Thema

Neues Wohngeld - ASGBüberreicht Protestnote

Die Mieten in Südtirol sind hoch, und viele Rentner, Familien und Einzelpersonen können da mit ihren gleichbleibenden Einkommen oft nicht mithalten. Bis Anfang 2013 wurde den berechtigen Gesuchstellern ein Mietbeitrag (die Differenz aus Landesmiete und Sozialer Miete) ausbezahlt. Damit konnten sich viele, die einerseits zwar das Anrecht auf eine Sozialwohnung hatten, aber in der jeweiligen Gemeinde keine zur Verfügung stand, über Wasser halten.
Nun gelten beim „Neuen Wohngeld“ ganz andere Bedingungen, und die Zuständigkeit ist vom Wohnbauinstitut auf die Bezirksgemeinschaften übergegangen. Für Familien, welche bisher das alte Wohngeld bezogen haben, stellt sich nun folgende Frage: Wie kann man sich ausrechnen, ob man die Voraussetzungen auch für das neue Wohngeld hat? Das hängt von einer neuen Größe ab, welche „Faktor wirtschaftliche Lage“ heißt, und nur über ein Computersystem errechnet werden kann. Folgende Tabelle soll Aufschluss darüber geben:
Werde ich 2014 weiterhin ein Wohngeld erhalten?
A. Wenn eine EEVE-Erklärung vorliegt, kann man aus der letzten Seite („Übersicht“) das Bruttoeinkommen entnehmen, und davon folgendes abziehen:

1. Irpef
2. eventuell getätigte Gesundheitsausgaben
3. eventuell getätigte bezahlte Unterhaltszahlungen

B. Jetzt wird die Anzahl der Personen,
die im Haushalt leben, betrachtet, wobei folgende Ausschlussgrenzen gelten:

1 Person: 15.940,80 Euro
2 Personen: 20.855,88 Euro
3 Personen: 27.099,36 Euro
4 Personen: 32.678,64 Euro

Wenn also der unter Punkt A errechnete Betrag unter jenem in Punkt B angeführten Ausschlussgrenze liegt, kann um ein neues Wohngeld angesucht werden. Die Gesuche sind an den jeweiligen Sprengel zu richten, und die Höhe des zustehenden Betrages kann nur online mit dem entsprechenden Computerprogramm berechnet werden.

Achtung: Wer das alte Wohngeld bezieht und sich entscheidet,in eine andere Wohnung umzuziehen, fällt automatisch in die neue Berechnung, weil er einen neuen Mietvertrag abschließt.

Achtung: Auch Eigentum der Eltern oder Kinder spielt bei der Frage eine Rolle und muss von Fall zu Fall ausgewertet werden.
Was der ASGB dazu sagt
Der ASGB hat die geltende Wohngeld-Regelung auf den Prüfstand gestellt, und zieht eine negative Bilanz:
Besonders bei Rentnern (1 oder 2 Personen), Alleinerzeihenden und Einzelpersonen fällt das Neue Wohngeld viel niedriger aus als das alte, obwohl die Rahmenbedingungen (Miete und Einkommen) gleich geblieben sind. In einigen Fällen hatten solcheFamilien 300 Euro erhalten, und bekommen jetzt in vielen Fällen gar keinen Beitrag mehr. Auch die Transparenz und Planungssicherheit lassen beim neuen System zu wünschen übrig. Deshalb haben die ASGB-Vertreter dem Abteilungsleiter der Abteilung„Familie und Soziales“ sowie dem scheidenden Assessor Dr. Richard Theiner ihre Verbesserungsvorschläge vorgelegt, und auch bereits eine vorsichtige grundsätzliche Zusage zu einer Änderung erhalten.
Die Zuständigkeit für das Neue Wohngeld liegt jetzt beim Assessorat „Wohlfahrt“ und liegt in den Händen der neuen Landesrätin Martha Stocker.

