Gesundheitsdienst

Fotowettbewerb

„Der ASGB – unsere Gewerkschaft“

Der ASGB wird 50– das ist ein Grund zum Feiern.Die Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst veranstaltet zu diesem Anlass einen Fotowettbewerb für alle ASGB-Mitglieder.
Zum Thema„Der ASGB – unsere Gewerkschaft“ freuen wir uns auf originelle, verrückte und kreative Fotos. Die Motivwahl ist frei, auf jedem Foto soll jedoch das Logo „50 Jahre ASGB - Mitreden lohnt sich“ aufscheinen.
Bis zum Einsendeschluss am 18.08.2014 können alle ASGB-Mitglieder Fotos an das Sekretariat des ASGB-Gesundheitsdienstes schicken: ejanuth@asgb.org.
Die eingesandten Fotos haben jpeg-Format und einen originellen Titel oder eine kurze Beschreibung. Natürlich brauchen wir Namen, Adresse und Telefonnummer des Einsenders. Die Fotos werden von einer unabhängigen Jury bewertet. Die drei besten Fotos werden bei der 50-Jahr-Feier des ASGB-Gesundheitsdienstes am 06.09.2014 in Kloster Neustift in Vahrn prämiert.
Den Siegern winken Geldpreise:
1. Platz: 600 Euro
2. Platz: 400 Euro
3. Platz: 200 Euro

Die Teilnahmebedingungen zum Fotowettbewerb und das Logo finden Sie auf Homepage des ASGB unter folgendem Link: www.asgb.org/Gesundheitsdienst. Auf Anfrage schicken wir euch die Informationen per E-Mail zu: ejanuth@asgb.org
Nachdem Motto von Robert Bresson: „Mach sichtbar, was vielleicht ohne dich nie wahrgenommen worden wäre,“ wünschen wir viel Spaß beim Fotografieren!

Öffentlicher Dienst

Antrittsbesuche bei den Landesrätinnen Waltraud Deeg und Martha Stocker

Es stehen große Herausforderungen den öffentlichen Dienst betreffend an. Politik und Gewerkschaften sind gefordert und müssen gemeinsam an einer Veränderung bzw. Neugestaltung des Dienstes am Bürger arbeiten. Es gilt wieder mehr die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und die Bürger, die von diesem Dienst profitieren, in den Mittelpunkt zu stellen und den Bedürfnissen beider Rechnung zu tragen. Beiden muss in Zukunft mehr Wertschätzung und Respekt entgegengebracht werden.

Die Politik muss mit Nachdruck dafür sorgen, dass es möglich ist, das Angebot der öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger unseres Landes aufrecht zu erhalten und wenn notwendig auch auszubauen. Gemeinsam werden wir aber auch die Herausforderung der Umstrukturierung des Öffentlichen Dienstes angehen und meistern müssen. Die bisherige Sparpolitik des Landes in den verschiedenen Bereichen des Öffentlichen Dienstes war konzeptlos und brachte außer großen Verwirrung und Unsicherheit unter den Bediensteten relativ wenig. Auch die vielen Treffen über das ganz Jahr 2013 zu den Einsparungen im Öffentlichen Dienst brachten wenig. Vorschläge der Gewerkschaften wurden nur zum Teil ernst genommen oder ignoriert.

Sparpolitik darf nicht auf dem Rücken des Öffentlich Bediensteten und auf Kosten der Dienstleistungen für die Bürger ausgetragen werden.

Wir haben in unserem Land weit weniger schmerzhaftes Einsparungspotential: sparen bei protzigen Großprojekten, sparen bei den Managergehältern und bei den überzogenen Gehältern der Führungskräfte, Abschaffung mindestens einer Führungsebene (Ressortdirektor – Abteilungsdirektor – Amtsdirektor), Einsparungen bei der Energie in öffentlichen Gebäuden (Heizung, Strom - Einsparungspotential im zweistelligem Millionenbetrag), Sanierung der über 500 leerstehenden Wohnungen des Wohnbauinstitutes (jede leerstehende Wohnung kostet dem Steuerzahler ca. 1.000 Euro/Monat)

Diese und weitere Einsparungspotentiale gilt es anzugehen, zu verhandeln und umzusetzen. Die Politik muss zurück an den Verhandlungstisch! Nicht nur zu diesen Themen, sondern auch zu denVerhandlungen der Kollektivverträge.

