Dienstleistungen des ASGB

Energiebonus: Rabatt auf Stromrechnung

Der Energiebonus ist ein Rabatt auf die Stromrechnung für Personen oder Familien, die sich in besonderen finanziellen Verhältnissen befinden. Außerdem ist er auch für Jene vorgesehen, die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen eigene elektrische Geräte zur Lebenserhaltung benötigen. Bei Gesuchen wegen wirtschaftlicher Bedürftigkeit braucht esneben verschiedenen anderen Unterlagen auch die sogenannte ISEE Berechnung, die sich auf die Einkommenssituation sowie auf den Besitz aller Familienangehörigen bezieht.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass z.B. Mindestrentner oder kinderreiche Familien mit niedrigen Einkommen Anspruch auf den Energiebonus haben. Der Bonus gilt für ein Jahr und muss jedes Jahr erneuert werden. Familien mit einer schwerkranken Person haben solange Anrecht auf den Bonus, solange die Notwendigkeit der elektromedizinischen Geräte besteht.

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Der GAS-Bonus

Der Gasbonus ist ein Rabatt auf die Gasrechnung, der vom Staat den Familien mit niedrigen Einkommen zur Verfügung gestellt wird. Der Gasbonus gilt nur für Metangas, welches durch die Netzleitungen verteilt wird und wird über die Gasrechnung verrechnet. Jene Personen, welche den Gasliefervertrag über das Kondominium haben, erhalten den Bonus mit einer Überweisung ausbezahlt. Neben verschiedenen anderen Unterlagen braucht es auch hier die sogenannte ISEE Bescheinigung, die über die Einkommenssituation der Familie Auskunft gibt. Die ISEE Bescheinigung kann in allen ASGB Büros nach telefonischer Vormerkung abgefasst werden.