Dienstleistungen des ASGB

Bauarbeiterkasse

Die Bauarbeiterkasse ist eine paritätisch zusammengesetzte Einrichtung und wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeiter finanziert. Die vertraglich abgesicherten Zusatzleistungen sind für die Arbeiter und ihren Familien im Baugewerbe, im Industrie- und Handwerksbereich bestimmt. Um in den Genuss der Leistungen zu kommen, muss der Antragsteller in den letzten 12 Monaten 450 effektive Arbeitsstunden in Südtirol aufweisen, wobei ein Monatsdurchschnitt von 150 Stunden bei der Bauarbeiterkasse Bozen aufscheinen muss. Dies muss auch für die nachfolgenden sechs Monate garantiert werden. Nicht in Südtirol ansässige Arbeiter müssen im letzten Jahr zusätzlich 450 Arbeitsstunden in Italien nachweisen. Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitern werden die Voraussetzungen als auch die Leistungen anteilsmäßig verringert. Weiters muss der Antragsteller zum Ausstellungszeitpunkt der Rechnungen beschäftigt sein oder es dürfen nicht mehr als zwei Monate seit der Vertragsauflösung verstrichen sein.
Wichtig: Bei den Beiträgen für Ausgaben im Gesundheitsbereich werden die von der Sanitätseinheit zurückerstatteten Kosten in Abzug gebracht. Dies gilt auch für die Familienangehörigen.
Leistungen für den Arbeiter
Ergänzungszahlung bei Krankheit und Unfall
richtet sich je nach Dauer des Ereignisses und die Einstufung des Arbeiters
Arbeitsunfall und anerkannte Berufskrankheit
sind bis zur klinischen Genesung vollständig abgesichert
Entschädigung
bei Arbeitsunfall
bei Krankenhausaufenthalt von mindestens 15 Tagen 1.500 Euro
bei Krankenhausaufenthalt von mindestens 30 Tagen 3.000 Euro
Hinterlegung
dadurch wird dem Arbeiter trotz saisonabhängiger Tätigkeit die Zahlung
des Urlaubes und des Weihnachtsgeldes zugesichert
Bauberufsalter (BBA)
ist die Dienstalterszulage, die ansonsten in diesem Bereich
durch die Mobilität nicht erfasst werden könnte
Sterbegeld
von 321 Euro beim Tod eines Familienangehörigen ersten Grades
(eigene Eltern und eigene Kinder)
Kinderscheck
von 200 Euro bei der Geburt für jedes Kind, wobei 800 Arbeitsstunden im Jahr vor der Geburt nachgewiesen werden müssen
Außerberufliche
Unfallversicherung
bei Tod eine Entschädigung von 6.198 Euro
bei bleibender Invalidität eine Entschädigung von 12.395 Euro
Arbeitskleidung einmal
pro Jahr
Voraussetzung: 420 Stunden in drei aufeinanderfolgenden Monaten,
wobei zu den gewöhnlichen Arbeitsstunden auch die Lohnausgleichskasse und
Abwesenheit wegen Unfall zählen; Lehrlinge haben bereits ab dem
Anstellungsdatum Anrecht auf die Arbeitskleidung.
Bei einem Konkurs
des Unternehmens
Verschiedene Maßnahmen zugunsten der Arbeiter, die auch zur
Anwendung kommen, falls ein Vergleichsverfahren angewendet oder
ein Verwalter eingesetzt wird
Zahnbehandlungen und Zahnprothesen
je nach Behandlung sind Fixbeträge festgelegt
Brillen oder Kontaktlinsen
90 Prozent der Kosten der Gläser plus 39 Euro für die Fassung,
bis zu einem Höchstbetrag von 257 Euro, Kontaktlinsen 60 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von ebenfalls 257 Euro.
