Verbrauchertelegramm

Kleinkredite mit Restschuldversicherung

Herr T. hatte in den letzten drei Jahren mehrere Kleinkredite für einen Gesamtbetrag von 25.000 Euro aufgenommen. Mit jedem Kleinkredit hat er eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die bei Ableben die Restschulden der Kredite übernehmen sollte. Dadurch wollte er vermeiden, dass die Schulden auf die Erben übergehen.

Herr T. hat bei jedem Vertrag Angaben zu seinem Gesundheitszustand machen müssen; er hat wahrscheinlich das Kleingedruckte nur überflogen - und weil er sich seiner Einschätzung nach tatsächlich gut fühlte, erklärte er, dass er keine Gesundheitsprobleme habe. Dabei hatte er vergessen, dass er seit einigen Jahren an zu hohen Blutdruck leidet und deshalb auch täglich Medikamente einnehmen muss.
Letzten Winter erlitt Herr T. einen Herzinfarkt und die Ärzte gaben auf der Todeserklärung als wahrscheinliche Todesursache den zu hohen Blutdruck an. Erst zu diesem Zeitpunkt, also nach seinem Tod, erfuhren seine Frau und seinSohn zum ersten Mal von den Schulden; sie waren aber beruhigt, da es eine Todesfallabdeckung für die Restschulden gab, und meldeten den Todesfall den Versicherungen. Zusammen mit der Schadensmeldung mussten sie auch sämtliche medizinischen Unterlagen abgeben. Nach Prüfung des Schadensfalles stellte sich heraus, dass Herr T. bei Vertragsabschluss Falscherklärungen über seinen Gesundheitszustand abgegeben hatte, und die Versicherungen verweigerten die Übernahme der Restschulden. Die Frau und der Sohn des Verstorbenen mussten die Schulden übernehmen.
Ähnlich wie im Fall T. geht es momentan anderen Familien in Südtirol. Die Fälle häufen sich von Monat zu Monat.
Deshalb unser Rat
Das Kleingedruckte genauestens lesen; keine ­Falscherklärungen bei Unterzeichnung eines Vertrages machen und mit dem Partner oder der Familie die Aufnahme eines Kredites besprechen, damit es für diese kein böses Erwachen gibt!

Verbrauchertelegramm

Carsharing Südtirol startet: www.carsharing.bz.it

Unter Carsharing (aus dem Englischen car„Auto“ und to share „teilen“) versteht man die gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Autos. Im Gegensatz zur Autovermietung kann man beim Carsharing ein Auto auch kurzzeitig, bei Bedarf auch nur stundenweise benutzen. Carsharing Südtirol-Alto Adige ist seit Mitte September in Bozen,Meran und Mals (Bozen zwölf Autos, Meran sechs Autos und Mals drei Autos; weiters sollen Brixen, Bruneck und Sterzing folgen) gestartet.
Nachdem man sich eingeschrieben hat, kann man das Auto per Telefon oder App oder über die Website www.carsharing.bz.it reservieren, und an den an den gekennzeichneten Parkplätzen abholen. Das Auto wird mit dem Südtirolpass oder der Kundenkarte geöffnet, der Autoschlüssel ist im Handschuhfach. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung, mittels Kreditkarte oder über Bankeinzug auf Wunsch am Monatsende. Man bezahlt eine einmalige Registrierungsgebühr (25 bis 40 Euro) sowie eine jährliche Grundgebühr (25 Euro); danach kann das Auto entweder stundenweise (tagsüber zwischen fünf und sechs Euro pro Stunde, nachts einen Euro/Stunde) oder tageweise (zwischen 29 und 39 Euro je nach Auto am 1. Tag, und 25 bis 35 für die folgenden Tage) ausgeliehen werden. Hinzu kommt eine Verbrauchspauschale von 0,20 €/km.