Aktuell

Die Europäische Kommission konzentriert sich heuer auf die Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter

Anlässlich des Weltverbrauchertages, welcher am 15. März gefeiert wurde, hat die Europäische Kommission den sogenannten Europäischen Verbrauchergipfel organisiert, der anfang April im Brüssel stattfand.

Der erste Verbrauchergipfel fand vor sechs Jahren statt und widmete sich dem Vertrauen des Verbrauchers in den digitalen Markt. Rückblickend kann man feststellen, dass die europäische Digitalwirtschaft eine rapide Veränderung erfahren und einen starken Einfluss auf den Alltag des europäischen Verbrauchers gewonnen hat. Die Zahlen sprechen für sich: Zur Zeit gibt es 790 Millionen Mobiltelefon-Verträge in Europa, währenddas Internet von über 370 Millionen europäischen Bürgern benutzt wird. Mehr als die Hälfte der Verbraucher in Europa hat in den letzten zwölf Monaten mindestens einen Onlinekauf getätigt und 80 Prozent jener Verbraucher, die online bestellen, benützen für ihren Einkauf Preisvergleichsportale, um die besten Angebote auf dem Binnenmarkt zu finden.
Die Digitalwirtschaft bietet dem Verbraucher zweifellos große Vorteile, andererseits werden aber auch wichtige Fragen in Bezug auf die Online-Verbraucherrechte aufgeworfen. Anlässlich des Verbrauchergipfels 2014 lud der EU- Kommissar fürVerbraucherschutz Neven, Mimica, alle Teilnehmer ein, Meinungen und Erfahrungen im Hinblick auf den Verbraucher im Digitalzeitalter auszutauschen.
Auch eine Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen hat am Gipfel in Brüssel teilgenommen, wo die Vertreterder Verbraucher, der jeweiligen Regierungen, der europäischen Institutionen, der NGOs und der akademischen Welt Seminare, die der digitalen Herausforderung gewidmet sind, besuchen konnten. Monika Nardo vom EVZ Bozen wurde eingeladen, am Seminar über rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Onlinekäufen teilzunehmen. Der Schwerpunkt wurde vor allem auf jene Fälle gelegt, bei welchen dem Verbraucher – aufgrund seines Wohnsitzes oder seiner Staatszugehörigkeit – der Erwerb einer Ware oder Dienstleistung verweigert oder ausschließlich zu einem höheren Preis gestattet wird. Es handelt sich hierbei um Preisdiskriminierungen, die von der Dienstleistungsrichtlinie verboten sind, außer es gibt objektive Gründe für die Ungleichbehandlung. Gerade erst vor einigen Tagen durfte die EVZ-Rechtsberaterin Italien in einem Expertenmeeting zum Thema Dienstleistungsrichtlinie vertreten, welches in Brüssel bei der Generaldirektion Binnenmarkt undDienstleistungen der Europäischen Kommission stattfand.
„Der Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter wird ab dem kommenden 13. Juni eine große Stärkung erfahren,” erklärte Monika Nardo, „ und zwar wenn alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die neue Verbraucherrichtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt haben.” Neu ist unter anderem die Verlängerung des Rücktrittrechtes von zehn auf 14 Tagen, “aber die neue Regelung bringt noch viele andere wichtige Neuerungen zum Schutze der Verbraucher, die online einkaufen”, berichtet die Expertin.

Thema

Die Entwicklungüber das Modell
der Mitarbeiterbeteiligung in Italien

Der Gesetzesentwurf Nr. 1051, welchen Senator Maurizio Sacconi in der Arbeiterkommission am 4. Februar 2014 eingebracht hat, beinhaltet verschiedene Möglichkeiten über die wirtschaftliche Mitarbeiterbeteiligung in Betrieben. Dieser Gesetzgebungskommission gehört auch Senator Hans Berger an, der den Gesetzesentwurf mitunterzeichnet hat.


Italien hat im Jahr 2007 die EU-Richtlinienüber die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung übernommen, welche aber in Unternehmen und Betrieben kaum zur Anwendung kamen. Nachfolgende Gesetzesvorschläge wurden erfolgreich mit heftiger Opposi­tion­ zum Stillstand gebracht. In der Folge wurde diese Thematik im Gesetz über die Arbeitsmarktreform Nr. 92/2012 eingebaut. Die Regierung erhielt damit den Auftrag, ein oder mehrere Gesetzesdekrete zu erarbeiten, um die Mitarbeiterbeteiligung über einen Kollektivvertrag auf Betriebsebene zu ermöglichen. So wurde in Italien der Grundstein für ein neues Modell der Mitarbeiterbeteiligung ineinem partnerschaftlichen Austausch gelegt.