Chirurgischer Augeneingriff wie Laseroperation
einmaliger Beitrag von maximal 60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag
von 450 Euro pro Auge. In den darauffolgenden drei Jahren kann nicht mehr um einen Brillen- oder Kontaktlinsenbeitrag angesucht werden.
verschiedene Prothesen,
wie Hörgeräte
60 Prozent der Kosten minus Rückvergütung der Sanitätseinheit bis höchstens 769,00 € in einem Zweijahreszeitraum
Leistungen für die minderjährigen Kinder
Brillen oder Kontaktlinsen
30 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 96 Euro
mobile Zahnspangen
60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 911 Euro
(minus Rückvergütung der Sanitätseinheit)
fixer Zahnspange
60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.231 Euro
(minus Rückvergütung der Sanitätseinheit)
Verschiedene Prothesen,
wie Hörgeräte
in einem Zweijahreszeitraum 60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 641 Euro (minus Rückvergütung der Sanitätseinheit)
Meer- oder Bergkolonie
einmal jährlich - Ansuchen bis 30. April des laufenden Jahres.
Verschiedene Leistungen für Familienangehörigen
Sterbegeld beim Tod
des Arbeiters
zu Gunsten der Ehepartnerin 641 Euro
für jedes zu Lasten lebende Kind 128 Euro
Studienbeihilfen,
auch für Waisenkinder und für Kinder von Rentnern mit mindestens 10 Beitragsjahre vor Renteneintritt bei der Bauarbeiterkasse Bozen
Pro Schuljahr ab der 2. Klasse Ober- oder Berufsfachschule bei positiven Abschluss des vorhergehenden Jahres 166 Euro
Pro Universitätsstudienjahr 387 Euro bei einem Nachweis
von mindestens drei bestandene Prüfungen und der Einhaltung
der gesetzlich vorgeschriebene Studiendauer • Ansuchen vom 1. Jänner bis zum 30. Juni des laufenden Jahres.
Für die Gewährung aller Fürsorgeleistungen muss die Bauarbeiterkasse im Besitz der ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittserklärung des Antragsstellers sein. Die Gesuche müssen mit Ausnahme der Studienbeihilfe und Kolonieaufenthalte innerhalb Juni des folgenden Jahres ab Rechnungsdatum oderEreignis eingereicht werden.

Dienstleistungen des ASGB

Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor - EbK

Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor (Handel und Dienstleistungen) EbK bietet den Unternehmern und Arbeitnehmern, welche Mitglieder der EbK sind, verschiedene Dienstleistungen, die in Form von finanzieller Unterstützung in der Aus- und Weiterbildung, in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie undin anderen Fürsorgemaßnahmen bestehen. Um in den Genuss dieser Dienstleistungen zu kommen, müssen Unternehmer und Angestellte des Handels- und Dienstleistungssektors in Südtirol mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ereignis den Mitgliedsbeitrag regulär an die Bilaterale Körperschaft sowie die Sektorenbeiträge Ascom/Covelco eingezahlt haben. Für einige Leistungen sind auch längere Einzahlungsfristen vorgesehen. Informationen zu den erforderlichen Voraus­setzungen und Unterlagen sowie die Formulare können auch unter www.ebk.bz.it nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ausbildungsförderung für Weiterbildung, beim Erwerb
des Meistertitels und Stipendien
Leistung Wichtige Informationen
Aus- und Weiterbildung:
neu seit Herbst 2013
Rückvergütung Kursbesuch während der Arbeitszeit
(für Bildungsangebot siehe hds-Broschüre)
jährlich pro Firma 32 Stunden pro Angestellten für insgesamt 10 Angestellte
berufliche Qualifikation
Die EbK vergütet nach der positiven Abschlussprüfung 80% der bezahlten
Teilnahmegebühr des Kurses „Meister des Handels”. Diese Unterstützung ist eine
Rückvergütung auf die schon bezahlte Rechnung der Kursgebühren.
Stipendium für Diplomarbeiten von Studenten, wobei ein Elternteil im Tertiärsektor arbeiten muss
für Diplomarbeiten, die aktuell, originell, innovativ und sektorenbezogen sind
das Thema muss vor der Ausarbeitung von einer Kommission genehmigt werden
bei positiver Bewertung der Diplomarbeit beträgt das Stipendium
zwischen 1.000,00 und 1.500,00 € und wird bei einem Thema über die
Bilaterale Körperschaft bis auf 3.000,00 € erhöht
Vereinbarkeit von Familie und Beruf: um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, hat sich die EbK zum Ziel gesetzt, die Vaterschaft zu fördern und den Frauen mit Kleinkindern die weitere Berufsausübung zu ermöglichen. Es ist wünschenswert, dass diese Maßnahmen von den Angestellten auch genutzt werden und für andere Körperschaften beispielgebend sind.
