Aktuell

Armut trotz Beschäftigung

Jahresbericht zu Beschäftigung und sozialen Entwicklungen

Europäische Kommission zieht Bilanz für 2013
2013 hat laut EU-Kommission eine leichte Wende stattgefunden. Die Wirtschaft erholt sich langsam. Die Arbeitslosigkeit ist weiter auf einem hohen Niveau, positive Zeichen sind aber angeblich zu erkennen. Zurückgeführt wird das auf die aktive Währungspolitik der Europäischen Zentralbank und die wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung. Auch ein Anstieg der Nachfrage konnte verzeichnet werden. Für echte Verbesserungen ist aber - auch laut Kommission - eine offensive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Höhere öffentliche Investitionen werden gefordert.
Arbeitslosigkeit bleibt zentrales Problem
Während der Jahresbericht die positiven Entwicklungen hervorstreicht, werden auch die Herausforderungen des Arbeitsmarktes aufgegriffen. Das Armutsrisiko ist gestiegen. Besonders betrifft dies Personen im erwerbsfähigen Alter. Der Anteil prekärer Beschäftigung ist größer geworden und die Jugendarbeitslosigkeit bleibt ein drängendes Problem. 23 Prozent der Jugendlichen sind EU-weit ohne Beschäftigung.
Armut trotz Beschäftigung
Die Arbeitslosigkeit stagnierte 2013 auf hohem Niveau. Sozialkürzungen, vor allem in den Krisenstaaten, drängen immer mehr Bürger in „unangemeldete“ Beschäftigungsverhältnisse. Besonders kleine Firmen nutzen die Situation, um bei Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Löhnen zu sparen. Für die schwachen Staatshaushalte und krisengeschüttelten Sozialversicherungssysteme stellt dies eine enorme Belastung dar. Die Kommission sieht in diesem Bereich aber Erfolge. Grundsätzlich fällt die Bekämpfung von Schwarzarbeit in den Kompetenzbereich der Mitgliedsländer, multinationale Zusammenarbeit und reger Informationsaustausch hätten aber zu einer beginnenden Eindämmung beigetragen.

Aktuell

ASGB begrüßt Sozialklausel für öffentliche
Aufträge in der EU

Der ASGB begrüßt die jüngste Entscheidung des Europäischen Parlaments, dass öffentliche Aufträge künftig verpflichtend eine Sozialklausel beinhalten müssen, um die sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer besser zu schützen.
Diese neue Vergaberichtlinie der EU garantiert, dass bestehende Arbeitsrechtsbestimmungen und lokale Kollektivvertragsregelungen im jeweiligen EU-Land eingehalten werden müssen.
Lohndumping und Wettbewerbsverzerrungen können so unterbunden werden, erklärt der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett. Für Südtirol bedeute die neue Vergaberichtlinie der EU, dass bei öffentlichen Aufträgen wieder mehr heimische Betriebe zum Zuge kommen können, so Tschenett. Staat,Land und Körperschaften sind nun gefordert, sich vom Wettbewerb nach unten zu verabschieden, was zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Steigerung der Qualität beitrage. Gerade in Zeiten der anhaltenden Krise ist es für die Wahrung des sozialen Friedens in Europa enorm wichtig, dass angesichts des Übergewichtes der wirtschaftlichen Freiheit auch die soziale Säule in der EU wesentlich gestärkt wird. Diese Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung, betont Tschenett.