Aktuell
Die Europäische Kommission konzentriert sich heuer auf die Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter
Anlässlich des Weltverbrauchertages, welcher am 15. März gefeiert wurde, hat die Europäische Kommission den sogenannten Europäischen Verbrauchergipfel organisiert, der anfang April im Brüssel stattfand.
Der erste Verbrauchergipfel fand vor sechs Jahren statt und widmete sich dem Vertrauen des Verbrauchers in den digitalen Markt. Rückblickend kann man feststellen, dass die europäische Digitalwirtschaft eine rapide Veränderung erfahren und einen starken Einfluss auf den Alltag des europäischen Verbrauchers gewonnen hat. Die Zahlen sprechen für sich: Zur Zeit gibt es 790 Millionen Mobiltelefon-Verträge in Europa, währenddas Internet von über 370 Millionen europäischen Bürgern benutzt wird. Mehr als die Hälfte der Verbraucher in Europa hat in den letzten zwölf Monaten mindestens einen Onlinekauf getätigt und 80 Prozent jener Verbraucher, die online bestellen, benützen für ihren Einkauf Preisvergleichsportale, um die besten Angebote auf dem Binnenmarkt zu finden.
Die Digitalwirtschaft bietet dem Verbraucher zweifellos große Vorteile, andererseits werden aber auch wichtige Fragen in Bezug auf die Online-Verbraucherrechte aufgeworfen. Anlässlich des Verbrauchergipfels 2014 lud der EU- Kommissar fürVerbraucherschutz Neven, Mimica, alle Teilnehmer ein, Meinungen und Erfahrungen im Hinblick auf den Verbraucher im Digitalzeitalter auszutauschen.
Auch eine Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen hat am Gipfel in Brüssel teilgenommen, wo die Vertreterder Verbraucher, der jeweiligen Regierungen, der europäischen Institutionen, der NGOs und der akademischen Welt Seminare, die der digitalen Herausforderung gewidmet sind, besuchen konnten. Monika Nardo vom EVZ Bozen wurde eingeladen, am Seminar über rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Onlinekäufen teilzunehmen. Der Schwerpunkt wurde vor allem auf jene Fälle gelegt, bei welchen dem Verbraucher – aufgrund seines Wohnsitzes oder seiner Staatszugehörigkeit – der Erwerb einer Ware oder Dienstleistung verweigert oder ausschließlich zu einem höheren Preis gestattet wird. Es handelt sich hierbei um Preisdiskriminierungen, die von der Dienstleistungsrichtlinie verboten sind, außer es gibt objektive Gründe für die Ungleichbehandlung. Gerade erst vor einigen Tagen durfte die EVZ-Rechtsberaterin Italien in einem Expertenmeeting zum Thema Dienstleistungsrichtlinie vertreten, welches in Brüssel bei der Generaldirektion Binnenmarkt undDienstleistungen der Europäischen Kommission stattfand.
„Der Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter wird ab dem kommenden 13. Juni eine große Stärkung erfahren,” erklärte Monika Nardo, „ und zwar wenn alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die neue Verbraucherrichtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt haben.” Neu ist unter anderem die Verlängerung des Rücktrittrechtes von zehn auf 14 Tagen, “aber die neue Regelung bringt noch viele andere wichtige Neuerungen zum Schutze der Verbraucher, die online einkaufen”, berichtet die Expertin.
Die Digitalwirtschaft bietet dem Verbraucher zweifellos große Vorteile, andererseits werden aber auch wichtige Fragen in Bezug auf die Online-Verbraucherrechte aufgeworfen. Anlässlich des Verbrauchergipfels 2014 lud der EU- Kommissar fürVerbraucherschutz Neven, Mimica, alle Teilnehmer ein, Meinungen und Erfahrungen im Hinblick auf den Verbraucher im Digitalzeitalter auszutauschen.
Auch eine Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen hat am Gipfel in Brüssel teilgenommen, wo die Vertreterder Verbraucher, der jeweiligen Regierungen, der europäischen Institutionen, der NGOs und der akademischen Welt Seminare, die der digitalen Herausforderung gewidmet sind, besuchen konnten. Monika Nardo vom EVZ Bozen wurde eingeladen, am Seminar über rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Onlinekäufen teilzunehmen. Der Schwerpunkt wurde vor allem auf jene Fälle gelegt, bei welchen dem Verbraucher – aufgrund seines Wohnsitzes oder seiner Staatszugehörigkeit – der Erwerb einer Ware oder Dienstleistung verweigert oder ausschließlich zu einem höheren Preis gestattet wird. Es handelt sich hierbei um Preisdiskriminierungen, die von der Dienstleistungsrichtlinie verboten sind, außer es gibt objektive Gründe für die Ungleichbehandlung. Gerade erst vor einigen Tagen durfte die EVZ-Rechtsberaterin Italien in einem Expertenmeeting zum Thema Dienstleistungsrichtlinie vertreten, welches in Brüssel bei der Generaldirektion Binnenmarkt undDienstleistungen der Europäischen Kommission stattfand.
„Der Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter wird ab dem kommenden 13. Juni eine große Stärkung erfahren,” erklärte Monika Nardo, „ und zwar wenn alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die neue Verbraucherrichtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt haben.” Neu ist unter anderem die Verlängerung des Rücktrittrechtes von zehn auf 14 Tagen, “aber die neue Regelung bringt noch viele andere wichtige Neuerungen zum Schutze der Verbraucher, die online einkaufen”, berichtet die Expertin.