SSG

Die Mitarbeiter des Büros

Patrizia Vigl
Lehrerin für Integration
am Sozialw. Gymn. und Fachobeschule
für Tourismus in Bozen.
CRISTIAN OLIVO
Lehrer für Literarische Fächer
an der Mittelschule Kaltern.
BEZIRK BOZEN
Luigi Larinto
Lehrer für Deutsch, Latein und Geschichte
am Sprachen- und Kunstgymnasium in Bozen.
Telefon: 324 7705433
Erreichbar: Freitags 14.00 - 17.00 Uhr
In dringenden Fällen bitte SMS – Rückruf garantiert!
BEZIRK PUSTERTAL
Karl Campei
Lehrer für Philosophie und Geschichte
am Sprachen- und Realgymnasium in Bruneck.
Telefon: 3346 087 6960
Erreichbar: Freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
In dringenden Fällen bitte SMS – Rückruf garantiert!
Katja Renzler
Lehrerin für Englisch am Sprachen- und
Realgymnasium in Bruneck.
Telefon: 3324 7765500
Erreichbar: Freitags 9.00 - 12.00 Uhr
In dringenden Fällen bitte SMS – Rückruf garantiert!
BEZIRK EISACKTAL
Sonja Di Luca Mehlitz
Lehrerin für Französisch am Gymnasium
„Walther v. d. Vogelweide“ in Bozen.
Telefon: 3324 8603888
Erreichbar: Freitags 9.00 - 12.00 Uhr
In dringenden Fällen bitte SMS – Rückruf garantiert!
BEZIRK BURGGRAFENAMT
Ulrike Plant
Lehrerin für Betriebswirtschaftslehre
an der WFO in Meran.
Telefon: 3320 2074814
Erreichbar: Freitags 9.00 - 12.00 Uhr
In dringenden Fällen bitte SMS – Rückruf garantiert!
BEZIRK VINSCHGAU
Werner Hanni
Lehrer für Literarische Fächer
an der Mittelschule Latsch.
Telefon: 324 7781191
Erreichbar: Freitags 14.00 - 17.00 Uhr
In dringenden Fällen bitte SMS – Rückruf garantiert!
BEZIRKÜBERETSCH - UNTERLAND
Pino Lovino
Italienischlehrer an der
Fachoberschule für Landwirtschaft Auer.
Telefon: 333 6048116
Erreichbar: Freitags 9.00 - 12.00 Uhr
In dringenden Fällen bitte SMS – Rückruf garantiert!

Gesundheitsdienst

Begünstigungen am Arbeitsplatz

(Gesetz vom 5. Februar 1992, Nr. 104)

Zielgruppe

ArbeitnehmerInnen mit schwerwiegender Behinderung (für sich selbst).
Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Söhne/Töchter und Ehepartner von Personen mit schwerwiegender Behinderung.
Verwandte und Verschwägerte innerhalb des zweiten Grades von Personen mit schwerwiegender Behinderung.
Verwandte und Verschwägerte innerhalb des dritten Grades von Personen mit schwerwiegender Behinderung – falls die Eltern oder der/die Ehepartner/In der Person mit Beeinträchtigung verstorben sind, fehlen, oder sie älter als 65 Jahre sind oder diese selbst eine Invaliditätserkrankung haben.
Voraussetzungen
die für den jeweiligen Gesundheitsbezirk zuständige Ärztekommission stellt die schwerwiegende Behinderung/Beeinträchtigung (laut Art. 3, Absatz 3, Gesetz 104/92) fest.
die zu betreuende Person mit schwerwiegender Behinderung darf nicht ständig in einer Einrichtung untergebracht sein.
Vorgangsweise
Man wendet sich an die Ärztekommission. Nach Einreichen der notwendigen Dokumente stellt die zuständige Ärztekommission in einer Visite fest, ob eine schwerwiegende Behinderung im Sinne des Gesetzes 104/92 vorliegt. Die Einladung dazu erfolgt schriftlich. In Ausnahmefällen wird auch eine Hausvisite durchgeführt.
Feststellung des Schweregrades
der Behinderung bzw. Beeinträchtigung
Ärztekommission des Gesundheitsbezirkes Bozen, Amba-Alagi-Str. 33
Ärztekommission des Gesundheitsbezirkes Meran, Laurinstr. 22/24
Ärztekommission des Gesundheitsbezirkes Brixen, Rom-Straße 5
Ärztekommission des Gesundheitsbezirkes Bruneck, Paternsteig 3
Beendigung der Freistellung
Das Recht auf die Freistellung endet in folgenden Fällen:

die Ärztekommission stellt keine schwerwiegende Beeinträchtigung mehr fest (im Sinne des Gesetzes 104/92)
die zu pflegende Person ist dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht
die zu pflegende Person verstirbt
Nachtarbeit
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer mit schwerwiegender Behinderung (für sich selbst), oder einen Verwandten (I, II und III Grades) der eine Person mit schwerwiegender Behinderung betreut, nicht zur Nachtarbeit zwingen.