Verbrauchertelegramm
Schieflage des Familienhaushalts vorbeugen

Online-Haushaltsbuch und Buch„Turbokonsum Ade“ helfen durch die Wirtschaftskrise

Die Weihnachtsgeschenke werden mit der Karte bezahlt, der Winterurlaub im Internet gebucht und bargeldlos bezahlt, Energiekosten und Versicherungen vom Konto abgebucht. Leicht verliert man da denÜberblick, wie viel Bares noch in der Börse steckt oder ob bereits auf Pump konsumiert wird. Volle Kontrolle über sein Budget bekommt, wer Einnahmen und Ausgaben schwarz auf weiß im Auge hat. Hilfe beim Kassensturz und bei der langfristigen Budgetplanung bietet cleveren Finanzplanern dabei das Online-Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale Südtirol. Damit verschaffen sich VerbraucherInnen einen umfassenden Überblick über die Finanzlage ihres Haushaltes im Laufe eines Jahres. Einsparpotenziale werden ausgelotet oder roten Zahlen schnell entgegengesteuert. Die Monatsübersichten und die Jahresbilanz zeigen auf einen Blick den finanziellen Spielraum eines Haushaltes. Das Haushaltsbuch finden Sie online unter www.haushalten.verbraucherzentrale.it.
Das Buch „Turbokonsum ade – 5.000 Euro im Jahr sparen“ verdichtet 20 Jahre Erfahrung im Verbraucherschutz und liefert Hunderte einfache, alltagstaugliche Tipps. Das Buch ist erhältich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und im Südtiroler Buchhandel zum Preis von 10,00 Euro, oder als als E-Book über Amazon.

Verbrauchertelegramm

Lidl: werden die Vorgaben zur Gewährleistung eingehalten?

Antitrust eröffnet Ermittlungsverfahren auf Hinweis der VZS
Die großen Discountketten verkaufen nicht nur Lebensmittel. Sie bieten in der Regel auch eine großes Sortiment an Elektroartikeln und Haushaltsgeräten an. Wird ein mangelhaftes Produkt erworben, kommen die Bestimmungen des Verbraucherschutzkodex in Bezug auf die Vertragskonformität zur Anwendung: den VerbraucherInnen steht die Reparatur oder der Austausch des Produktes durch den Verkäufer zu, und zwar ohne zusätzliche Kosten. In der Praxis jedoch wissen viele KonsumentInnen nicht, dass Sie sich direkt an die Verkaufsstelle wenden müssen, um den Austausch oder die Reparatur des fehlerhaften Produktes einzufordern. Oftmals werden Sie sogar von den Verkäufern selbst an die im „Garantiezertifikat“ angegebene Kundendienststelle verwiesen. Dieses Zertifikat, welches dem verkauften Produkt beigelegt wird, stellt jedoch lediglich eine herkömmliche, zusätzliche Garantie da, welche die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren weder ausschließt noch in irgendeiner Weise beschränkt. So ist es einem Konsumenten ergangen, der sich an die Verbraucherzentrale gewendet hat, nachdem sein bei Lidl erworbenes Elektrogerät bereits nach ein paar Monaten defekt war. Der Konsument hatte sich zuvor an die Verkaufsstelle von Lidl gewandt, um eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung einzufordern. Dort wurde er jedoch angewiesen, die im Garantiezertifikat angegebene Servicenummer des Herstellers anzurufen. Das mangelhafte Produkt wurde vom Verkäufer demnach nicht in Empfang genommen, und unter der angegebenen Servicenummer war auch nach unzähligen Versuchen niemand zu erreichen. Die Verbraucherzentrale hat zum einen die Verkaufsstelle von Lidl zur Erbringung der geschuldeten Leistung angehalten (der Konsument wurde letztendlich entschädigt) und zum anderen der Antitrust-Behörde die unlautere Geschäftspraktik von Lidl Italia Srl gemeldet. Auf diesen Hinweis hin wurde von der Aufsichtsbehörde ein Verfahren gegen Lidl eröffnet (Nr. PS 9230). Durch dieses soll geklärt werden, ob sich der Discounter den KonsumentInnen gegenüber richtig verhalten hat.