Bauhandwerk

Landeszusatzvertrag Bau-Industrie

Variables Lohnelement ab 1.1.2014
Der am 23.12.2013 (und bis zum 31.12.2016 gültige) unterzeichnete Landeszusatzvertrag für die BAU-Industrie sieht ab 1.1.2014 das sogenannte variable Lohnelement (VLE) vor; für das Jahr 2014 gelten folgende Beträge:

0,11 Euro Brutto/Stunde
für die 1. KATEGORIE (gewöhnlicher Arbeiter)

0,13 Euro Brutto
für die 2. KATEGORIE (qualifizierter Arbeiter)

0,15 Euro Brutto
für die 3. KATEGORIE (spezialisierter Arbeiter)

0,16 Euro Brutto
für die 4. KATEGORIE (hochspezialisierter Arbeiter)

Berechnet werden diese Beträge ausschließlich auf die effektiv gearbeiteten Normalstunden sowie auf die Feiertage und gelten ausschließlich für das Jahr 2014, wobei innerhalb 31.12.2014 die Beträge, welche an die Entwicklung des Bausektors gebunden sind, neu überprüft werden.

Chemie
Gummi und Plastik

Industrie-Kollektivvertrag unterzeichnet

Am 8. Januar 2014 wurde mitüber einjähriger Verspätung der Nationale Arbeitskollektivvertrag des Sektors Gummi und Plastik-Industrie unterzeichnet.
In diesem Sektor sind über 140.000 Beschäftigte, mehrheitlich in Großbetrieben wie Pirelli, Michelin, Bridgestone, Goodyear mit jeweils tausenden Arbeitnehmern pro Werk, beschäftigt. In Südtirol wenden Betriebe wie z.B. Finstral, Röchling, Autotest den Kollektivvertrag Gummi und Plastik an.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und gilt rückwirkend vom 1.1.2013 bis 31.12.2015.
Neben den monatlichen Grundlohnerhöhungen wurde u. a.
die Beitragszahlung an den Zusatzrentenfonds für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 1. Dezember 2015 auf 1,46 Prozent erhöht;
die Einführung eines Zusatzsanitätsfonds;
die Möglichkeit, die Akontozahlung von 70 Prozent der Abfertigung laut den bestehenden Regelungen auch ein zweites Mal vom Betrieb zu verlangen;
das Recht auf fünf Monate unbezahlten Wartestand bei schwerer Krankheit;
u.a.m.
Tabelle der monatlichen Grundlohnerhöhung in Euro
Kat. ab 01.01.2014 ab 01.10.2014 ab 01.01.2015
I 40,54 10,14 33,11
H 49,05 12,26 40,06
G 53,51 13,38 43,70
F 60,00 15,00 49,00
E 60,81 15,20 49,66
D 62,43 15,61 50,99
C 63,65 16,91 51,98
B 65,27 16,32 53,30
A 67,30 16,82 54,96
Q 70,95 17,74 57,94
Die Grundlohnerhöhungen laut Tabelle bringen z.B. der Einstufung F im Dreijahreszeitraum 3.010 Euro brutto mehr in die Lohntüte. Für die vertragslose Zeit (Januar bis Dezember 2013) erhalten die anwesenden Arbeitnehmer mit dem Februarlohn 2014 und dem Februarlohn 2015 je 279 Euro als einmalige Entschädigung (Una Tantum) ausbezahlt. Nähere Informationen werden in den Belegschaftsversammlungen erteilt.