Textil
Textilindustrie und Bekleidung

Kollektivvertrag erneuert

Am 5. Dezember 2013 wurde der Kollektivvertrag des Sektors Textilindustrie und Bekleidung erneuert. Er gilt nun für den wirtschaftlichen und normativen Teil vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2016. Im Textilsektor, für welchem der erneuerte Vertrag angewandt wird, sind über 500.000 Personen beschäftigt.
Die Vereinbarung sieht eine Erhöhung des Grundlohns von durchschnittlich 118 Euro monatlich (für Kat. 4),aufgeteilt in vier Tranchen, vor (siehe Tabelle).
Des weiteren erhalten alle Beschäftigten, welche am 5. Dezember 2013 im Betrieb angestellt waren, eine Nachzahlung (Una Tantum) für die vertragslose Zeit zwischen April und Dezember 2013, welche 250 Euro Brutto beträgt und in zwei gleichen Raten mit dem Lohn vom Februar und Juni 2014 ausbezahlt wird. Dieser Betrag wird im Verhältnis der Anwesenheit vom 01.04.2013 bis 31.12.2013 berechnet.
Im 62 seitigem Dokument wurden etliche Punkte des Kollektivvertrages behandelt. So wurde z.B.
betreffend Arbeitszeit die zentrale Rolle der EGV (Betriebsrat) in der Definition und Handhabung der Arbeitszeit bestätigt;
Im Artikel betreffend den Arbeitsmarkt wurden Neuerungen im Bezug auf die Lehre, Zeitverträge und Leiharbeit eingefügt;
Im Artikel über den Sanitätsfonds wird festgehalten, dass eine Kommission die Möglichkeiten einer Einführung dieses Fonds zu erarbeitet.
Wir werden in den Betriebsversammlungen vor Ort die Neuerungen vorbringen.
Tabelle der Erhöhung und des neuen Mindestlohns (in Euro)
Kat. Erhöhung ab
01.01.2014
Mindestlohn
ab 01.01.2014
Erhöhung ab
01.11.2014
Mindestlohn
ab 01.11.2014
Erhöhung ab
01.09.2015
Mindestlohn
ab 01.09.2015
Erhöhung ab
01.03.2016
Mindestlohn
ab 01.03.2016
8 31,54 1.978,53 31,54 2.010,07 55,80 2.065,87 24,26 2.090,13
7 28,28 1.868,97 28,28 1.897,85 51,10 1.948,95 22,22 1.971,17
6 27,89 1.752,52 27,89 1.780,40 49,34 1.829,74 21,45 1.851,19
5 26,45 1.640,45 26,45 1.666,91 46,80 1.713,71 20,35 1.734,06
4 26,00 1.557,51 26,00 1.583,51 46,00 1.629,51 20,00 1.649,51
3 S 25,01 1.522,81 25,01 1.547,81 44,24 1.592,05 19,24 1.611,29
3 24,35 1.489,16 24,35 1.513,51 43,07 1.556,58 18,73 1.575,22
2 S 23,24 1.447,77 23,24 1.471,00 41,11 1.512,12 17,87 1.529,99
2 22,91 1.415,57 22,91 1.438,47 40,53 1.479,00 17,62 1.496,62
1 13,78 1.141,33 13,78 1.155,10 24,37 1.179,47 10,60 1.190,07
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Bauhandwerk

Nationaler Kollektivvertrag erneuert

Nachdem bereits am 11.12.2013 der Landeszusatzvertrag für das Bauhandwerk erneuert wurde (dort wurde das variable Lohnelement ab 1.1.2014 ausgehandelt), konnte bereits am 24.1.2014 der Nationale Kollektivvertrag für das Bauhandwerk unterschrieben werden.
Dieser sieht neben der Erhöhung der Probezeiten ( zwischen 15 und 35 Arbeitstagen für die Arbeiterkategorien) Lohnerhöhungen vor ( 110 Euro Brutto berechnet auf die 3. Kategorie des spezialisierten Arbeiter) welche in drei Raten mit folgenden Fälligkeiten ausbezahlt werden:

1. Januar 2014
1. Januar 2015
1. Dezember 2015.
Somit treten mit Januar 2014 folgende Lohnerhöhungen in Kraft:
25,38 Euro Brutto im Monat
für den gewöhnlichen Arbeiter (1.Kategorie)

29,19 Euro Brutto im Monat
für den qualifizierten Arbeiter (2.Kategorie)

33,00 Euro Brutto im Monat
für den spezialisierten Arbeiter ( 3.Kategorie)

35,28 Euro Brutto im Monat
für den hochspezialisierten Arbeiter (4.Kategorie)

Der gesamte Kollektivvertrag hat eine Gültigkeit bis zum 31.03.2016.