Bauhandwerk

Nationaler Kollektivvertrag erneuert

Nachdem bereits am 11.12.2013 der Landeszusatzvertrag für das Bauhandwerk erneuert wurde (dort wurde das variable Lohnelement ab 1.1.2014 ausgehandelt), konnte bereits am 24.1.2014 der Nationale Kollektivvertrag für das Bauhandwerk unterschrieben werden.
Dieser sieht neben der Erhöhung der Probezeiten ( zwischen 15 und 35 Arbeitstagen für die Arbeiterkategorien) Lohnerhöhungen vor ( 110 Euro Brutto berechnet auf die 3. Kategorie des spezialisierten Arbeiter) welche in drei Raten mit folgenden Fälligkeiten ausbezahlt werden:

1. Januar 2014
1. Januar 2015
1. Dezember 2015.
Somit treten mit Januar 2014 folgende Lohnerhöhungen in Kraft:
25,38 Euro Brutto im Monat
für den gewöhnlichen Arbeiter (1.Kategorie)

29,19 Euro Brutto im Monat
für den qualifizierten Arbeiter (2.Kategorie)

33,00 Euro Brutto im Monat
für den spezialisierten Arbeiter ( 3.Kategorie)

35,28 Euro Brutto im Monat
für den hochspezialisierten Arbeiter (4.Kategorie)

Der gesamte Kollektivvertrag hat eine Gültigkeit bis zum 31.03.2016.

Bauhandwerk

Landeszusatzvertrag Bau-Handwerk

Variables Lohnelement ab 1.1.2014
Der am 11.12.2013 ( und bis zum 31.12.2016 gültige) unterzeichnete Landeszusatzvertrag für das BAU- HANDWERK sieht ab 1.1.2014 das sogenannte Variable Lohnelement (VLE) vor, wobei für das Jahr 2014 folgende Beträge gelten:

0,09 Euro Brutto/Stunde für die
1. KATEGORIE (gewöhnlicher Arbeiter)

0,11 Euro Brutto für die
2. KATEGORIE (qualifizierter Arbeiter)

0,12 Euro Brutto für die
3. KATEGORIE (spezialisierter Arbeiter)

0,13 Euro Brutto für die
4. KATEGORIE (hochspezialisierter Arbeiter)

Berechnet werden diese Beträge ausschließlich auf die effektiv gearbeiteten Stunden (Normalstunden sowieÜberstunden) und gelten ausschließlich für das Jahr 2014, wobei innerhalb 31.12.2014 die Beträge, welche ja an die Entwicklung des Bausektors gebunden sind, neu überprüft werden.

Zudem konnten auch die Beträge der Außendienstzulagen (Trasferte) um 11 Prozent erhöht werden.