Dienstleistungen des ASGB
Energiebonus: Rabatt auf Stromrechnung
Der Energiebonus ist ein Rabatt auf die Stromrechnung für Personen oder Familien, die sich in besonderen finanziellen Verhältnissen befinden. Außerdem ist er auch für Jene vorgesehen, die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen eigene elektrische Geräte zur Lebenserhaltung benötigen. Bei Gesuchen wegen wirtschaftlicher Bedürftigkeit braucht esneben verschiedenen anderen Unterlagen auch die sogenannte ISEE Berechnung, die sich auf die Einkommenssituation sowie auf den Besitz aller Familienangehörigen bezieht.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass z.B. Mindestrentner oder kinderreiche Familien mit niedrigen Einkommen Anspruch auf den Energiebonus haben. Der Bonus gilt für ein Jahr und muss jedes Jahr erneuert werden. Familien mit einer schwerkranken Person haben solange Anrecht auf den Bonus, solange die Notwendigkeit der elektromedizinischen Geräte besteht.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass z.B. Mindestrentner oder kinderreiche Familien mit niedrigen Einkommen Anspruch auf den Energiebonus haben. Der Bonus gilt für ein Jahr und muss jedes Jahr erneuert werden. Familien mit einer schwerkranken Person haben solange Anrecht auf den Bonus, solange die Notwendigkeit der elektromedizinischen Geräte besteht.