerhalb kurzer Zeit (ein paar Monate) direkt von der Agentur der Einnahmen ausgezahlt wird. Bei einer Steuerschuld zahlt der Erklärer mittels F24 die geschuldete Steuer ein.

Hinweis: Alle jene Arbeitnehmer, die im Jahr 2013 nur einige Monate gearbeitet haben, sollten unbedingt überprüfen lassen, ob sich eine Abfassung der Steuererklärung auszahlt. Meistens ergibt eine Steuererklärung ein nicht zu unterschätzendes Guthaben, das mit dem Lohnstreifen im Juli bzw. direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt wird.
CUD für Rentner und Arbeitslose:

Wie berichtet können die CUD für Rentner und Arbeitslosenunterstützung direkt bei der Abfassung der Steuererklärung ausgedruckt werden. Allerdings brauchen wir dazu eine Kopie des Ausweises aller Interessierten.
Abschreibung Möbel und Elektrogeräte:

In Verbindung mit Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden, gibt es, wie berichtet, auch den zusätzlichen Steuerabsetzbetrag von 50 Prozent für den Kauf von Möbeln und Elektrohaushaltsgeräten; und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro und noch bis zum 31.12.2014. Die Elektrohaushaltsgeräte müssen der Energieklasse A+ (Energieklasse A für Öfen und Backrohre) entsprechen. Auf jeden Fall dürfen die Ausgaben für Möbel und Elektrogeräte nicht höher sein als die Spesen für die Sanierungsarbeiten selbst. Die Zahlungsmodalitäten sind dieselben wie bei den Sanierungsarbeiten selbst; d.h. Überweisung des Rechnungsbetrages mit Angabe der gesetzlichen Bestimmungen Art. 16bis DPR 917/86 sowie Angabe der Steuernummer des Zahlers sowie des Begünstigten. Weiters ist vorgesehen, dass die Sanierungsarbeiten selbst nach dem 26.06.2012 vorgenommen wurden.
Steuerersparnis für den Ankauf von Büchern

Diese Bestimmung wurde schon wieder vor in Kraft treten gelöscht. Anstelle der Abschreibung erhalten Oberschüler einen Bücherbonus über 19 Euro.
Steuer auf Immobilien im Ausland

Wie bereits in den vergangenen Jahren müssen auch heuer im Ausland besessene Immobilien besteuert werden, wobei im Ausland bereits bezahlte ausländische Steuern anerkannt werden und verrechnet werden können. Die Vermögenssteuer für Immobilien im Ausland ist eine Erweiterung der neuen Gemeindeimmobiliensteuer IMU; wohl deshalb wurde ein Steuersatz von 0,76 Prozent festgelegt. Für den Besitz im Ausland muss ein eigenes Feld im Formblatt UNICO ausgefüllt werden. Bei Immobilien, die sich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden (EU, Norwegen, Liechtenstein und Island, nicht jedoch die Schweiz) ist die Steuer auf den ausländischen Katasterwert zu berechnen, sofern dieser Wert im betreffenden Staat als Grundlage zur Berechnung von Vermögensteuern oder Übertragungsgebühren dient. Für Immobilien in anderen Staaten ist die Steuer auf den Anschaffungswert zu berechnen. Fehlt ein solcher dient der Marktwert als Berechnungsgrundlage. Steuerbeträge unter 200 Euro sind nicht geschuldet.
Vermögenssteuer für Finanzvermögen im Ausland

Die Vermögenssteuer für Finanzvermögen im Ausland ist gleichzusetzen mit der in Italien zu entrichtenden Stempelsteuer auf Finanzprodukte. Die Steuer beträgt ab dem Jahr 2013 0,15 Prozent und ist auf den Marktwert des Finanzvermögens zum Jahresende zu berechnen. Wurde das Finanzvermögennur für einen Teil des Jahres gehalten, kann die Vermögenssteuer entsprechend reduziert werden.
Für Bankkonten und Sparbücher, die bei einer Bankfiliale in der EWR Zone gehalten werden, fällt die Steuer im fixen Ausmaß von 34,20 Euro pro Jahr an.Für die Berechnung der Vermögenssteuer auf Finanzvermögen im Ausland muss auch ein Formblatt UNICO abgefasst werden. In der Praxis bedeutet dies, dass auch alle Studenten, die im Ausland ein Bankkonto besitzen für ihr Finanzvermögen das Formblatt UNICO abfassen müssen.

Dienstleistungen des ASGB

Hausbau- und Sanierungs-Seminare 2014

Jeder Hausbau und jede Gebäudesanierung ist für den Bauherren eine große Herausforderung und stellt ihn vor einen Berg voller Fragen.
Folgende Themen werden in den Hausbau-Seminaren behandelt:

Baubürokratie/ Förderungen/Bautechnik Teil 1
für Sanierung (5. April und 15. November)
Auswahl des Planers, Kostenkalkulation, Ausschreibung, Angebote, Landesförderungen für Energiesparmaßnahmen, Steuerabzüge für Sanierungsarbeiten, Energieeffiziente Sanierung (Klimahaus, Passivhaus), U-Wert-Berechnung, Wintergarten, Kubaturbonus,Radon, Gebäudeluftdichtheit, Gebäudethermografie, Schall und Hitzeschutz, Feuchtigkeit und Schimmel.
Bautechnik Teil 2 - Heiz und Haustechnik
für Sanierung (22. November)
Dämmstoffe im Vergleich, Außenwände, Dachaufbauten, Deckenaufbauten, Fenster, Verschattungen, Heizsysteme im Vergleich, Wärmeabgabesysteme: Wand- Bodenheizung – Heizkörper, Solaranlagen, Photovoltaik, Lüftungsanlagen.
Förderungen und Bautechnik
für Neubau (26. April und 29. November)
Auswahl des Planers, Ausschreibung, Angebote, Förderungen für den Neubau, Energiesparendes Bauen: Klimahaus – Passivhaus, Gesetzliche Mindeststandards, Aufbau Aussenwände, Dachaufbauten, Deckenaufbauten, Holz- und Ziegelbauweise, Hitzeschutz, Schallschutz, Radon, Gebäudeluftdichtheit (BlowerDoor), Gebäudethermografie.
Heiz- und Haustechnik
für Neubau (3. Mai u. 6. Dezember – nur ½ Tag)
Heizsysteme im Vergleich, Wärmeabgabesysteme: Wand- Bodenheizung – Heizkörper, Solaranlagen, Photovoltaik, Regenwasser- und Staubsauganlage Elektroinstallation.
Baubiologie und Raumplanung
für Neubau u. Sanierung (10. Mai u. 13. Dezember)
Der gesunde Wohnraum, Bauen mit natürlichen Material­ien, LO-feng-shui, Betrachtung des Bauplatzes, Wahl des Einganges, Lichteinfall in den Räumen, Individuell gestaltete Raumeinteilung.
Termine 2014 in Bozen
Gebäudesanierungsseminar
Frühjahr:
10. Mai
Herbst:
8., 15., und 22. November sowie 13. Dezember
Hausbauseminar für Neubau
Frühjahr:
26. April sowie 3. und 10. Mai
Herbst:
8., 29. November sowie 6. und 13. Dezember
Anmeldung und weitere Informationen
AFB - Arbeiter-, Freizeit- und Bildungsverein Energieforum Südtirol
Pfarrhofstraße 60/a, 39100 Bozen
Tel. 0471-254199,Fax: 0471-1880494
info@afb.bz; info@energieforum.bz
genaues Programm unter:
www.afb-efs.it/afb_de/kurse/index.html