Leistung Wichtige Informationen
Geburtenprämie
von 500,00 €
Auf Anfrage wird eine einmalige Prämie (una tantum)
von 500 Euro für jedes Neugeborene ausgezahlt.
(Die Prämie wird immer nur einem Elternteil ausgezahlt, auch wenn
beide Eltern im Tertiärsektor arbeiten und die Beiträge einzahlen.)
ADOPTION: die Adoption ist mit der Geburt gleichgestellt,
d.h. EbK-Mitglieder, die ein Kind adoptieren, haben Anrecht auf die
EbK-Geburtenprämie. Es gelten dieselben Kriterien.
Betreuungsspesen der Kinder: werden bis zu ihrem 14. Lebensjahr mit einem Beitrag von 75% rückvergütet
Es werden zwei Perioden (Sommer, Winter) im Jahr abgedeckt für die Betreuung in konventionierten Einrichtungen. Es müssen zwei getrennte Ansuchen gestellt werden, das Ansuchen muss im Voraus gestellt werden. Gilt für Kinder bis zu 14 Jahre.
Förderung der Vaterschaft durch zusätzliche Entlohnung der Väter während der Elternzeit
Väter, die mindestens 3 Monate Elternzeit beanspruchen, erhalten während der Zeit, in der sie vom INPS/NISF 30% ihres Lohnes erhalten, von der EbK zusätzliche 30% ihres Gehaltes. Berechnungsgrundlage ist das Bruttogehalt des Monats vor dem Beginn der Elternzeit. So erreichen sie eine Bezahlung von insgesamt 60% ihres Gehaltes.
Dies gilt für einen einmaligen Zeitraum von min. 3 bis maximal 6 aufeinanderfolgende Monate.
Kann bis zum vollendenten 3. Lebensjahr des Kindes beantragt werden.
Förderung einer vorübergehenden Teilzeitarbeit für die Angestellten nach Ablauf der Sonderurlaube wegen Mutterschaft und ohne effektive Dienstaufnahme durch eine einmalige Prämie an die Unternehmen
von 3.000,00 €
Mindestens 18 Monate vor der Geburt des Kindes muss ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis bestehen.
Die vorübergehende Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Voll- auf Teilzeit muss eine Dauer von mindestens 2 Jahren haben. Dies muss aus dem neuen Vertrag ersichtlich sein. Der neue Vertrag muss im direkten ANSCHLUSS AN DIE RÜCKKEHR DER MUTTERSCHAFT beginnen (d.h. nach der obligatorischen Mutterschaft, der fakultativen Mutterschaft, evtl. Stillzeit und
evtl. Resturlaub – dies alles ohne Unterbrechung)
Die Arbeitszeit des neuen part-time Vertrags darf die
25 Wochenstunden nicht überschreiten.
Elastizitätsklauseln und Mehrarbeit werden nicht akzeptiert
Flexibilitätsklauseln werden nicht akzeptiert. Diese Punkte müssen ausdrücklich im neuen part-time Arbeitsvertrag angegeben sein.
Die Anfrage der Vertragsumwandlung muss von der Arbeitnehmerin gestellt werden, welche vorher Vollzeit gearbeitet hat. Und zwar im direkten Anschluss nach Rückkehr der obligatorischen Mutterschaft, einer eventuellen fakultativen Mutterschaft, Stillzeit und Resturlaub – dies alles ohne Unterbrechung.
