Dienstleistungen des ASGB

Das neue Wohngeld– Was sich geändert
hat und was der ASGB fordert

Vor rund einem Jahr wurde die Zusammenlegung des Wohngeldes angekündigt, und von politischer Seite immer wieder beteuert, dass es dabei keine Kürzungen geben werde. Dies hat sich nun als Unwahrheit entpuppt: jedes Monat fallen ca. hundert Mieter aus dem so dringend gebrauchten Mietbeitrag, die hohen Mieten bleiben und bringen Familien und Rentner vor existentielle Probleme.
Ein Fallbeispiel: Eine Frau mit einer Rente von 1.000 Euro muss monatlich 700 Euro Kaltmiete zahlen. Bisher hat sie 300 Euro Wohngeld erhalten und kam damit irgendwie über die Runden. Seit Inkrafttreten der neuen Regelung erhält sie gar nichts mehr. Weil Sie ein Leben lang gearbeitet hat, wird sie nun bestraft.
Durch ihre Rente, die sie nach vielen Arbeitsjahren erhält, fällt sie durch den Raster. Andererseits sind die Mieten in Südtirol zu hoch, und die Renten zu niedrig, um ein würdiges Leben führen zu können. Wo liegt das Problem? Die Ausschlussgrenze ist viel zutief angesetzt. Das Einkommen wird zur Berechnung der wirtschaftlichen Lage bereinigt, aber nicht wie im Sozialen Wohnbau üblich, sondern viel ungünstiger für die Mieter. Vom Bruttobetrag können nur mehr die Irpef und gegebenenfalls die Gesundheitsausgaben abgezogen werden – anstatt wie bisher die 25 Prozent des Bruttoeinkommens.
Das aktualisierte Gesetz mit versteckten Klauseln ist sehr wohl eine Kürzung - und was für eine: Die vermeintlichen Vorteile der EEVE (Einheitliche Einkommens – und Vermögenserhebung) gelten nicht, eine Planungssicherheit ist nicht gegeben, es gibt wederAntragsformulare noch eine Simulation. Sogar der Abzug für Arbeiter und Lohnabhängige wird vom neuen Gesetz gelöscht - ein Gesetz, das zum Einsparen geschrieben wurde, aber nicht für die Arbeitnehmer.
Wir fordern die sofortige Wiederherstellung des 25 prozentigen Abzuges für Lohnabhängigeund eine ausgeglichenere Bilanzierung zwischen den Mieteinnahmen des Wohnbauinstitutes, der Vermeidung von leerstehenden Wohnungen, und den Wohngeld-Ausgaben.
Tipp 1: Alle Mieter von Privatwohnungen, welche das Wohngeld bereits vor Jänner 2013 bezogen haben, sollten sich die erste Fälligkeit ihres Mietvertrages anschauen. Denn so lange und nicht länger werden sie das „alte“ Wohngeld noch erhalten. Danach müssen sie sich an die Bezirksgemeinschaften wenden und unterliegen einer ganz neuen Berechnung, die unter Umständen viel niedriger ist, oder eben ganz wegfällt.
Tipp 2: Wer einen Umzug plant, kann das „alte“ Wohngeld nicht auf die neue Wohnung übertragen, sondern fällt mit dem Auszug aus der Wohnung auch aus dem „alten“ Wohngeld. Es hängt dann von der wirtschaftlichen Lage (Einkommen, Familienzusammensetzung, Abzüge) ab, ob ein „neues“ Wohngeld zusteht (esheißt jetzt: Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten). Es gilt abzuwägen, ob der Umzug unter diesen Umständen auch vorteilhaft und bezahlbar ist. 

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