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ASGB begrüßt Sozialklausel für öffentliche
Aufträge in der EU

Der ASGB begrüßt die jüngste Entscheidung des Europäischen Parlaments, dass öffentliche Aufträge künftig verpflichtend eine Sozialklausel beinhalten müssen, um die sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer besser zu schützen.
Diese neue Vergaberichtlinie der EU garantiert, dass bestehende Arbeitsrechtsbestimmungen und lokale Kollektivvertragsregelungen im jeweiligen EU-Land eingehalten werden müssen.
Lohndumping und Wettbewerbsverzerrungen können so unterbunden werden, erklärt der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett. Für Südtirol bedeute die neue Vergaberichtlinie der EU, dass bei öffentlichen Aufträgen wieder mehr heimische Betriebe zum Zuge kommen können, so Tschenett. Staat,Land und Körperschaften sind nun gefordert, sich vom Wettbewerb nach unten zu verabschieden, was zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Steigerung der Qualität beitrage. Gerade in Zeiten der anhaltenden Krise ist es für die Wahrung des sozialen Friedens in Europa enorm wichtig, dass angesichts des Übergewichtes der wirtschaftlichen Freiheit auch die soziale Säule in der EU wesentlich gestärkt wird. Diese Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung, betont Tschenett.

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