Es kann nicht angehen, dass im Öffentlichen Dienst die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) über Jahre hin ausgesetzt werden, Bereichsverträge in den verschiedenen Bereichen des Öffentlichen Dienstes teilweise auch mit zehnjähriger Verspätung verhandelt und unterzeichnet werden. Hier fordern wir die verantwortlichen Politiker auf, die Befugnisse der Autonomiebestimmungen voll auszuschöpfen und wenn möglich zu erweitern. Zeitgerechte Verträge und Vertragsabschlüsse, so wie vorgesehen alle drei Jahre, stehen für Klarheit und Rechtssicherheit was das Arbeitsverhältnis des Öffentlich Bediensteten anbelangt. Vor allem aber gilt es, in Zukunft Kollektivverträge klar und unmissverständlich zu formulieren. Keinesfalls können wir es weiterhin dulden, dass ganze Artikel von Verträgen einseitig und zu Ungunsten der MitarbeiterInnen, interpretiert und bis zur Unkenntlichkeit umgestaltet werden. Hier muss es klare Regelungen geben um Konflikten und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und auszuweichen.

Bei unserem Antrittsbesuch bei Landesrätin Waltraud Deeg wurden all diese Punkte angesprochen und in einem sehr angenehmen Gesprächsklima diskutiert. In vielen Punkten konnten bereits Ansatzpunkte für Lösungen und gemeinsames Vorgehen vereinbart werden. Überraschend klar war die Aussage der Landesrätin bezüglich der zukünftigen Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern: durch Zusammenarbeit auf Augenhöhe und mit gegenseitigemRespekt können wir gemeinsam den Problemen begegnen und Lösungen erarbeiten. Die Verhandlungen zu den Kollektivverträgen sollen und müssen uns für die Zukunft ein gemeinsames Anliegen sein, die politischen Entscheidungsträger sollen wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren, so die Landesrätin. Die Einbindung der Sozialpartner bei der Umstrukturierung des Öffentlichen Dienstes ist ein Muss. Auch das gemeinsame Anliegen, den Öffentlich Bediensteten und die Leistungen des Öffentlichen Dienstes dem Bürger näher zu bringen und damit aufzuwerten, wurde als gemeinsames Ziel vereinbart. Der Landesrätin haben wir ein Promemoria (siehe Seite 23) ausgehändigt.

Angesprochen auf die Tatsache, dass zum Beispiel im Bereich Schule gegen Ende der letzten Legislatur ein Verhandlungstopp erteilt wurde, da die beiden ehemaligen Landesräte kein großes Interesse mehr hatten bzw. einige Unklarheiten über die Zuständigkeit betreffend der zu führenden Arbeitszeitverhandlung herrschte, erklärte sich die neue Landesrätin prompt bereit, sich in Zusammenarbeit mit Landesrat Achammer an den Tisch zu setzen. Auch sie kommt aus dem Schuldienst, kennt den Bereich und weiß wo es anzusetzen gilt. Weitere Treffen sollen folgen.

Auch der Amtsantrittsbesuch bei Landesrätin Martha Stocker verlief zur vollen Zufriedenheit und war geprägt vom gemeinsamen Interesse, den Öffentlichen Dienst in seiner Gesamtheit aufzuwerten, wo notwendig umzustrukturieren und damit zu verbessern. Hauptsächlich die stetig steigenden Anforderungen und Belastungen, die auf die Bediensteten des Öffentlichen Dienstes zukommen, waren Thema des Treffens. Hier gilt es zu handeln und Lösungen durch Entbürokratisierung und Modernisierung der Dienste zu finden. In diesem Zusammenhang wurde auchüber die Einsparungsmöglichkeiten bei den öffentlichen Ausgaben gesprochen. Wir haben an die Verhandlungen mit den politischen Vertretern über das ganze Jahr 2013 erinnert und noch einmal mit Nachdruck auf unsere bereits damals vorgebrachten Vorschläge hingewiesen. Besonders der Sanitätsbereich wird durch den Sparzwang schwer getroffen und wir befürchten, dass sich dies besonders negativ auf das Personal auswirken wird. Dies soll und muss unbedingt verhindert werden. Gemeinsame Lösungsvorschläge, diesem entgegenzuwirken, müssen gesucht und gefunden werden. Die Landesrätin versprach, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die politisch Verantwortlichen wieder an den Verhandlungstisch als Ansprechpartner und Entscheidungsträger zurückkehren. Nur so kann es eine Garantie für gute und konstruktive Ergebnisse geben.
Auch der geförderte Wohnbau und das Dilemma der über 500 leerstehenden Wohnungen kam zur Sprache. Hier versprach die Landesrätin, gemeinsam mit der Landesregierung so schnell als möglich zu handeln, da es hier im Besonderen um Arbeitsplätze für Handwerksbetriebe vor Ort geht. Auch mit Landesrätin Stocker wurde vereinbart, eine gute und auf Augenhöhe stattfindende Sozialpartnerschaft zu pflegen, Probleme anzusprechen und gemeinsam für den Öffentlichen Dienst und damit für die Bürger unseres Landes zu arbeiten.
Schreiben an Landesrätin Waltraud Deeg
Sehr geehrte Frau Landesrätin,

