Verbrauchertelegramm

Müll Vermeiden statt Müll erzeugen

Hier einige Tipps für einen nachhaltigeren, müllarmen Einkauf zusammengestellt von der Verbraucherinitiative:

Vermeiden Sie aufwändig verpacktes Gemüse und Obst in Plastikverpackungen.
Bevorzugen Sie auch im Supermarkt lose Ware.
Machen Sie einen Bogen um unnötig verpackte Produkte, z.B. mitzusätzlichen Umkarton, oder einzeln in Folie verpackte Waren, die dann noch mal in einem Beutel verpackt sind. Vermeiden Sie auch Produkte, bei denen kleine Portionen einzeln verpackt sind, z.B. bei Süßwaren.
Lieber direkt und regional einkaufen, beim Versandhandel gibt’s viel Verpackungsmüll.
Nachfüllpackungen nicht nur bei Lebensmitteln sondern auch bei Seifen, Wasch- und Reinigungsmitteln bevorzugen.
Greifen Sie bei Getränken und Milch zu Mehrwegverpackungen.
Das günstigste und ressourcenfreundlichste Erfrischungsgetränk ist Leitungswasser und in den meisten Gemeinde in guter Qualität zu haben. Denn abgefülltes Wasser belastet die Umwelt, auch im Restaurant.
Nutzen Sie zum Transportieren von belegten Broten, Obst, Gemüse und Getränken Brotdosen, andere Behälter, wiederverwendbare Trinkflaschen oder Thermoskannen.
Bei Möbeln und Elektrogeräten achten Sie auf die Langlebigkeit der Produkte. Informieren Sie sich vorher über die Stärken und Schwächen z.B. in Testzeitschriften.
Ersetzen Sie Batterien durch Akkus. Das spart nicht nur Geld, sondern auch problematische Abfälle.
Bibliotheken sind der Inbegriff der Umwelt- und Ressourcenschonung.

Verbrauchertelegramm

Photovoltaikförderung: Gelder ausgeschöpft

Die Photovoltaikförderung im Rahmen des Fünften Energiekontos (Quinto Conto Energia) hat mit Anfang Juli ihr Ende gefunden. Die Gelder, welche für die Förderung vorgesehen waren, sind nun zur Gänze ausgeschöpft. Für bestehende Wohngebäude gibt es weiterhin die Möglichkeit, 50 Prozentder Kosten für eine Photovoltaikanlage von der Einkommenssteuer abzuziehen.
In der Praxis bedeutet dies, dass derzeit für Neubauten keine Möglichkeit besteht, in den Genuss eines Beitrages für Photovoltaikstrom zu kommen. Für bereits bestehende Gebäude kann hingegen der Steuerabzug für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten (Gesetzes Nr. 449/1997 Art. 16-bis DPR 917-86) in Anspruch genommen werden.
Detaillierte Informationen hierzu auf
www.verbraucherzentrale.it/17.html.