In den letzten zehn Jahren sind in den meisten EU-Staaten verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung und Entscheidungsprozesse der Unternehmen erprobt worden. Aktien- sowie Ertragsbeteiligung wurde unterschiedlich gehandhabt, so wie die steuerliche Begünstigung bei Kapitalbeteiligung und Ausschüttung der Dividenden an die Mitarbeiter oder auch eine verpflichtende Verteilung der Erträge unter den Mitarbeitern in großen und mittleren Betrieben.

Hinsichtlich Entscheidungsprozesse haben sich vor allem in Deutschland bei großen Betrieben historisch gewachsene Entwicklungen ergeben. Ein Aufsichtsrat, der sich zur Hälfte aus Arbeitnehmervertreter zusammensetzt, hat nicht nur die Funktion der Unterrichtung und Anhörung, sondern auch weitere Befugnisse, wie Aufnahmen, Entlassungen, Zugang zu den vertraglich festgelegten Flexibilisierungsmodelle und Arbeitszeitregelung. Auch andere Staaten haben sich von diesem Modell inspirieren lassen, wobei aber allgemein die Quote der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat unter der Hälfte liegt.

Das in Italien vorgeschlagene Modell ist eine Auflistung von verschiedenen Optionsmöglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung, unter Berücksichtigung der Tradition und Erfahrung der italienischen Unternehmer, die meist auf Familienbetrieben gründet.

Laut einem Interview mit dem Präsidenten der 11-Kommission, Senator Maurizio Sacconi, ist das Ziel dieser Gesetzesinitiative die Mitarbeiterbeteiligung an der Leistung des Unternehmens. Der Entwurf ist der gesetzliche Rahmen für Betriebsabkommen über neue Formen der Mitarbeiterbeteiligung auf freiwilliger Basis für die Unternehmen und seine Mitarbeiter, der eine Aktien-und andere Ertragsbeteiligungen vorsieht. Seine Vision über die Mitbeteiligung ist mit einer besserenVerdienstmöglichkeit der Mitarbeiter eng verbunden. Bis jetzt war es doch immer so, dass die Mitarbeiter nur die negativen Auswirkungen der Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens zu spüren bekamen, aber nur sehr wenig bis gar nichts vom Profit eines Unternehmens mitbekommen haben. Die Möglichkeitder Mitarbeiterbeteiligung soll sich nicht nur auf den Erwerb von betriebseigenen Aktien beschränken, sondern auch auf Leistungsprämien oder Zielvereinbarungen, welche nicht nur mit den Betriebserträgen zusammenhängen. Abkommen, welche in diesem Sinne vereinbart werden, können von Steuerbegünstigungen profitieren, wie schon für die Leistungsprämien seit 2008 in zunehmender Form vorgesehen ist. Zweifel hegt er bei der Miteinbeziehung der Mitarbeiter in die Aufsichtsorgane, da eine intensive Mitbeteiligung zu einer Vermischung bei der Verantwortlichkeit der Unternehmensführung zur Folge haben kann. Transparenz im Haushalt und Mitbeteiligung bei grundsätzlichen strategischen Entscheidungen sind hingegen zielführend.

Mit den neuen Formen der Mitarbeiterbeteiligung will man die Produktivität und die Löhne steigern, gleichzeitig die Arbeits- und Produktionskosten senken und dadurch auch Neuaufnahmen ermöglichen.

Der jüngster Bericht aus der deutschen Autozeitung vom 14. März 2014 zeigt uns auf, was das bedeuten könnte: Die deutschen Autobauer machen überwiegend gute Geschäfte, vor allem in der Oberklasse. Davon haben auch die Mitarbeiter was. Die höchsten Erfolgsbeteiligungen gibt es bei BMW und Porsche. Die Beschäftigten der meisten deutschen Autobauer profitieren vom Erfolg der Branche. Zwar steigen die Prämien nicht überall, doch in vielen Unternehmen gibt es dennoch einen stattlichen Aufschlag. Vor allem in der Oberklasse fallen die Zahlungen üppig aus. Bei BMW und Porsche erreichen sie sogar Rekordwerte. Wie BMW mitteilte, erhielt etwa ein Facharbeiter 2013 insgesamt 8.140 Euro - etwa das Dreifache des Monatsgehalts dieser Tarifstufe. 2012 gab es dort 7.630 Euro. «Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Jahr 2013 zum erfolgreichsten in der Geschichte der BMW Group gemacht», sagt BMW-Personalvorständin Milagros Caiña-Andree. Das werde nun gewürdigt.