Dienstleistungen des ASGB

Neuerungen Steuern 2014

Mod. 730 auch für Arbeitnehmer ohne Steuersubstitut möglich

Mit der Verabschiedung des Dekretes in ein Gesetz gibt es nun auch für Arbeitnehmer ohne Steuersubstitut die Möglichkeit, ein Modell 730 abzufassen. Das heißt, Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Abfassung der Steuererklärung arbeitslos sind sowie Beschäftigte im Haushalt können in Zukunftauch das Mod. 730 abfassen. Dieses wird über das Steuerbeistandszentrum abgefasst; bei einer eventuellen Steuerschuld kann der Interessierte diese mit dem Mod. F24 einzahlen; ergibt das Mod. 730 ein Steuerguthaben, wird dieses direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt.
Mietverträge: IRPEF Besteuerung oder
Abgeltungssteuer (cedolare secca) – was ist günstiger?
Das Gesetz über die Reform des Arbeitsmarktes hat die Besteuerung der Mieteinkünfte neu geregelt. Demnach werden schon ab dem Jahr 2013 nicht mehr 85 sondern 95 Prozent der kassierten Miete der progressiven Besteuerung unterworfen. Demzufolge könnte die sogenannte Abgeltungssteuer (cedolare secca) für viele Vermieter noch interessanter werden. Es ist deshalb ratsam, bei der nächsten fälligen jährlichen Registrierung des Mietvertrages zu prüfen, ob diese Ersatzbesteuerung günstiger ist. Diese sieht vor, dass die gesamte Miete mit 21 Prozent besteuert und nicht mehr der progressivenBesteuerung unterworfen wird. Bei konventionierten Mietverträgen (Vertragsdauer drei und zwei Jahre) in den sogenannten dicht besiedelten Gemeinden gilt seit 1. Jänner 2013 sogar eine Ersatzsteuer von nur mehr 15 Prozent.
Absetzbarkeit Sanierungen
Die Absetzbarkeit für Ausgaben im Bereich der energetischen Sanierungen (65 Prozent) wurde ein weiteres Mal verlängert zwar bis 31. Dezember 2014. Ebenso wurde die Möglichkeit zur Absetzung von Sanierungsarbeiten von 50 Prozent für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.
Absetzbarkeit Möbel/Elektrogeräte
Auch die Absetzbarkeit für den Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten, welche im Zuge von Sanierungsarbeiten angekauft werden, wurde bis 31. Dezember 2014 verlängert und beträgt maximal einen Kaufwert von 10.000 Euro. Wer davon Gebrauch macht, sollte sich beim Verkäufer näher informieren.