Monatlicher Beitrag
von 300,00 € für max. sechs Monate für den unbezahlten Wartestand wegen Betreuung eines Familienmitgliedes aus schwerwiegenden
Gründen
Für Betreuung eines Familienmitgliedes aus schwerwiegenden Gründen
(Bezug Art. 4,2, LG 53, Jahr 2000) zahlt die EbK im Monat 300 € für eine Zeitspanne von 1 bis maximal 6 Monaten (auch nicht aufeinanderfolgend)
Wird nur genehmigt, wenn der/die Angestellte einen unbezahlten
Wartestand beim Arbeitgeber beantragt hat.
Gilt ausschließlich für die Betreuung von folgenden Familienmitgliedern:
Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Geschwister
Weitere verschiedene Leistungen für die Angestellten,
Lehrlinge sowie für das Unternehmen
Leistung Wichtige Informationen
Einkommens­unterstützende
Maßnahmen bei
Krankheit
Die Bilaterale Körperschaft des Tertiärsektors der Provinz Bozen EbK unterstützt Angestellte, welche den vom nationalen Kollektivvertrag CCNL vorgesehen Krankenstand von 180 Tagen überschreiten.
Der/die Angestellte hat laut Kollektivvertrag in solchen Fällen das Recht, beim Arbeitgeber einen zusätzlichen unbezahlten Wartestand von maximal 120 Kalendertagen zu beantragen.
Die Bilaterale Körperschaft EbK unterstützt den unbezahlten Wartestand
(kein Einkommen, weder vom Arbeitgeber noch vom NISF/INPS), mit einer Beitragsleistung von 15,00 Euro pro Tag für eine Laufzeit von120 Tagen, und höchsten für max. 6 Monate
Anrecht auf einen Beitrag haben Angestellte mit einem Dienstalter
bis zu 9 Jahren. (bei Dienstalter über 9 Jahren gewährt
die EbK keine Beiträge, weil der Kollektivvertrag
eine Entlohnung von 50% für 3 Monate vorsieht).
Lehrlingswesen.
Prämien für Lehrlinge, Fachschüler und
Betriebe
Die EbK zahlt eine Prämie von 500 € an die besten Lehrlinge / Fachschüler/innen des Sektors Handel und Dienstleistungen in Südtirol am Ende der Schulausbildung. Alle Lehrlinge bzw. Fachschüler/innen mit einer Endnote von 9,5 und höher erhalten eine Prämie von 500 €.
Die Lehrlinge/ Fachschülerinnen werden von der EbK in Zusammenarbeit mit der Schule kontaktiert.
Weiters zahlt die EbK eine Prämie von 2.000 € an jene Unternehmen,
welche das Arbeitsverhältnis des prämierten Lehrlings
mit einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag bestätigen.
Vorübergehende
Geschäftsschließung
wegen
Umbauarbeiten
Diese Dienstleistung gilt für Geschäfte im Detailhandel, die das Geschäft wegen Umbau vollständig schließen
- Der Umbau (und somit die Schließung) muss mindestens 2 Wochen dauern
- Die EbK vergütet 60% des Netto-Gehaltes der Angestellten, berechnet auf den Zeitraum der Schließung. Eswerden jene Tage rückvergütet, die nicht „Resturlaub“ sind, sofern dieser aufgebraucht wird.
Die Dienstleistung gilt für eine Probezeit von 2 Jahren
vom 01/01/2012 – 31/12/2013
Während der Probezeit wird jede Anfrage im Verwaltungsrat
besprochen und beschlossen.
Betriebsschließung
wegen höherer Gewalt
Angestellte mit unbefristetem Arbeitsvertrag,
welche seit mindestens 12 Monaten beschäftigt sind.
Die Unterstützungsmaßnahmen von Seiten der EbK beginnen ab dem zweiten Monat der Schließung, außer es ist vom Landeszusatzvertrag anders vorgesehen. Die Lohnersatzleistungen werden für höchstens 120 Tage bezahlt.
Diese Informationen haben informativen Charakter und geben keine Gewähr auf Vollständigkeit. Für detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, zu den erforderlichen Unterlagen und für das Ausfüllen und Einreichen der entsprechenden Gesuche können sich Interessierte und Anspruchsberechtigte an die ASGB-Büros wenden oder sich auf der Internetseite der EbKwww.ebk.bz.it informieren.