Industrie
Die Industriegewerkschaften im ASGB fordern

Arbeitsplätze schaffen - Arbeitsplätze sichern

Anlässlich einer Pressekonferenz haben die Vertreter der Industriegewerkschaften im ASGB kürzlich erörtert, dass Teile der Industrie und des Handwerks in Südtirol immer stärker in die Krisen bedingte Negativspirale geraten. Lohnausgleich oder Entlassungen stehen auf der Tagesordnung der Treffen zwischen den Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite. Weder die nationale noch die lokale Politik konnte bislang mit brauchbaren Lösungen Schritt halten. Die Umsetzung der guten Vorsätze und der gesetzlichen Möglichkeiten auf lokaler Ebene dauert viel zu lang.
Die Industriegewerkschaften im ASGB fordern daher:
1. Landesgesetz zu sozialen, lokalen Abfederungmaßnahmen
Umsetzung innerhalb Juni 2014
Das GVD 28/2003 hat jenen Teil des Mailänder Abkommens umgesetzt, der die sozialen Abfederungsmaßnahmen betrifft. Diesbezüglich bedarf es eines eigenen Landesgesetzes, welches die oben genannte Durchführungsbestimmung umsetzt und die entsprechenden Geldmittel Zweck bindet. Die Gewährung der Leistungen sollte daran gebunden werden, ob der Begünstigte sich auch über den Besuch beruflicher Umschulungen, die auf eine Wiederbeschäftigung abzielen, aktiv um eine neue Beschäftigung bemüht. Dadurch hat das Land Südtirol nun die Möglichkeit, die Leistungen zu Gunsten jener Arbeitnehmer auszubauen, welche ihre Arbeit verlieren oder in Lohnausgleich sind.
2. Sanierung leerstehender Wohnungen
des Wohnbauinstitutes
Umsetzung sofort
In Südtirol stehen derzeit ca. 700 Wohnungen des Wohnbauinstitutes leer, da sie renovierungsbedürftig sind. Auf der einen Seite kann man dadurch den Kleinunternehmen Aufträge verschaffen, Arbeitsplätze sichern und auf der anderen Seite den Mietnotstand mildern. Die Ausschreibung der notwendigen Arbeiten muss in Gewerken erfolgen, damit die heimischen Betrieben zum Zuge kommen.
3. Energetische Sanierung– Vorschuss der gesamtstaatlichen
Steuerbegünstigungen durch das Land
Umsetzung des Landesgesetzes innerhalb März 2014
Nachdem vor allem in der Baubranche Arbeitsplätze verloren gegangen sind, stellt diese Maßnahme eine gute Möglichkeit dar, öffentliche Gebäude und Privathäuser energetisch zu sanieren. Nachdem das entsprechenden Landesgesetz bereits in Kraft ist es unbedingt notwendig hier schnell zu reagieren, damit die Betroffenen den Vorschuss bereits für 2013 in Anspruch nehmen können, da sie innerhalb Mai 2014 die Steuererklärung für das Jahr 2013 abfassen müssen.
4. Lehrlinge imöffentlichen Dienst
Umsetzung Schuljahr 2014/15
Das Landesgesetz für die Lehrlingsausbildung sieht vor, dass auch im öffentlichen Dienst Lehrlinge mittels der dualen Ausbildung ausgebildet werden können, so wie dies bereits in Österreich, Deutschland und der Schweiz der Fall ist. Dazu braucht es ein Abkommen zwischen den Sozialpartnern und der öffentlichen Verwaltung, in welchem die Berufsbilder beschrieben werden. Nachdem die Lehrlingszahlen in den letzten Jahren zurück gegangen sind und immer weniger Lehrstellen vorhanden sind, ist diese rasche Umsetzung notwendig.
5. Ausbildungsverbund
Viele Betriebe können heute aufgrund zunehmender Spezialisierung nicht mehr alle für einen Ausbildungsberuf erforderlichen Ausbildungsinhalte vermitteln, wohl aber wichtige Teilbereiche der Berufsausbildung. Um dieses Ausbildungspotenzial aktiv zu nutzen, könnten Ausbildungspartnerschaften gebildet werden, in denen mehrere Betriebe gemeinsam das volle Spektrum der Ausbildungsinhalte abdecken. Hierfür können flexible Organisationsformen zutreffen. Einzige Voraussetzung ist, dass die Verantwortlichkeit der im Verbund beteiligten Betriebe für die einzelnen Ausbildungsabschnitte als auchfür die Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist. In Österreich und Deutschland funktionieren Ausbildungsverbunde schon seit seit längerer Zeit.

Diesen Forderungskatalog wurde im Anschluss an die Pressekonferenz direkt an die gesamten Mitglieder des Südtiroler Landtages geschickt mitder Aufforderung, umgehend aktiv zu werden.