Dienstleistungen des ASGB

Bauarbeiterkasse

Die Bauarbeiterkasse ist eine paritätisch zusammengesetzte Einrichtung und wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeiter finanziert. Die vertraglich abgesicherten Zusatzleistungen sind für die Arbeiter und ihren Familien im Baugewerbe, im Industrie- und Handwerksbereich bestimmt. Um in den Genuss der Leistungen zu kommen, muss der Antragsteller in den letzten 12 Monaten 450 effektive Arbeitsstunden in Südtirol aufweisen, wobei ein Monatsdurchschnitt von 150 Stunden bei der Bauarbeiterkasse Bozen aufscheinen muss. Dies muss auch für die nachfolgenden sechs Monate garantiert werden. Nicht in Südtirol ansässige Arbeiter müssen im letzten Jahr zusätzlich 450 Arbeitsstunden in Italien nachweisen. Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitern werden die Voraussetzungen als auch die Leistungen anteilsmäßig verringert. Weiters muss der Antragsteller zum Ausstellungszeitpunkt der Rechnungen beschäftigt sein oder es dürfen nicht mehr als zwei Monate seit der Vertragsauflösung verstrichen sein.
Wichtig: Bei den Beiträgen für Ausgaben im Gesundheitsbereich werden die von der Sanitätseinheit zurückerstatteten Kosten in Abzug gebracht. Dies gilt auch für die Familienangehörigen.
Leistungen für den Arbeiter
Ergänzungszahlung bei Krankheit und Unfall
richtet sich je nach Dauer des Ereignisses und die Einstufung des Arbeiters
Arbeitsunfall und anerkannte Berufskrankheit
sind bis zur klinischen Genesung vollständig abgesichert
Entschädigung
bei Arbeitsunfall
bei Krankenhausaufenthalt von mindestens 15 Tagen 1.500 Euro
bei Krankenhausaufenthalt von mindestens 30 Tagen 3.000 Euro
Hinterlegung
dadurch wird dem Arbeiter trotz saisonabhängiger Tätigkeit die Zahlung
des Urlaubes und des Weihnachtsgeldes zugesichert
Bauberufsalter (BBA)
ist die Dienstalterszulage, die ansonsten in diesem Bereich
durch die Mobilität nicht erfasst werden könnte
Sterbegeld
von 321 Euro beim Tod eines Familienangehörigen ersten Grades
(eigene Eltern und eigene Kinder)
Kinderscheck
von 200 Euro bei der Geburt für jedes Kind, wobei 800 Arbeitsstunden im Jahr vor der Geburt nachgewiesen werden müssen
Außerberufliche
Unfallversicherung
bei Tod eine Entschädigung von 6.198 Euro
bei bleibender Invalidität eine Entschädigung von 12.395 Euro
Arbeitskleidung einmal
pro Jahr
Voraussetzung: 420 Stunden in drei aufeinanderfolgenden Monaten,
wobei zu den gewöhnlichen Arbeitsstunden auch die Lohnausgleichskasse und
Abwesenheit wegen Unfall zählen; Lehrlinge haben bereits ab dem
Anstellungsdatum Anrecht auf die Arbeitskleidung.
Bei einem Konkurs
des Unternehmens
Verschiedene Maßnahmen zugunsten der Arbeiter, die auch zur
Anwendung kommen, falls ein Vergleichsverfahren angewendet oder
ein Verwalter eingesetzt wird
Zahnbehandlungen und Zahnprothesen
je nach Behandlung sind Fixbeträge festgelegt
Brillen oder Kontaktlinsen
90 Prozent der Kosten der Gläser plus 39 Euro für die Fassung,
bis zu einem Höchstbetrag von 257 Euro, Kontaktlinsen 60 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von ebenfalls 257 Euro.
Chirurgischer Augeneingriff wie Laseroperation
einmaliger Beitrag von maximal 60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag
von 450 Euro pro Auge. In den darauffolgenden drei Jahren kann nicht mehr um einen Brillen- oder Kontaktlinsenbeitrag angesucht werden.
verschiedene Prothesen,
wie Hörgeräte
60 Prozent der Kosten minus Rückvergütung der Sanitätseinheit bis höchstens 769,00 € in einem Zweijahreszeitraum
Leistungen für die minderjährigen Kinder
Brillen oder Kontaktlinsen
30 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 96 Euro
mobile Zahnspangen
60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 911 Euro
(minus Rückvergütung der Sanitätseinheit)
fixer Zahnspange
60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.231 Euro
(minus Rückvergütung der Sanitätseinheit)
Verschiedene Prothesen,
wie Hörgeräte
in einem Zweijahreszeitraum 60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 641 Euro (minus Rückvergütung der Sanitätseinheit)
Meer- oder Bergkolonie
einmal jährlich - Ansuchen bis 30. April des laufenden Jahres.
Verschiedene Leistungen für Familienangehörigen
Sterbegeld beim Tod
des Arbeiters
zu Gunsten der Ehepartnerin 641 Euro
für jedes zu Lasten lebende Kind 128 Euro
Studienbeihilfen,
auch für Waisenkinder und für Kinder von Rentnern mit mindestens 10 Beitragsjahre vor Renteneintritt bei der Bauarbeiterkasse Bozen
Pro Schuljahr ab der 2. Klasse Ober- oder Berufsfachschule bei positiven Abschluss des vorhergehenden Jahres 166 Euro
Pro Universitätsstudienjahr 387 Euro bei einem Nachweis
von mindestens drei bestandene Prüfungen und der Einhaltung
der gesetzlich vorgeschriebene Studiendauer • Ansuchen vom 1. Jänner bis zum 30. Juni des laufenden Jahres.
Für die Gewährung aller Fürsorgeleistungen muss die Bauarbeiterkasse im Besitz der ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittserklärung des Antragsstellers sein. Die Gesuche müssen mit Ausnahme der Studienbeihilfe und Kolonieaufenthalte innerhalb Juni des folgenden Jahres ab Rechnungsdatum oderEreignis eingereicht werden.