Aktuell

50 Jahre ASGB

Am 14. September dieses Jahres wird der ASGB 50 Jahre alt. Zu diesem Anlass werden wir in den AKTIV-Ausgaben 2014 Interviews mit den ehemaligen Landesobmännern führen. Der erste Obmann Franz Plaickner ist vor einigen Jahren verstorben, deshalb beginnen wir die Interviewreihe mit Dr. Hans Egger. Dieser wurde am 10. Mai 1969 vom Landesvorstand des ASGB nach dem Rücktritt von Franz Plaickner zum Vorsitzenden gewählt. Nun einige Fragen an den Kollegen Hans Egger:

Dr. Hans EggerDr. Hans Egger

Aktiv: Welche besonderen Probleme hat es damals in der Organisation des ASGB gegeben?

Hans Egger: Der ASGB war Ende der 60iger Jahre noch immer in der Aufbauphase. Man war ständig bemüht, die notwendigen Finanzmittel zu finden um die laufenden Spesen decken zu können. Ohne die tatkräftige Unterstützung vor allem des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sowohl in finanzieller als auch in technischer und ausbildungsmäßiger Hinsicht, hätten wir sicher nicht überleben können.

Aktiv: Wie haben damals die Organe (Landesvorstand, Landesleitung) funktioniert?

Hans Egger: Die Sitzungen des Landesvorstandes und der Landesleitung haben an Samstagen und Sonntagen und auch an Werktagen, aber dann mit Beginn um 19.00 Uhr stattgefunden. Die Mitglieder haben mit viel Idealismus mitgearbeitet. Am Ende der Sitzungen am Samstag oder Sonntag hat es dann gewöhnlich ein belegtes Brot gegeben. Für ein Essen im Gasthaus hätte das Geld nie gereicht.

Aktiv: Wiewaren die Fachgewerkschaften organisiert?

Hans Egger: Es hat bereits Ansätze zu eigenen Fachsekretären gegeben. Aber alles war noch in den Kinderschuhen. So kann ich mich noch gut daran erinnern, mit dem Landesobmann der Gewerkschaft Gemeindebedienstete Südtirol bereist zu haben, um das Interesse dieser Gruppe Arbeitnehmer für den ASGB in Versammlungen zu gewinnen und um Probleme vor Ort besser kennen zu lernen und dann entsprechend vertreten bzw. lösen zu können. Diese Versammlungen wurden grundsätzlich am Abend gehalten. Damals gab es ja noch keine Freistellungen für Gewerkschaftstätigkeit. Es wurde sehr viel unentgeltlich und ehrenamtlich gearbeitet.

Aktiv: Wie wurde der 1.Mai gefeiert?

Hans Egger: Der ASGB war ja noch eine kleine Organisation. Uns war bewusst, dass der 1. Mai gebührend gefeiert werden musste. So haben wir für einige Male gemeinsam mit der UIL den 1. Mai gefeiert. Die erste 1.Mai-Feier des ASGB hat dann auf Schloss Sigmundskron stattgefunden und zwar mit dem Novum, zur Feier auch die Familienangehörigen einzuladen. Diese Neuheit wurde von allen begrüßt, sodass aus dem 1. Mai als ursprünglicher Kampftag ein Familienfest wurde.

Aktiv: Wie war die allgemeine wirtschaftliche Situation in Südtirol zu jener Zeit?

Hans Egger: Südtirol stand an der Schwelle von einem Auswandererland zu einem Zuwandererland zu werden. Die Politik hatte die Voraussetzungen für Industrieansiedlungen auch in der Peripherie geschaffen und so konnten Arbeitsplätze geschaffen und die Auswanderung gestoppt werden.

Aktuell

Mitglieder werben und gewinnen!

Wer für den ASGB ein Mitglied wirbt, nimmt automatisch an einer Verlosung teil, und zwar für jedes einzeln geworbene Mitglied, d.h., wenn jemand zehn Mitglieder wirbt, ist seine Gewinnchance zehnmal so hoch. Als Gewinn winkt ein Reisegutschein im Wert von 2.000 Euro!!!

Zusätzlich gibt es eine Zwischenverlosung anlässlich der 1. Mai-Feier des ASGB in Völs am Schlern. Bei dieser Verlosung nehmen all jene teil, die bis dahin schon Neumitglieder geworben haben. Auch hier gilt das Prinzip: pro neu erworbenes Mitglied gibt es eine Gewinnchance.
Der glückliche Siegererhält ein Wellnesswochenende im Hotel Gassenhof in Mareit/Ratschings. (Natürlich nehmen auch die Teilnehmer der Zwischenverlosung an der Endverlosung im Dezember teil.
Die Teilnahme an „Mitglieder werben und gewinnen“ unterliegt folgenden Teilnahmebedingungen:
Veranstalter des Gewinnspiels: ASGB
Teilnahmeberechtigung: Mitglieder, die ein neues Mitglied für den ASGB geworben haben,
Mitarbeiter des ASGB, SBR und DGA sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Gewinner wird per Los ermittelt und per Mail oder telefonisch benachrichtigt sollte er bei den Verlosungen nicht anwesend sein.
Die persönlichen Daten des Teilnehmers werden zur Abwicklung des Gewinnspiels elektronisch verarbeitet und bis auf Widerruf gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur statt, wenn es die Art des Gewinns oder dieGewinnübergabe erforderlich machen.
Es werden alle Neueinschreibungen berücksichtigt, die die Werber bis 01.12.2014 einschreiben.
Die Mitgliedsanträge können von unserer Homepage www.asgb.org/newsroom/downloads/asgb-allgemein.html heruntergeladen werden.

Die Mitgliedsanträge können bei den Fachsekretären und in den ASGB-Büros abgegeben oder per e-mail an die Adresse info@asgb.org geschickt werden.