Verbrauchertelegramm

Vorsicht SPAM, Welle falscher Zahlungsaufforderungen im Umlauf

In den letzten Tagen gingen beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen wieder verstärkt Meldungen von Verbrauchern ein, die per E-Mail Zahlungsaufforderungen für Produkte oder Dienstleistungen bekommen haben, die sie nie bestellt haben. Keine der E-Mails ist dabei gleich, es geht um unterschiedliche Firmen, unterschiedliche Produkte, unterschiedliche Preise, unterschiedliche Anwaltskanzleien oder Inkassounternehmen. Gemeinsam haben diese E-Mails den sprachlichen Aufbau und eine verdächtige zip-Datei im Anhang.
Die Empfänger dieser E-Mails werden persönlich angesprochen. So steht schon im Betreff der Name des Empfängers, zum Beispiel„Hans Mair, 26.09.2013, Ihre Konto-Lastschrift ist gescheitert“. Dann wird auf eine nicht bezahlte Rechnung für eine Bestellung bei einer bekannten Firma hingewiesen: „Die Summe konnte nicht von Ihrem Bankkonto abgezogen werden“ und „Weitere Einzelheiten der Bestellung und die Kontodatensehen Sie im angehängten Ordner“. Damit wird der Empfänger dazu verleitet, die angehängte Datei zu öffnen. Es wird auf den Rechnungsbetrag der Bestellung inklusive der Versandkosten hingewiesen, dass bereits eine Mahngebühr fällig sei und natürlich für die Kosten der Tätigkeit der Anwaltskanzlei auch noch etwas zu bezahlen sei. Schließlich noch eine Drohung: „Falls Sie die Überweisung verweigern sehen wir uns gezwungen ein Gerichtsverfahren gegen Sie zu eröffnen“. Wer eine solche E-Mail in seinem Posteingang findet, sollte sie löschen und auf keinen Fall den Anhang öffnen.Weitere Informationen zum sicheren Internetshopping finden Sie auf www.euroconsumatori.org.

Verbrauchertelegramm

Kleinkredite mit Restschuldversicherung

Herr T. hatte in den letzten drei Jahren mehrere Kleinkredite für einen Gesamtbetrag von 25.000 Euro aufgenommen. Mit jedem Kleinkredit hat er eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die bei Ableben die Restschulden der Kredite übernehmen sollte. Dadurch wollte er vermeiden, dass die Schulden auf die Erben übergehen.

Herr T. hat bei jedem Vertrag Angaben zu seinem Gesundheitszustand machen müssen; er hat wahrscheinlich das Kleingedruckte nur überflogen - und weil er sich seiner Einschätzung nach tatsächlich gut fühlte, erklärte er, dass er keine Gesundheitsprobleme habe. Dabei hatte er vergessen, dass er seit einigen Jahren an zu hohen Blutdruck leidet und deshalb auch täglich Medikamente einnehmen muss.
Letzten Winter erlitt Herr T. einen Herzinfarkt und die Ärzte gaben auf der Todeserklärung als wahrscheinliche Todesursache den zu hohen Blutdruck an. Erst zu diesem Zeitpunkt, also nach seinem Tod, erfuhren seine Frau und seinSohn zum ersten Mal von den Schulden; sie waren aber beruhigt, da es eine Todesfallabdeckung für die Restschulden gab, und meldeten den Todesfall den Versicherungen. Zusammen mit der Schadensmeldung mussten sie auch sämtliche medizinischen Unterlagen abgeben. Nach Prüfung des Schadensfalles stellte sich heraus, dass Herr T. bei Vertragsabschluss Falscherklärungen über seinen Gesundheitszustand abgegeben hatte, und die Versicherungen verweigerten die Übernahme der Restschulden. Die Frau und der Sohn des Verstorbenen mussten die Schulden übernehmen.
Ähnlich wie im Fall T. geht es momentan anderen Familien in Südtirol. Die Fälle häufen sich von Monat zu Monat.
Deshalb unser Rat
Das Kleingedruckte genauestens lesen; keine ­Falscherklärungen bei Unterzeichnung eines Vertrages machen und mit dem Partner oder der Familie die Aufnahme eines Kredites besprechen, damit es für diese kein böses Erwachen gibt!