Im Namen des ASGB-Öffentlicher Dienst möchte ich Ihnen noch einmal ganz herzlich zu Ihrem persönlichen Wahlerfolg und zur Wahl als Landesrätin gratulieren. Wie bereits in unserem Gespräch festgehalten, haben wir besonders in den letzten Jahren auf beidenSeiten die Erfahrung gemacht, dass wir nur durch offene und ehrliche Gespräche den Problemen begegnen und gemeinsam Lösungen finden können. Uns ist allen bewusst, dass wir zur Zeit keiner leichten Aufgabe gegenüberstehen. Um so mehr braucht es eine gelebte Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe. Nurso kann es uns gelingen, die auf uns zukommenden Aufgaben und Probleme, im Sinne eines gut funktionierenden Öffentlichen Dienstes in Südtirol zum Wohle unserer BürgerInnen und der Angestellten anzugehen und zu lösen.
Vieles konnte in den letzten Jahren und Monaten auf der Ebene von Gesprächen und in Arbeitsgruppen bereits angesprochen und teilweise auch gemeinsam gelöst werden. Aber immer noch stehen uns große und wichtige Schritte und Entscheidungen für eine bessere und transparente Zusammenarbeit bevor.
Verhandlungsautonomie der Autonomen Provinz Südtirol den Öffentlichen Dienst betreffend: hier herrscht große Verwirrung und Unsicherheit. Wir ersuchen die neue Landesregierung und besonders Sie als Landesrätin für das Landespersonal, Klarheit zu schaffen und Rechtsunsicherheiten zu beheben. Die Befugnisse aus den Autonomiebestimmungen sind voll auszuschöpfen und möglichst zu erweitern.
Kollektivvertragsverhandlungen: Ein weiteres großes Anliegen ist es uns als ASGB-Öffentlicher Dienst, dass die VertreterInnen der Politik wieder auf den Verhandlungstisch zurückkehren und aktiv an den Vertragsverhandlungen teilnehmen.
In dieser Sache besteht die Notwendigkeit, dass die Kollektivverträge wieder ihre eigentliche Funktion erfüllen, was voraussetzt, dass sie zeitgerecht, alle 3 Jahre neu verhandelt und abgeschlossen werden. Es ist nicht tragbar, dass wir mit den Verhandlungen zu den Kollektivverträgen um Jahre, teilweise fast Jahrzehnte nachhinken.Die Arbeitsverhältnisse der öffentlich Bediensteten sind mittels Kollektivvertragsverhandlungen zu regeln, so wie es die Gesetzgebung auch vorsieht. Hier wünschen und fordern wir ein Handeln der Politik.
Kollektivverträge müssen klarer formuliert und unmissverständlich geschrieben werden.Hier beziehen wir uns auch auf die Regierungserklärung des Landeshauptmannes Dr. Arno Kompatscher und die bereits im Vorfeld der Landtagswahlen stattgefundenen Treffen und Aussprachen.
Einseitige Interpretationen von Kollektivverträgen: Als Unterzeichner tragen wir die selbe Verantwortung. Einseitige, von Abteilungs- und Amtsdirektoren sowie Verantwortlichen von Verbänden und Strukturen ausgeklügelte Interpretationen können nicht die Lösung sein. Gemeinsam erarbeitete Interpretationen vermeiden Arbeitskonflikte und Streitigkeiten zwischen den Sozialpartnern.
Agentur für Kollektivvertragsverhandlungen: sie muss unserer Ansicht nach personell umbesetzt bzw. neu besetzt, vor allem aber mit ausreichend Kompetenzen ausgestattet werden.

Mit freundlichen Grüßen

ASGB-Öffentlicher Dienst
i.V. Reinhard Innerhofer
Mitglied des Leitungsausschusses