Landesbedienstete
Kindergarternpersonal
Rekurs beim Kassationsgerichthof gewonnen
Es freut uns sehr euch mitteilen zu können, dass die Streitfrage der Rechtmäßigkeit des Bereichsvertrages des Kindergartenpersonals vom 14. Juni 2005 beim Kassationsgericht in Rom einen positiven Ausgang gefunden hat. Unsere Verteidigungslinie, welche von Rechtsanwalt Christoph von Musil vorgetragen wurde, konnte das Höchstgerichtüberzeugen, welches nun endgültig die Rechtmäßigkeit des Bereichsvertrages des Kindergartenpersonals vom 14. Juni 2005 bestätigt hat. Der nach langen und zähen Verhandlungen abgeschlossene Bereichsvertrag des Kindergartenpersonals, welcher den tiefgreifenden Neuerungen im Kindergartenbereich Rechnung trägt, ist nun endgültig vom Kassationsgericht in Rom bestätigt worden, da keine Verletzung des Grundsatzes auf Gleichbehandlung des Kindergartenpersonals vorliegt.